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kobinet-nachrichten 19.12.2007 - 09:37
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Noel Martin möchte nicht Teil einer Kampagne sein

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Berlin (kobinet) Noel Martin hat neue Suizidspekulationen über ihn dementiert, berichtet heute die Berliner Zeitung. Eine Boulevard-Zeitung hatte geschrieben, dass sich der seit einem Neonazi-Angriff 1996 querschnittsgelähmte Brite in der deutschen Hauptstadt umbringen will. Angeblich wolle der Sterbehilfeverein Dignitate, dessen Vizechef der Berliner Urologe Uwe-Christian Arnold ist, den 48-Jährigen unterstützen. Der Verein sucht einen Freiwilligen für einen Präzedenzfall, damit die Gerichte entscheiden, ob ein "selbstbestimmter Suizid strafbar" ist in Deutschland.

Martin sagte der Berliner Zeitung, er habe zwar mit einem Reporter über Berlin geredet. "Aber ich habe gesagt, ich würde gerne nach Berlin kommen, um Schulen zu finden, die mit meiner Stiftung kooperieren." Die Stiftung organisiert den Jugendaustausch zwischen Mahlow und Birmingham. Zwar wolle er sich noch immer das Leben nehmen, aber er habe dafür keinen konkreten Zeitplan. "Ich möchte nicht Teil einer Kampagne sein", sagte er und äußerte sich durchaus positiv über Sterberhilfsorganisationen. "Es ist gut zu wissen, dass es eine Tür gibt, die weit offen steht."

Derzeit gehe es ihm etwas besser, er habe fast das ganze Jahr im Bett gelegen und musste gepflegt werden. Nun könne er immerhin an manchen Tagen wieder im Rollstuhl sitzen. Er sei auch gerade Großvater geworden, habe noch viel zu tun für seine Stiftung und seine Arbeit gegen Rassismus. Martin hatte 2006 angekündigt, sich in der Schweiz töten zu wollen, weil er keinen Lebenssinn mehr sehe. Dann hat er das Vorhaben verschoben (kobinet 29.5.07).

Spezialisten müssten noch einmal intensiv auf ihn einwirken, meinte Günther Jonitz, Präsident der Berliner Ärztekammer. "Eine Querschnittslähmung ist kein Grund, sterben zu wollen und ausgerechnet einen Arzt dabei um Hilfe zu bitten." Auch im Rollstuhl könne man noch Sinnerfüllung erleben.

Zum Dignitate-Verein um den Berliner Arzt Arnold sagte Jonitz: "Sie sind mit einem guten inhaltlichen Anspruch angetreten, doch sie sind in den Ruf geraten, ein Geschäft aus dem Tod zu machen." Die Berliner Ärztekammer habe gegen Arnold eine Unterlassungsverfügung erwirkt, so dass dieser nicht bei einer Sterbehilfe tätig werden darf. Der von Dignitate angestrebte Präzedenzfall ist nach Ansicht der Deutschen Hospiz Stiftung überflüssig. "Denn das Töten ist verboten, aber die Sterbebegleitung ist in Deutschland erlaubt", sagte der geschäftsführende Vorstand Eugen Brysch. sch
 

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