
Krautheim (kobinet) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter kritisiert, dass die Pflegeversicherungsleistungen - laut Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung - für Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe nicht angehoben werden sollen.
"Als sehr positiv sehen wir dabei die schrittweise Anhebung der Pflegesachleistungen und Pflegegelder bis 2012 sowie deren Dynamisierung ab dem Jahr 2015", betont Irmgard Winkler, stellvertretende Bundesvorsitzende des BSK. "Allerdings wurde damit auch der bisherige Betrag von bis zu 256 Euro pro Monat, mit dem sich die Pflegekassen an der Pflege von behinderten Menschen in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe beteiligen mussten, eingefroren".
In Deutschland würden rund 150000 Menschen mit geistiger, Schwer- oder Mehrfachbehinderung leben. Sie seien pflegebedürftig und auf ständige Hilfe angewiesen. Rund die Hälfte dieser Menschen wird nach Meinung des BSK gegenwärtig in Heimen betreut.
"Gerade diese behinderten Menschen hätten es verdient, von der Reform der Sozialen Pflegeversicherung zu profitieren, weil bei ihnen die Pflegebedürftigkeit nicht erst im Alter eintritt, sondern von Geburt an ein ganzes Leben lang fortbesteht. Das können und wollen wir so nicht akzeptieren", so Irmgard Winkler. elba