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03.12.2007 - 16:58

UN-Konvention Grundlage moderner Behindertenpolitik.

Berlin (kobinet) Die Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen sollte nach Ansicht von VdK-Präsident Walter Hirrlinger Grundlage einer modernen Behindertenpolitik in Deutschland werden. Sie sei Leitmotiv für die heute in Berlin vorgelegten (Forderungen des Deutschen Behindertenrates), die mit der zügigen Ratifizierung dieses ersten rechtlich bindenden multilateralen Vertrages zur Behindertenpolitik 2008 in der Bundesrepublik eingelöst werden müssen.

Der neue Vorsitzende des Sprecherrats kritisierte, dass in fünf Jahren das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in wichtigen Bereichen kaum wirksam wurde. Gegen den Widerstand des Behindertenrates habe der Bund mit der Föderalismusreform das zentrale Element zur Herstellung von Barrierefreiheit aus der Hand gegeben. Im Regionalisierungsgesetz müsse Barrierefreiheit jetzt als verpflichtendes Kriterium verankert werden. "Die Bundeskanzlerin hat hier Unterstützung zugesagt. Dies muss jetzt eingelöst werden", erklärte Hirrlinger.

Der Deutsche Behindertenrat fordert eine verlässlichere Ausstattung ambulanter Dienstleistungen und Persönlicher Assistenz sowie die Investition in ambulante Unterstützungsstrukturen. "Dazu bedarf es eines Gesamtkonzeptes der Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger, alter und behinderter Menschen, das im Koalitionsvertrag zwar angekündigt wird, aber nicht einmal ansatzweise zu erkennen ist", so Hirrlinger.

Der VdK-Präsident verwies darauf, dass 2008 zahlreiche Landtagswahlen, im Jahr darauf die Bundestagswahl anstehen. "Schon wird spekuliert, dass Deutschland ein zweijähriger Wahlkampf droht. Doch davor kann ich nur warnen. Behindertenpolitik verträgt keinen Stillstand", betonte Hirrlinger zum Abschluss seiner Rede. Die UN-Konvention zeige, wie viel noch zu tun sei. An dieser Aufgabe müsse sich die Politik messen lassen. sch
 

 
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