
Kassel (kobinet) Heute vor 15 Jahren trat das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen in Kraft.
"Am 15.11.1994 ist die Änderung des Artikels 3 Grundgesetz, der im Absatz 3 um den Satz 'niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden' erweitert wurde, in Kraft getreten. Dieses Ereignis vor 13 Jahren ist zwar kein runder Gedenktag, doch für die Behindertenbewegung wichtig genug, um darauf hinzuweisen. Denn mit dieser Grundgesetzergänzung wurde ein neues Zeitalter für die Gleichstellung behinderter Menschen und damit auch für den viel proklammierten Paradigmenwechsel eingeläutet", erklärte Ottmar Miles-Paul vom Netzwerk Artikel 3. Der Initiativkreis Gleichstellung Behinderter hatte sich damals u.a. für die Gesetzesänderung stark gemacht. Mehrere Protesttage, Unterschriftenaktionen und viele Veranstaltungen wurden seit 1990 für diese Verfassungsänderung durchgeführt. "Besonders am Anfang gab es viele Skeptiker, die fragten, ob wir nichts besseres zu tun hätten als uns für eine Sache einzusetzen, die wir sowieso nicht schaffen", weiß Ottmar Miles-Paul von damals zu berichten. "Ich bin froh, dass wir uns damals nicht entmutigen ließen und freue mich, dass mit der diese Woche erfolgten Verabschiedung des niedersächsischen Landesgleichstellungsgesetzes nun neben dem Bund auch alle Bundesländer über ein solches Gesetz verfügen. Das war ein langer Weg und viel Arbeit, die sich aber gelohnt hat", so Ottmar Miles-Paul. Damit werde der ursprünglich für viele rein rhetorisch verstandene Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" zunehmend zum Leben erweckt und in die Praxis umgesetzt. elba