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kobinet-nachrichten 17.09.2007 - 14:24
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CeBeeF reklamiert Förderbedarf für hessische Schulpolitik

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Frankfurt a.M. (kobinet) Sechs behinderte Kinder dürfen in Frankfurt am Main trotz des ausdrücklichen Elternwunsches im neuen Schuljahr den gemeinsamen Unterricht in den Regelschulen nicht besuchen. Diese Zahl nannte heute das staatliche Schulamt der Stadt. Im Juni hatten zwölf Kinder einen ablehnenden Bescheid erhalten. Nach einem Überprüfungsverfahren wurden die Ablehnungen in Frankfurt halbiert.

Der Club Behinderter und ihrer Freunde in Frankfurt (CeBeeF) erneuerte daraufhin seine Kritik an der Schulpolitik der hessischen Landesregierung: "Wer behinderte Kinder aussondert, der hat offensichtlich einen politischen Förderbedarf". Aussonderung mit dem Begriff "Förderung" zu apostrophieren sei blanker Zynismus. Es sei nicht damit getan, dass die Bundesrepublik Deutschland am 30. März dieses Jahres die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen unterzeichnet habe. "In Artikel 24 der Konvention ist ausdrücklich das Recht auf inklusive Bildung verankert. Dieses Recht muss in Deutschland realisiert werden", heißt es im CeBeeF. Eine moderne Gesellschaft brauche keine rückständigen Bildungspolitiker, sondern barrierefreie Schulen und gemeinsamen Unterricht für alle Kinder.

Die Vorsitzende der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG), Sabine Eickmann, teilte dem Schulamt mit: "Wir bedauern diese Entwicklung sehr, und ich denke wir sind uns in der Zielsetzung einig, dass dies so nicht sein darf!" Sie bot der Behörde die Unterstützung der FBAG an, um die Situation für die bereits abgelehnten Kinder und für die Betroffenen des nächsten Schuljahres verbessern zu können. hjr
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

H. E. schrieb am 05.07.2010, 02:53

-unser Kind hat die schulischen Leistungen alleine

-was wäre aus unserem Kind geworden, wenn wir den vorgeschlagen Weg gegangen wären? Wir mußten uns z.B. anhören, dass eine Sonderschule unser Kind weiter bringt.O-Ton Schule: geben Sie Ihr Kind doch auf eine Sonderschule. Die ist doch gleichberechtigt u. er kann jederzeit wechseln. Heute hat unser Kind die Empfehlung für die 11.Klasse (Gymnasium), mit verdammt guten Noten. Übrigens: ein I-Helfer kann ein Kind auch (aus)bremsen.
Mittlerweile wissen wir sehr viel über die Hessische Schulpolitik. Ein Buch folgt oder zumindest ein umfangreicher Tatsachenbericht.

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