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14.12.2007 - 10:26

Sozialverband Deutschland fordert bessere Beratung für Pflegebedürftige.

Berlin (kobinet) Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat heute eine bessere Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gefordert. Der Verband kündigte zugleich an, sich weiter für eine Änderung des von der großen Koalition vorgelegten Gesetzesentwurfs einzusetzen. Zur 1. Lesung der Pflegereform im Bundestag erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer: "Die Pflegestützpunkte, die im Zuge der Pflegereform eingerichtet werden sollen, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn der SoVD nach wie vor eine unabhängige Beratung der Pflegebedürftigen für den besseren Weg hält, bedeuteten die Pflegestützpunkte eine Verstärkung des Beratungsangebotes."

Der Vorschlag der Union, statt der Pflegestützpunkte Beratungsgutscheine auszugeben, hat nach Ansicht Bauers zwei schwere Nachteile: Vier Gutscheine über je 50 Euro decken nicht den Bedarf der Pflegebedürftigen. Denn erfahrungsgemäß besteht bei einem neu eintretenden Pflegefall im Zeitraum von einem Jahr ein höherer Beratungsbedarf. Außerdem gibt es keine ausreichende Zahl an unabhängigen Beratungsstellen, bei denen die Gutscheine eingelöst werden können. Der dringend nötige Ausbau von Beratungsstellen wird mit dem Gutschein-Modell nicht erreicht.

Der SoVD fordert die große Koalition auf, am Modell der Pflegestützpunkte festzuhalten. Der Verband hält jährliche Kontrollen von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten für unverzichtbar. Kontrollen im Drei-Jahres-Rhythmus, wie sie die Pflegereform vorsieht, seien viel zu wenig. In drei Jahren könne sich viel verändern. Außerdem müssten Kontrollen grundsätzlich unangemeldet erfolgen.

Der SoVD kritisiert, dass der Gesetzentwurf in wichtigen Punkten die Interessen der Pflegeheime über die Interessen der Pflegebedürftigen stellt. Das gelte insbesondere für das Mitentscheidungsrecht der Pflegeanbieter über die Art der Veröffentlichung der Prüfberichte. Der SoVD fordert, dass die Qualitätsberichte über Pflegeheime und ambulante Pflegedienste aussagekräftig, vergleichbar und in verständlicher Form veröffentlicht werden müssen. sch
 

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