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18.09.2007 - 15:17

Arbeitskreis Eingliederungshilfe stellt seine Arbeit ein.

Berlin (kobinet) Der Ende August konstituierte Arbeitskreis "Eingliederungshilfereform" bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat heute seine Arbeit eingestellt. Grund sind derzeit unüberwindbare Meinungsunterschiede hinsichtlich der inhaltlichen Ziele dieses Arbeitskreises. Dies teilte die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen heute in einer Pressemitteilung mit.

Ziel der Behindertenbeauftragten Karin Evers-Meyer war es nach eigenen Angaben, im Vorfeld der anstehenden Reform der Eingliederungshilfe konkrete Anforderungen zu formulieren. "Angesichts der ernormen Kostenlast, besteht die Gefahr, dass eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe nur aus Kostensicht diskutiert wird. Das wäre aus meiner Sicht ein Fehler. Ich wollte daher ganz konkret definieren, welche Leistungen künftig wie erbracht werden sollten, welche Verbesserungen möglich sind und welche Mindeststandards gelten müssen", so Karin Evers-Meyer.

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) forderte nunmehr ein politisches Signal in Richtung eines eigenständigen Leistungsgesetzes. In einem Schreiben an die Beauftragte heißt es: "Für die Verbände ist eine Reform der Eingliederungshilfe nur dann ernsthaft, wenn diese nicht weiter im SGB XII (Sozialhilfe) verbleibt. Ein Beibehalten der Ansiedlung im SGB XII widerspricht dem Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik von der Fürsorge zur Selbstbestimmung."

Die Beauftragte der Bundesregierung äußerte Verständnis für die Position des DBR, bedauerte jedoch den vorliegenden Beschluss. Auch aus ihrer Sicht müsse langfristig eine Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe das Ziel sein. Dies sei logische Konsequenz des Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik. "Jedoch gibt es in dieser Legislaturperiode keinen Auftrag für einen solchen Systemwechsel. Der Koalitionsvertrag spricht eindeutig von einer Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Ein Systemwechsel ist nicht vorgesehen. Daher erscheint es aus meiner Sicht nicht sinnvoll, heute ein Papier zu erarbeiten, dass die derzeitigen politischen Begebenheiten ignoriert", erklärte Karin Evers-Meyer.

Aus Sicht der Beauftragten kommt es nun darauf an, über etwaige Reformvorschläge zur Eingliederungshilfe im Gespräch zu bleiben. "Wir werden weiterhin eng mit dem Deutschen Behindertenrat und seinen Mitgliedsverbänden zusammenarbeiten und auf Reformvorschläge zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe reagieren", so Evers-Meyer. Die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII. Buch umfasst Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen. Dazu gehören beispielsweise Assistenzleistungen zur Teilhabe an Ausbildung und am Arbeitsleben. Getragen wird die Eingliederungshilfe von den Kommunen. Im Jahr 2003 betrugen die Gesamtkosten rund 11,5 Milliarden Euro. Bis 2010 rechnen Experten bereits mit einem Anstieg auf mehr als 14,5 Milliarden Euro. Gründe für den rasanten Anstieg sind vor allem die höhere Lebenserwartung und eine spürbare Zunahme an seelischen Behinderungen. Derzeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe, der Fachleute aus der Bundes- und Landesverwaltung angehören, Vorschläge zu einer Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe.

Viele Behindertenverbände fordern seit Jahren eine Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe. Unterstützungsleistungen für behinderte Menschen sollen als Nachteilsausgleich in einem eigenständigen Leistungsgesetz geregelt werden. omp
 

 
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