
München (kobinet) Die im Juli im bayerischen Landtag eingereichte Petition vieler Behindertenverbände aus Bayern gegen den Gesetzentwurf zum beabsichtigten Wechsel der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe auf die Bezirke in Bayern ist im Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik des bayerischen Landtages gescheitert. Darauf hat Andreas Vega vom Verbund behinderter ArbeitgeberInnen (VbA) aus München die kobinet-nachrichten hingewiesen.
Ein Plädoyer des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München Oswald Utz für eine Zuständigkeit der Eingliederungshilfe auf Gemeinde- und Städteebene im Sinne der Betroffenen fand keine Mehrheit im Ausschuss. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde verabschiedet und wird voraussichtlich am 1.1.2008 in Kraft treten. Gleichzeitig wurde eine Anhörung im Landtag nach Ablauf eines Jahres ab Inkrafttreten des Gesetzes beschlossen. Dabei sollen die bis dahin gemachten Erfahrungen sowohl mit der Eingliederungshilfe als auch mit den Schnittstellen zur Hilfe zur Pflege behandelt werden. Bei dieser Anhörung sollen die Bezirke, die Kommunen, die Wohlfahrtsverbände, Behindertenverbände und Betroffene selbst zu Wort kommen. Ebenso werden die Bezirke auf eine korrekte Handhabung im Rahmen ihrer Zuständigkeit verwiesen. omp