Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Sommercamp 2012 selbstbestimmtes Leben
Werbebanner zu Kampagne Teilhabesicherungsgesetz
Werbebanner zu Hier könnte Ihr Werbebanner sein
Werbebanner zu bifos Online Akademie
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
19.12.2007 - 00:01

KFZ-Umrüstung muss von Kostenträger bezahlt werden.

Detmold (kobinet) Das Sozialgericht Detmold hat den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) verpflichtet, die Kosten für das behindertengerechte Umrüsten eines Autos zu übernehmen. Ehrenamtliche Tätigkeit war ausschlaggebend.

Nach dem jetzt schriftlich vorliegenden Urteil (Az. S 6 SO 127/06) vom 29. November 2007 muss der LWL unter anderem einen Unterbodenkassettenlifter, eine Rollstuhlrückhaltevorrichtungen sowie eine Standheizung für das Auto der Klägerin im Rahmen der Eingliederungshilfe Kraftfahrzeughilfe nach § 9 Abs. 1, 2 Nr. 11 der Verordnung nach § 60 SGB XII bezahlen.

Die Klägerin kann wegen eines Postpoliosyndroms nur sehr kurze Strecken laufen. Sie ist nicht mehr berufstätig, übt jedoch in erheblichem Umfang ein Ehrenamt in Form von Sterbebegleitung aus. Dazu ist sie zwingend auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen.

Das Gericht anerkannte, dass die Klägerin ohne Auto ihr Ehrenamt nicht ausüben kann, also der Zweck der Eingliederung in das Leben in der Gemeinschaft nicht stattfinden könnte. Eine Erwerbstätigkeit sei für die Gewährung von KFZ-Hilfe nicht zwingend notwendig, eine ähnlich angemessene Tätigkeit (wie hier das Ehrenamt) ausreichend. Außerdem benötige die Klägerin ihr Auto für Einkäufe und ihr Engagement in einer Selbsthilfeorganisation. elba

Das Urteil wird im Volltext demnächst auf der Internetseite des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA e.V.) nachzulesen bzw. herunter zu laden sein.
 

 
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2012 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.