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30.10.2007 - 18:22

Gerichtsentscheid über integrative Beschulung begrüßt.

Berlin (kobinet) Die Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe und Silvia Schmidt haben heute die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober begrüßt, die das Recht auf eine integrative Beschulung behinderter Kinder in der Regelschule festschreibt.

"Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein wichtiges Signal im Bestreben für die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderungen. Bisher sah die Regelung vor, dass die Kosten für einen Integrationshelfer beim Besuch einer integrativen Schule nur dann zu tragen sind, wenn das Kind dieser Schule schulrechtlich zugewiesen wurde. Mit dem jetzt vorliegenden Urteil ist der Träger der Sozialhilfe auch verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, wenn schulrechtliche Wahlfreiheit besteht, Eltern und Kinder somit die Wahl zwischen Förder- und Regelschule haben", erklärte der Christdemokrat Hüppe, der behindertenpolitische Sprecher seiner Fraktion im Bundestag.

In anderen europäischen Ländern seien die Integrationsquoten viel höher. Eine neue Studie zeige, dass je mehr Kinder mit Behinderungen in Regelschulen unterrichtet werden, desto geringer ist der durchschnittliche Kostenaufwand und umso höher ist der gesellschaftliche Gewinn, so Hüppe.

Seine sozialdemokratische Amtskollegin Silvia Schmidt erklärte: "Ich finde es ausgesprochen schade, dass immer erst Gerichte entscheiden müssen und die menschenrechtlich verbriefte Wahlfreiheit behinderter Menschen in der UN-Konvention noch nicht grundsätzlich Eingang in Verwaltungsentscheidungen findet. Die Richter haben jedoch verdeutlicht, wie wichtig es ist, schon im frühen Kindesalter Integration und Vielfalt als wichtigen Wert unserer Gesellschaft zu vermitteln ..." Im im Vergleich mit anderen Staaten der Europäischen Union habe Deutschland hier noch viel nachzuholen.

Die Leipziger Richter haben die Stadt Chemnitz in zwei Fällen verpflichtet, auch beim Bestehen einer schulrechtlichen Wahlfreiheit die Kosten für Integrationshelfer zu übernehmen. Bisher wurden die Kosten nur bei einer schulrechtlichen Zuweisung zu einer integrativen Schule getragen.

"Eltern und Kindern wird damit eine echte Wahlfreiheit bezüglich der Schulform gewährt, sie können jetzt frei entscheiden ob sie sich für einen Schulbesuch in einer Sonder- oder Regelschule entscheiden.
Die volle selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen muss in allen Bereichen unserer Gesellschaft vorangetrieben werden", sagte Silvia Schmidt. Aufgabe eines vorsorgenden Sozialstaates sei es, für alle Menschen gleichermaßen eine menschenwürdige Lebenswelt zu organisieren. Die Strukturen der Selbstverwaltung und des Föderalismus müssten an diesem Anspruch gemessen werden. sch
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Cordula Müller schrieb am 31.10.2007, 10:14

Wahlfreiheit bei sonderpädagogischem Förderbedarf

Hallo, auch bei uns im Rhein Sieg Kreis entscheidet das Schulamt über den Förderort, aber wenn endlich die Menschen mal aufwachen würden, gäbe es bald mehr Freiheit. Wir haben für unseren Sohn den GU erkämpft. Integration ist das EINZIG RICHTIGE!!Wir möchten mehr Eltern, die mit uns kämpfen wollen, dass der GU möglich und wo vorhanden, besser wird. e-mail colomueller@web.de

Wilfried Furian schrieb am 30.10.2007, 21:37

Da irrt Frau Schmidt

Selbstverständlich ist dieses Urteil ein ganz wichtigen Schritt zur Inklusion und ich denke, dass damit auch eine Richtung für die Zukunft vorgegeben ist.
Man sollte aber vorsichtig sein mit Pauschalaussagen in der Richtung, dass Eltern und Kinder "jetzt eine echte Wahlfreiheit bezüglich der Schulform haben" und jetzt "frei entscheiden können ob sie sich für einen Schulbesuch in einer Sonder- oder Regelschule entscheiden".
Das ist ja nicht so.
Nur dann, so das Urteil, wenn das Schulamt den betroffenen Kindern bzw. ihren Eltern die Wahl zwischen Sonderschule und allgemeiner Schule freistellt, hat das Sozialamt die erforderlichen Kosten zu tragen.
Eine solche Wahlfreiheit ist aber eben leider nicht überall gegeben. Ganz gewiss nicht in Baden-Württemberg. Wir kämpfen dafür und dieses Urteil wird uns auch Rückenwind geben.
Die Aussage von Frau Schmidt ist sicher gut gemeint aber leider eher kontraproduktiv.

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