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06.12.2007 - 13:31

Einsatz von Einkommen und Vermögen im Pflegefall.

Berlin (kobinet) Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat heute Empfehlungen zur Berechnung der Sozialhilfe bei stationärer Pflege eines Ehepartners vorgelegt, bei der das gemeinsame Einkommen als Grundlage berücksichtigt wird.

Das Sozialhilferecht war Anfang 2005 aus dem Bundessozialhilfegesetz in das SGB XII überführt worden, ohne dass in befriedigender Weise die Fälle geregelt wurden, in denen ein Ehe- oder Lebenspartner Leistungen zum Lebensunterhalt in einer stationären Einrichtungen erhält. Erst Ende 2006 stellte der Gesetzgeber klar, dass der Lebenssituation der im Haushalt verbliebenen Angehörigen auf Grundlage des gemeinsamen Einkommens der Partner Rechnung zu tragen ist.

Auf dieser Grundlage hat der Deutsche Verein Empfehlungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen vorgelegt. "Muss z.B. der Ehemann ins Heim, ist das im Sinne des Gesetzes keine Trennung der Partner und der Frau muss aus dem gemeinsamen Einkommen garantiert mehr und zwar erkennbar mehr als das verbleiben, was zur Befriedigung ihres eigenen Sozialhilfebedarfs nötig ist," so Vereinspräsident Wilhelm Schmidt. "Fälle, in denen sie selbst zum Sozialamt muss, soll es nicht mehr geben."

Die detaillierten Empfehlungen des Deutschen Vereins insgesamt zum Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe sind eine Arbeitshilfe für die Träger der Sozialhilfe und eine Informationsquelle für alle, die eine Inanspruchnahme von Sozialhilfe in Betracht ziehen müssen. Sie erscheinen in Kürze als Broschüre. sch
 

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