
München (kobinet) Viele behinderte ArbeitgeberInnen ihrer AssistentInnen sehen dringenden Handlungsbedarf, um den Fortbestand des Arbeitgebermodels zu sichern. Seit mehr als zehn Jahren gab es für die Angestellten, die Assistenz in den Privathaushalten leisten, keine Lohnerhöhung. Nun hat sich ein Arbeitskreis für die Erhöhung der Assistenzlöhne in München gegründet. Dies berichtet Andreas Vega vom Verbund behinderter ArbeitgeberInnen Selbstbestimmt Leben München.
Neben der fehlenden Lohnanpassung fielen nach Informationen von Andreas Vega auch die Fahrtkostenerstattungen der Konsolidierung des Stadthaushalts der Stadt München zum Opfer. Trotz kommunaler Rekordeinnahmen im Jahr 2006 und der guten Konjunktur weigerte sich das Sozialreferat der Landeshauptstadt München Ende letzten Jahres die Stundenlöhne von so genannten "Laienhelfern" anzupassen. Die Verwaltung drohte nach den Worten von Andreas Vega sogar mit der Kürzung der Gehälter um einen Cent in der Stunde.
Die geschätzten 1.100 Arbeitsplätze in München sieht der neu gegründete Arbeitskreis in Gefahr, da immer mehr persönliche AssistentInnen in ambulante Pflegedienste abwandern. "Diese bekamen im Gegensatz zum Arbeitgebermodell in den letzten Jahren sehr wohl eine Anpassung der Stundensätze zugestanden. Und das allerbeste: Das Sozialreferat betrachtet das Arbeitgebermodell als 'förderungswürdig', da es im Vergleich zu ambulanten Pflegediensten wesentlich kostengünstiger ist", erklärte Andreas Vega.
Nach acht Monaten ergebnislosen Verhandelns sieht der Arbeitskreis keine andere Möglichkeit als öffentlichkeitswirksame Protestaktionen durchzuführen. Diese sollen die Forderung eines Stundenlohns von 12,50 Euro, sowie finanzieller Aufstiegsmöglichkeiten für langjährig Beschäftigte unterstreichen. "Wir werden kämpfen, bis wir unser Ziel einer Lohnerhöhung unserer AssistentInnen erreicht haben", so Ferdinand Schießl, Vorstandsmitglied des VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. omp
Hans-Reiner Bönning schrieb am 03.03.2007, 19:46
Hallo Gerhard,
danke für die vielen Informationen.
Hier noch ein paar Erläuterungen zu meinem Vorschlag:
Die 8Euro-Netto-Lohn-Regelung habe ich vor 2 Jahren für die Beschäftigung von Arbeits-AssistentInnen eingeführt, die für schwerbehinderte MitarbeiterInnen in unserem Projektteam arbeiten (d.h. für mich und für zwei Kolleginnen).
Bei uns gibt es die Besonderheit, dass wir unseren privaten Assistenzbedarf mit anderen Personen absichern und als ArbeitsassistentInnen jeder nur zwei bis maximal drei Personen beschäftigen, die entweder studieren oder ganz bewusst nur im 400Euro-Bereich bei uns arbeiten wollen (z.B. als Zweitjob).
Das heißt, für die meisten unserer ArbeitsassistentInnen wäre brutto gleich netto, da sie von den 400 Euro auch keine eigenen Rentenbeiträge abführen wollen (bzw. als StudentInnen ohnehin nicht können).
Ich glaube, jetzt wird verständlich, warum ich auf die Nachricht von "12,50 Euro Stundenlohn-Forderung" reagiert und eine Differenzierung vorgeschlagen habe.
Allerdings bin ich sehr dafür, von Kostenträgern diesen Stundensatz (plus Arbeitgeberkostenanteile) zu fordern. Denn wer hohen Assistenzbedarf hat und diesen mit möglichst wenigen AssistentInnen abdecken will, wird eher mit den Kosten für Vollzeitbeschäftigte kalkulieren müssen.
Wer stattdessen den gleichen Bedarf mit 400Euro-JobberInnen abdecken wollte, hätte es mit 3mal mehr Personen zu tun, für die er/sie einen entsprechend höheren Regie-Aufwand hätte. Um die 400Euro-JobberInnen nicht besser zu stellen als die Längerarbeitenden, sollte dann ein niedrigerer Brutto-Stundensatz gezahlt werden; die Differenz bliebe zum Ausgleich des Mehraufwandes in der Hand des/der AssistenznehmerIn.
Gerhard Bartz schrieb am 03.03.2007, 08:11
Hallo Hans-Reiner,
Dein Vorschlag ist nicht nur unpraktikabel, er hebelt auch gleich mehrere Systematiken aus, die sich im deutschen Entlohnungssystem etabliert haben:
Eine Nivellierung bei den Nettolöhnen hätte zur Folge, dass Assistenten in Steuerklasse III und ein paar Kindern 9,80 Stundenlohn brutto erhalten, Assistentinnen mit Steuerklasse V jedoch 20 Euro. Ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte würde sich nicht im Geringsten lohnen, da dieser automatisch zur Bruttolohnkürzung führt.
Assistenten in höheren Steuerklassen könnten nicht mehr eingestellt werden, da diese zur Verdoppelung der Assistenzkosten führen. Vom Kostenträger zur Redzierung des monatlichen Aufwands veranlasst, muss die Assistenz auf möglichst viele Schultern verteilt werden (= niedrige Arbeitszeit = niedriger Nettoverdienst = niedrige Steuern = niedriger Bruttoverdienst = niedrige Kosten). In der Folge hätte jeder einen großen Pool von Assistenten, die alle wenig verdienen. Ob sich da noch Assistenten finden lassen, ist die Frage.
ForseA plädiert seit seiner Gründung dafür, die Bezahlung der Assistentinnen und Assistenten den Tariflöhnen anzupassen. Damit soll erreicht werden, dass eine automatische Anpassung erfolgt und deswegen nicht permanent mit dem Kostenträger verhandelt werden muss. Diese Tariflöhne sind immer Bruttolöhne.
Sämtliche Lohnabrechnungsprogramme arbeiten mit Bruttolöhnen. Eine Nettovereinbarung würde bedeuten, dass mittels einer Annäherungsrechnung für jeden Assistenten jeweils zunächst ein Bruttolohn (und zwar bei schwankendem Einkommen Monat für Monat) ermittelt werden muss.
Uns ist eine ähnliche Berechnungsweise nur einmal in Deutschland bekannt (Hannover). Und dort ist der örtliche Zusammenschluss von behinderten Arbeitgebern intensiv bemüht, diese Praxis zu ändern.
Was die Studenten betrifft: Hier kann ja durchaus zur Vermeidung einer (Netto-) Höherbezahlung der Bruttostundenlohn reduziert werden. Das Bundesarbeitsgericht hat zwar die Gleichbezahlung gleicher Arbeit gefordert, dabei jedoch nach meiner Kenntnis offen gelassen, ob es den Brutto- oder Nettolohn meint.
Wenn also der Verdienst von Aushilfen zu hoch erscheint, sollte hier gekürzt werden. Dies darf jedoch nicht der Anlass sein, das ganze System umzukrempeln.
Hans-Reiner Bönning schrieb am 02.03.2007, 19:57
12,50 Euro Brutto pro Stunde ergibt für einen Vollzeitbeschäftigten rund 2.150 Euro Brutto im Monat.
Zum Vergleich: Ein/e wissenschaftliche/r MitarbeiterIn mit abgeschlossenem Hochschulstudium würde im Osten auf einer TVöD-E10-Stelle (früher BAT IVa) zurzeit rund 2.300 Euro bekommen; nach mindestens einem Jahr knapp 200 Euro mehr.
12,50 Euro pro Stunde wären also nicht wenig, aber sicher auch nicht übermäßig viel, wenn es sich tatsächlich um eine Vollzeitstelle handelt.
Dann gingen vom Monatsgehalt nämlich rund 300 Euro Lohnsteuer ab, außerdem Sozialabgaben (Kranken-, Pflegekasse, Arbeitslosigkeits- und Rentenversicherung), so dass etwa 1.350 Euro netto übrig blieben.
Das entspricht dann einem Netto-Stundensatz von 8 Euro.
Allerdings: Wer im Minijob-Bereich arbeitet, oder als StudentIn weniger Sozialabgaben hat, bekäme netto ungleich mehr - als MinijobberIn sogar brutto gleich netto 12,50 Euro!
Hier würden je nach Arbeitsumfang und Versicherungsverhältnis also enorme Netto-Lohn-Ungleichheiten entstehen.
Da viele AssistentInnen mit geringen Stundenzalen arbeiten, plädiere ich deshalb für Netto-Lohn-bezogene Arbeitsverträge, mit 8,00 Euro netto pro Stunde.