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09.11.2007 - 19:14

Endlich Klarheit für hörbehinderte Menschen.

Guxhagen (kobinet) Ab 1. Januar 2008 müssen Sozialleistungsträger (beispielsweise Krankenkassen, Rentenversicherer oder Sozialämter) Kosten für Gebärdendolmetscher wie bei Verwaltungs- und Gerichtsverfahren übernehmen. Gebärdensprachdolmetscherin Karin Kestner kommentiert heute diesen Erfolg, den ihr Berufsverband mit der neuen Vorsitzenden Susanne Günther-Wick erreicht hat.

Es sei von größter Bedeutung, gerade im medizinischen Bereich, qualifizierte Dolmetscher einzusetzen und sich nicht auf Billigkräfte und Dolmetscherinnen ohne Prüfung verlassen zu müssen, so Karin Kestner auf ihrer Webseite. "Qualifizierte Dolmetscher haben ein Recht auf angemessene Bezahlung - Gehörlose haben ein Recht auf qualifizierte Dolmetscherinnen. Wir GebärdensprachdolmetscherInnen sind so den Lautsprachdolmetschern endlich auch im finanziellen Bereich gleichgestellt. Die Sprache der Gehörlosen, die Gebärdensprache, wird in der Öffentlichkeit wieder ein Stück weit mehr Anerkennung finden." sch


 

 
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