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06.11.2007 - 09:00

Recht auf Wahl der Pflegeperson zusichern.

München (kobinet) Auf der diesjährigen Vollversammlung des Weibernetz am 3. November in München bekräftigten die Mitfrauen und Mitgliedsorganisationen ihre Forderung nach einem Recht der Wahl der Pflegeperson. Gerade vor dem Hintergrund der Gefahr von (sexualisierter) Gewalt in der Pflege wünschen sich viele Frauen mit Behinderung eine Frau als Pflegeperson für die (Intim-)Pflege.

Der im Oktober im Kabinett eingebrachte Gesetzentwurf zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht im § 2 vor, "Wünsche nach gleichgeschlechtlicher Pflege nach Möglichkeit" zu berücksichtigen. Nach Ansicht von Jutta Harbusch vom Vorstand des Weibernetz ist diese Formulierung "viel zu schwammig", denn "mit dieser Formulierung wäre es Pflegediensten nach wie vor möglich, einen Mann in die Pflegesituation zu schicken, wenn der Dienstplan es nicht anders ermöglicht."

In Deutschland leben ca. 4 Millionen Frauen mit Behinderung. Man kann davon ausgehen, dass jede dritte Frau mit Behinderung mindestens einmal in ihrem Leben sexualisierte Gewalt erfahren hat. Behinderte Frauen sind somit besonders von Gewalt betroffen. Gerade den gewalterfahrenen Frauen ist nicht zuzumuten, sich von Männern bei der Intimpflege helfen zu lassen.

Der Verein Weibernetz e.V. - Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung ist 1998 als bundesweites, behinderungsübergreifendes Netzwerk gegründet worden und vertritt seither die Interessen behinderter Frauen in bundesweiten Gremien. Das Weibernetz ist Gründungsmitglied des Deutschen Behindertenrates und Mitglied im Deutschen Frauenrat. omp
 

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