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31.07.2007 - 00:03

Gebühren verschärfen Situation behinderter Studierender.

Mainz (kobinet) Verwirrende "Insellösungen" stellte ein Würzburger Workshop zum Thema "Konsequenzen von Studiengebühren im Erststudium für behinderte und chronisch kranke Studierenden" fest. Darauf machte Sven Drebes kobinet aufmerksam. Wie der Mainzer von der Bundesarbeitsgemeinschaft "Sozialhilfe" der Interessengemeinschaften behinderter Studierender berichtete, ist beispielsweise an einigen Hochschulen eine Befreiung von Studiengebühren gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises möglich. Andernorts ist dafür ein amtsärztliches Gutachten und eine ausführliche Darstellung des Krankheitsverlaufes erforderlich.

Im Wintersemester 2006/07 führten die ersten Bundesländer Studiengebühren für das Erststudium ein. Die Verteuerung des Studiums schreckt potenziell Studieninteressierte ab. Für behinderte und chronisch kranke Studierende gilt dies im besonderen Maße, da sie häufig länger studieren müssen als ihre nichtbehinderten Kommilitoninnen und Kommilitonen. Zudem sind sie in ihren Möglichkeiten eingeschränkt, zur Finanzierung ihres Studiums selbst beizutragen.

Wenn Studiengebühren überhaupt eingeführt werden müssen, so wurde auf dem Würzburger Workshop gefordert, sollte zumindest eine "einheitliche, transparente, diskriminierungsfreie und datenschutzrechtlich unbedenkliche Regelung" dafür gefunden werden. sch
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Stefan Schröder schrieb am 01.08.2007, 18:42

Schwarzmalerei?

Hallo Frau Ahrens,

bei den festgestellten Ergebnissen handelt es sich keinesfalls um Schwarzmalerei. Die Regelungen für die Studierenden an der Universität Hamburg, sind im Vergleich zu den Regelungen an anderen Hochschulorten vergleichsweise optimal und können für die Befreiungsmöglichkeiten an anderen Hochschulorten für behinderte und chronisch kranke Studierende durchaus als Vorbild dienen.

In Hamburg wird man bei einer festgestellten Schwerbehinderung durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises befreit, ohne weitere Angaben zu machen. An anderen Hochschulorten reicht dies nicht. Vielmehr werden zum Teil amtsärztliche Atteste abgefordert, die die studienerschwerenden Auswirkungen darstellen und einen Prognoseverlauf der Einschränkungen für die Zukunft verlangen.

Bei chronischen Erkrankungen werden fast flächendeckend ärztliche Atteste abverlangt. In Hamburg reicht hin und wieder schon eine Stellungnahme einer sachverständigen Person oder Dienste, die die studienerschwerenden Auswirkungen einer chronischen Erkrankung beurteilen können. Auch diese Regelung ist im Vergleich zu anderen Hochschulorten eine vergleichsweise diskriminierungsfreie und datenschutzrechtlich weniger bedenkliche Lösung.

Was auf dem Workshop festgestellt wurde, ist der "Dschungel an Insellösungen", der zum Teil zu Bedingungen führt, die nicht hinnehmbar sind und gegen die wir angehen müssen.

Hamburg kann allerdings als vergleichsweise gutes Beispiel herangezogen werden, geht man mal von der Tatsache weg, dass überhaupt Studiengebühren eingeführt wurden.

Möchten Sie mehr erfahren, kommen Sie doch mal in die Beratung der Interessengemeinschaft behinderter und chronisch kranker Studierender an der Universität Hamburg (IGBC). Hier darf man sich übrigens nicht nur informieren, sondern hat auch die Möglichkeit gestaltend mitzuwirken.

Stefan Schröder (IGBC an der Universität Hamburg)

Hanna Ahrens schrieb am 01.08.2007, 14:46

Schreckt wirklich die Gebühr vom Studieren ab?

Der Bericht liest sich abschreckender als es der Realität entspricht. Ich selbst bin Studentin der Universität Hamburg und zahle Aufgrund meiner chronischen Erkrankung keine Gebühr. Auch der Weg zur Befreiung war keinesfalls schwer, obwohl ich keinerlei Ausweise oder ähnliches besitze. Sie sollten behinderten Studierenden lieber Mut machen, statt schwarz-weiß-Malerei zu betreiben.

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