
München (kobinet) Wenn heute um 11.30 Uhr im Münchner Justizgebäude (Pacellistr. 5 Sitzungssaal B 101) der Prozess eröffnet wird, geht es um eine Unterlassungsklage. Der Beklagte, Manfred Krause, hatte behauptet, dass das Essen für die Bewohnerinnen und Bewohner in einem Gräfelfinger Heim weder seniorengerecht und bekömmlich, noch schmackhaft oder appetitlich sei.
"Der Beklagte versorgt, zusätzlich zum Personal, seit über neun Jahren seine 93-jährige, schwerpflegebedürftige Mutter, die in einem Pflegeheim in Gräfelfing untergebracht ist. Er reicht ihr das Essen und bringt sie an die frische Luft, damit sie nicht 24 Stunden im Bett liegen muss", heißt es in einer Pressemitteilung.
Das zu knappe Personal habe nicht die notwendige Zeit, um den Bedürfnissen alter Menschen, z.B. beim Esseneingeben, beim Kauen und Schlucken gerecht zu werden. Innerhalb weniger Minuten würde den Bewohnern das Essen in den Mund geschoben - ob sie wollen oder nicht. Häufig ließe man hilfebedürftige Bewohner allein vor ihrem Essen sitzen, obwohl sie nicht wüssten, was sie damit anfangen sollen.
Aus Not und Verzweiflung über das mangelhafte Essen sowie zahlreiche andere Mängel in der Pflege habe sich der Sohn schriftlich an die Heimleitung, die Heimaufsicht und Staatsministerin Christa Stewens gewandt. Das Schreiben enthält folgende Passage, um die es in der Unterlassungsklage geht: "Dass das Essen nach Aussagen von liebenswerten Bewohnern 'ein Fraß' ist und zum 'Verhungern-im-Heim' führt, habe ich Ihnen mehrmals erklärt und hier leider in den letzten 9 Jahren als Tatsache traurig feststellen müssen. Trotz all meiner Aktivitäten und Ihnen gezeigten Essens-Beweisen, waren die Verbesserungen beim Essen leider nur marginal".
Dagegen habe sich der Küchenchef als Kläger verletzt gefühlt und auf Unterlassung der Behauptungen geklagt. Krause wird im Verfahren vom renommierten Münchner Alexander Frey vertreten. Hoffentlich endet das Verfahren so, dass die Heimbewohner davon profitieren, hofft Krause. elba