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kobinet-nachrichten
03.06.2007 - 11:15
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Kassel (kobinet) In den Verwaltungsdienststellen, Regie- und Eigenbetrieben des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) arbeiteten Ende 2006 insgesamt 678 schwerbehinderte Menschen. Damit wuchs der prozentuale Anteil in 2006 gegenüber dem Vorjahr von 8,68 Prozent auf 9,03 Prozent. Der LWV kann somit sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 5 Prozent als auch die Vorgabe seiner Verbandsversammlung von 6 Prozent deutlich übertreffen. Diese Zahlen stellte LWV-Landesdirektor Uwe Brückmann in der letzten Sitzung des LWV-Verwaltungsausschusses vor, dessen Vorsitzender er ist.
"In unserer Funktion als hessisches Integrationsamt weisen wir immer wieder darauf hin, dass behinderte Mitarbeiter in jedem Unternehmen wertvolle Arbeit leisten können. Ich freue mich sehr, dass wir durch den kontinuierlich wachsenden Anteil in unseren Dienststellen mittlerweile eine Vorreiterrolle in Hessen haben. In den vergangenen fünf Jahren haben wir unsere Beschäftigungsquote in Hessen stetig von 7,38 Prozent auf 9,03 Prozent gesteigert", erläuterte der Landesdirektor die neuen Zahlen.
Anstrengungen unternimmt der LWV auch bei der Ausbildung: Für junge schwerbehinderte Menschen werden beim LWV in verschiedenen Tätigkeitsfeldern Ausbildungsplätze angeboten. In den Integrationsvereinbarungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben wurde für die Zentralverwaltungen vereinbart, dass pro Jahr mindestens ein Ausbildungsplatz bei entsprechender Qualifikation mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt wird. Die vom LWV-Hessen veröffentlichten Zahlen sind für den Behindertenverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ein guter Beleg dafür, dass behinderte Menschen sehr wohl auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden können, wenn dies gewollt und gezielt gefördert wird. Dies müsse auch endlich bei den privaten Arbeitgebern greifen und verstärkt eingefordert bzw. sanktioniert werden. omp
Hintergrund:
Im Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) ist die Verpflichtung festgeschrieben, dass private und öffentliche Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt monatlich mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, 5 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen müssen. Erfüllen Unternehmen diese gesetzliche Quote nicht, zahlen sie eine Ausgleichsabgabe.
Beschäftigungsanteil schwerbehinderter Menschen beim LWV Hessen
2002 = 7,43 Prozent
2003 = 7,85 Prozent
2004 = 8,51 Prozent
2005 = 8,68 Prozent
2006 = 9,03 Prozent
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