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kobinet-nachrichten
24.10.2007 - 08:34
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Berlin (kobinet) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist mittlerweile über ein Jahr in Kraft. Damit einhergehend wurde beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Da dort vieles noch nicht rund läuft, werden Erfahrungsberichte mit dieser Stelle gesucht.
"In Kürze finden Sie hier ausführliche Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes", heißt es nach wie vor auf der Internetseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes obwohl bereits vor einigen Wochen der schleppende Anlauf und Informationspolitik dieser Stelle kritisiert wurde. (siehe kobinet-nachrichten vom 28.8.2007 Antidiskriminierungsstelle im Internet - Fehlanzeige) Da es jedoch nicht nur beim Internetauftritt der Antidiskriminierungsstelle Abstimmungsprobleme zu geben scheint, sondern auch beim Umgang mit Fragen mit dem Thema Behinderung Gerangel bei den Zuständigkeiten geben soll, suchen die kobinet-nachrichten nun konkrete Erfahrungen mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. "Für uns ist es wichtig, dass sowohl die Antidiskriminierungsstelle als auch das Büro der Behindertenbeauftragten sich um die Benachteiligungen behinderter Menschen kümmert. Da darf es nicht zu Verschiebebahnhöfen oder Konkurrenzgerangel kommen unter denen eine umfassende Sicht auf die Gleichstellung behinderter Menschen leidet", so Barbara Vieweg, Bundesgeschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL).
Um etwas Licht ins Dunkel des Wirkens der Antidiskriminierungsstelle aus Sicht behinderter Menschen zu bringen, bittet die Redaktion der kobinet-nachrichten die untenstehende Funktion der Leserbriefe zu nutzen, um Erfahrungsberichte mit der Antidiskriminierungsstelle einzustellen. omp
Link zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit den Kontaktdaten
Frank Böttcher schrieb am 14.12.2007, 09:32
Guten Tag,
ich habe eine Anfrage an die Stelle gerichtet: Ob ich als Sozialpädagoge von sozialen Trägern, von vorherein wegen meiner Nichtzugehörigkeit zu einer Glaubensrichtung von Bewerbungen ausgrenzt werden kann. Aber ich habe gar keine Antwort bekommen.
Max Mütze schrieb am 28.10.2007, 11:35
Vor genau zwei Monaten wurde in einer Nachricht bei kobinet bemängelt, dass es trotz einer Ankündigung seit geraumer Zeit noch immer keine Webseite dieser wichtigen Stelle gibt. Auch heute ist auf der Seite des Familienministeriums neben der Adresse nur der Hinweis zu lesen: "In Kürze finden Sie hier ausführliche Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes." Die Spannung darauf steigt langsam ins Unerträgliche.
Sich.-Ing. Jörg Hensel schrieb am 27.10.2007, 11:41
Guten Tag,
wie in anderen Bereichen der Menschenrechte, reagiert auch die Bundesbehörde für Gleichbehandlung nicht anders als z.B. Arbeitsschutzbehörden auf eine Mobbingbeschwerde (gem. § 17 (2) Arbeitsschutzgesetz).
Ich habe dort einige Male angerufen, um Hilfe und Unterstützung zu bekommen.
Fehlanzeige ! Die Ausrede war: "Die Bundesbehörde kann sich nicht mit Einzelfällen beschäftigen, sondern nur allgemeinen Rat erteilen." - Für mich ist die Umsetzung des EU Rechts (Rl. 2000/78) eine reine Farce.
Den Beweis lieferte neulich das Arbeitsgericht Osnabrück, welches gut aufgepasst hatte.
Denn die Bundesregierung wollte per AGG rechtswidrig erzwingen, dass die Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht, wie es die vg. Richtlinie verlangt von AGG erfasst wird. Nach dem AGG sollen diese Fälle - wie gehabt - nach dem Kündigungsschutzgesetz der BRD abgeurteilt werden.
Von wegen Christlich, Sozial oder Demokratisch:
Die vier etablierten Parteien stehen nach wie vor für Menschenrechtsverletzungen in der Arbeitswelt und sind nichts anderes als Marionetten der Wirtschaftsbosse.
Sich.-Ing. Jörg Hensel
www.workwatch.eu
Markus Zimmermann schrieb am 25.10.2007, 10:17
im August wurde ich in einem Gerichtstermin von einem Arbeitsrichter in mehrfacher Hinsicht falsch über das ADG belehrt. Dies teilte ich sowohl der Antidiskriminierungsstelle als auch dem Büro von Frau Evers-Meyer schriftlich mit und fügte die wichtigsten Unterlagen bei. Bis heute habe ich von beiden Stellen NICHTS gehört, nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten.
Deutlicher kann der offenkundige Unwille, ein Gesetz einzuhalten nicht mehr zutage treten. Eigentlich wäre eine Klage wegen Untätigkeit fällig. Allein schon eine Internetplattform mit ein paar Gerichtsentscheidungen, Musterfällen etc. wäre hilfreich, um bereits im Vorfeld möglicher Probleme agieren zu können. Aber nicht einmal diese mit wenig Aufwand verbundene Option bekommt die Bundesregierung mehr hin.
Dr. Carsten Rensinghoff schrieb am 25.10.2007, 09:58
Im Zuge eines Bewerbungsverfahrens wurde ich als Behinderter diskriminiert und habe mich deshalb am 21.10.2007 an die Diskriminierungsstelle des Bundes gewandt und um Hilfe gebeten (gem. AGG). Die angerufene Stelle hat, ohne auf meine EMail Stellung zu nehmen, per EMail am 24.10.2007 wie folgt geantwortet:
"Sehr geehrter Herr Rensinghoff,
vielen Dank für Ihre Mail an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Dass Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht eine Kooperation der Antidiskriminierungsstelle mit den Beauftragten der Bundesregierung vor. Sofern Sie Ihr Einverständnis erteilen, würde ich Ihren Vorgang gern an die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen weiterleiten. Hierzu bitte ich Sie um kurze Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Annegret Heimrod."
Ich habe mein Einverständnis verweigert.
ursula lehmann schrieb am 24.10.2007, 22:06
anfang des jahres habe ich ein persönliches gespräch mit 2 mitarbeiterinnen des stabes geführt und ich musste die kröte schlucken, was ich da hörte: "wir führen nur die statistik der eingaben und leiten diese weiter. Wenn es um behinderte geht, bekommt frau evers-meyer die eingabe zur beantwortung". Auf meine empörung hin, dass ich wohl näher an diese beauftragte dran bin, als sie, bzw. dann nicht den umweg machen müßte, verschlug ihnen die sprache.
vor 2 wochen habe ich für jemanden eine beschwerde gegen die db ag hin gebracht. Zwischenzeitlich wurde die petentin angerufen ob sie damit einverstanden sei, dass ihre beschwerde an frau E-M zwecks stellungnahme weiter geleitet werden kann. Die petentin lehnte dies strikt ab.
Armin Liebl schrieb am 24.10.2007, 18:38
habe ich im Oktober 2006 gemacht, als ich mich zum Thema Diskriminierung
behinderter Kinder im Schulsystem an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
wandte.
Damals wurde mir mitgeteilt, dass laut §27 AGG das Anliegen mit Einverständnis des
Betroffenen an Beauftragte der Bundesregierung weitergegeben werden soll, sofern
diese zuständig sind.
In meinem Fall war das die Beauftrage des Bundes für die Belange behinderter
Menschen, Frau Evers-Meyer, die sich für das Thema Inklusion einsetzt.
Leider konnte sie nicht helfen, da Bildung Ländersache ist.
Insofern ist für mich fraglich, wie das AGG die Benachteiligung Behinderter
im Bereich Bildung verhindern kann.
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