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kobinet-nachrichten
08.06.2007 - 16:37
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Nordhausen (kobinet) Gerhard Mühlhause ist erleichtert. Der Landkreis Nordhausen hatte ein Persönliches Budget, berechnet auf einem Stundensatz von 1,30 Euro, für die Schulbegleitung seiner Tochter angeboten (wir berichteten). Jetzt besteht Hoffnung auf ein angemessenes Budget.
Gestern habe ein Gespräch zwischen ihm, seiner Frau und der Amtsleiterin Fachbereich Jugend und Soziales im Landratsamt Nordhausen, Wagner, sowie der 2. Beigeordneten Grünwald, stattgefunden, teilt Mühlhause unserer Redaktion heute mit. "Erstmals haben wir uns ernst genommen gefühlt", berichtet er. "Niemals zuvor hatte man uns gefragt, wie wir uns die Schulbegleitung für unsere behinderte Tochter vorstellen. Das war gestern ganz anders".
Die Behörde setzt derzeit Hartz IV-Empfängerinnen als ehrenamtliche Schulbegleitung für die 8-jährige Anna-Maria ein. Diese erhalten neben den Hartz IV-Leistungen eine Ehrenamtspauschale von 1,30 Europlus einer Aufwandsentschädigung von 2 Euro je Stunde.
Auf dieser Basis wurde das Persönliche Budget errechnet, mit dem die Schulbegleitung auch künftig finanziert werden soll. Gerhard Mühlhause: "Das ist natürlich viel zu wenig. Wir wollen die beiden sehr engagierten Begleiterinnen fest einstellen, damit sie nicht auf einen anderen Arbeitsplatz vermittelt werden können. Wir können und wollen unserer Tochter nicht ständig wechselnde Begleitungen zumuten". Damit müsse man aber ständig rechnen, da die Hartz IV-Empfängerinnen verpflichtet seien, Jobangebote anzunehmen. "Das haben wir in den vergangenen fast zwei Schuljahren ja schon erleben müssen".
Zwar hat sich die Behörde noch ein paar Tage Zeit erbeten, um den Sachverhalt nochmals zu prüfen. "Wir sind der Hoffnung, dass ein erneutes Angebot eine angemessene Kostenübernahme beinhaltet", sagt Mühlhause. "Auch wenn die Behörde sagt, beim Budget dürfe die Höhe die der Sachleistung nicht überschreiten. Jetzt spüren wir Bewegung und nicht mehr nur Ablehnung. Und positiv empfinden wir auch, dass wir uns jetzt regelmäßig zusammensetzen wollen, um Anna-Marias schulische Laufbahn zu besprechen". elba
Kommentar von kobinet-Redakteurin Elke Bartz
Es ist zwar richtig, dass ein Persönliches Budget nicht höher sein "soll" als die Höhe der Sachleistung, auf die ein Anspruch besteht. "Soll" heißt jedoch - auch juristisch gesehen - nicht "muss" oder wie hier "darf". In begründeten Einzelfällen kann ein Budget also durchaus höher sein als die vorher bezogene Sachleistung. Dies gilt beispielsweise, wenn jemand aus einem "Heim" in eine ambulante Versorgung wechseln möchte. Dann können die Kosten durchaus höher sein, als die der stationären, bei der die Kosten lediglich durch Mischkalkulationen für die Einzelperson vermeintlich niedriger waren.
Dass Anna-Marias Schulbegleitung so "billig" organisiert wurde, hat nichts mit dem tatsächlichen Anspruch auf Sachleistung zu tun. Regulär bezahlt wäre der Sachleistungsanspruch von den Kosten her natürlich wesentlich höher gewesen, wenn normale Stundensätze bezahlt worden wären. Die Familie Mühlhause hatte es ursprünglich nicht interessiert, wie hoch die Entlohnung für die Schulbegleitung tatsächlich war. Sie war nur froh, dass Anna-Maria mitsamt Schulbegleitung in die Regelschule gehen konnte. Als reine Sachleistungsempfänger war das auch nicht ihre Aufgabe. Erst jetzt, als sie erfahren mussten, dass die Schulbegleitung nicht kontinuierlich durch die gleichen Personen gesichert ist, weil diese angebotene Jobs annehmen müssen, beantragten sie ein Budget. Und erst da erfuhren sie die Höhe der Stundensätze. Das darf ihnen heute nicht negativ angelastet werden.
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