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18.03.2007 - 08:34

16 Länder - 16 mal Landesblindengeldgesetze.

Hannover (kobinet) Karl Finke begrüßt die Wiedereinführung des einkommens- und vermögensunabhängigen Blindengeldes in Thüringen und sieht dies als Zeichen, dass Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen nicht an Sozialhilfekriterien gekoppelt werden dürfen.

"Thüringen folgt Niedersachsen und hat jetzt auch ein einkommens- und vermögensunabhängiges Landesblindengeld wieder eingeführt. Dies ist bundesweit ein eindeutiges Zeichen, behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche nicht an Sozialhilfekriterien zu koppeln", so Karl Finke. Nachdem Niedersachsen zum Januar 2007 das Landesblindengeld wieder eingeführt hat, ist Thüringen in einer Vereinbarung mit dem dortigen Blindenverband diesem Beispiel jetzt gefolgt.

Ein wesentlicher Erfolg für alle behinderten Menschen in Deutschland ist nach Ansicht von Karl Finke, dass hier bundeseinheitlich landesgesetzliche Regelungen einen einkommens- und vermögensunabhängigen Nachteilsausgleich für diesen Personenkreis behinderter Menschen wieder erreicht ist. Die Höhe differiert jedoch erheblich und sollte aus Sicht entsprechend der Pflegestufe II gesockelt werden. Ebenfalls sollte im Rahmen des Europäischen Jahres der Chancengleichheit die Reform der Pflegeversicherung genutzt werden, um sozialhilfeunabhängige Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen zu stärken und auszubauen. "Ambulante Systeme und die direkte Förderung behinderter Menschen stärken, sind behindertenpolitische Ziele von morgen. Die Landesblindengeldgesetze sind der Einstieg hierfür", so Karl Finke. omp
 

 
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