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24.10.2007 - 08:47

Recht auf Unterstützte Beschäftigung stärken.

Leinefelde (kobinet) Mensch zuerst - das Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten hat die Forderung nach einem Recht auf Unterstützte Beschäftigung bekräftigt. Dieses Instrument müsse kombiniert mit den Persönlichen Budgets als Türöffner für behinderte Menschen aus den Werkstätten zum Allgemeinen Arbeitsmarkt genutzt werden.

"Wenn jemand in der Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet steht fest, dass diese Person Unterstützung zur Beschäftigung benötigt. Das heißt aber noch lange nicht, dass diese Unterstützung nur in einer Werkstatt erfolgen kann. Wir möchten, dass endlich der Blick von der Förderung von Institutionen auf die Förderung von Menschen gerichtet wird. Wenn wir das nämlich tun, dann ist es auch selbstverständlich, dass wir unsere Hilfen mitnehmen und dort einsetzen können, wo wir eine angemessene Arbeit finden - und das kann nicht nur die Werkstatt für behinderte Menschen sein", so Stefan Göthling, Bundesgeschäftsführer von Mensch zuerst. Dabei könnten Instrumente wie die Unterstützte Beschäftigung und Persönliche Budgets wichtige Türöffner sein, die konsequent vorangetrieben werden müssen. "Wenn nun über einen Rechtsanspruch auf Unterstützte Beschäftigung diskutiert wird, ist das prima. Dabei darf es aber nicht nur um eine zeitlich beschränkte Förderung gehen oder sich nur auf den Berufsbildungsbereich beziehen. Wir haben unseren Unterstützungsbedarf in der Regel lebenslänglich und geben diese nicht mit dem Verlassen der Werkstatt für behinderte Menschen plötzlich auf", so Stefan Göthling. Deshalb sei es auch so wichtig, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten in ein weiteres Gesetzgebungsverfahren konsequent einbezogen werden, "denn schon viel zu oft wurden wichtige Dinge für uns ohne uns und damit leider auch oft gegen uns entschieden", betont Stefan Göthling. omp
 

 
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