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24.10.2007 - 09:00

Petition bayerischer Selbstbestimmt Leben Initiativen wird verhandelt.

München (kobinet) Morgen wird eine von zahlreichen Selbstbestimmt Leben Initiativen und anderen Organisationen von Menschen mit Behinderungen im Juli (siehe kobinet-nachrichten vom 19.07.2007) an den bayerischen Landtag eingereichte Petition zum beabsichtigten Wechsel der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe im Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik des Bayerischen Landtages behandelt. Darauf hat Andreas Vega vom Verbund behinderter ArbeitgeberInnen (VbA) aus München die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht.

Die ambulante Eingliederungshilfe soll nach einem Gesetzentwurf des bayerischen Landtags ab dem 1.1.2008 weg von den Kommunen in die Zuständigkeit der Bezirke übergehen. Um dies zu verhindern haben zahlreiche Behindertenverbände aus Bayern eine Petition eingereicht. Für ambulante Wohn- und Unterstützungsformen und ein Leben in der Gemeinde bedeutet dieser Zuständigkeitswechsel nach Einschätzung der Verbände einen herben Rückschlag. Gewachsene Strukturen Vorort würden zerfallen und Menschen mit Behinderungen, die meist erheblich mobilitätseingeschränkt sind, könnten ihre zuständigen SachbearbeiterInnen nur noch schwer erreichen.

Ebenso würden den Trägern von stationären Einrichtungen die Errichtung und der Betrieb weiterer Heime verwaltungstechnisch sehr erleichtert. Nach internen Informationen soll im Gegenzug die Zuständigkeit für die stationäre Hilfe zur Pflege an die Städte und Gemeinden gegeben werden. An Stelle der bisherigen Teilung zwischen ambulanten und stationären Leistungen, ergäbe sich dann eine Teilung zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und denen der Hilfe zur Pflege. "Hier würden erneut Verschiebebahnhöfe verschiedener Kostenträger zu Lasten der AntragstellerInnen entstehen. Da mit dem Wechsel auch die Zuständigkeit für die so genannten strukturellen Hilfen d. h. für die Unterstützung von Selbsthilfeinitiativen, freien Trägern von Beratungsstellen, etc. von den Städten und Gemeinden zu den Bezirken wechselt, ist zu befürchten, dass viele Hilfs- und Beratungsangebote, die von den Betroffenen selber mit ehrenamtlichem Engagement aufgebaut wurden, zerschlagen werden", so Andreas Vega.

Die ohnehin schon sehr dürftigen ambulanten Hilfsangebote für ein Leben in der Gemeinde von Menschen mit Behinderungen müssten herbe Rückschläge und deren Anbieter finanzielle Einbußen hinnehmen. "Dies entspricht genau dem Gegenteil des so oft bemühten Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik hin zu einem Selbstbestimmten Leben."

Am Donnerstag, den 25.10.2007 wird im Maximillianeum, Saal S 401 ab 9:15 Uhr in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik des bayerischen Landtages u. a. die eingereichte Petition behandelt. omp
 

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