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28.12.2007 - 09:21

Persönliches Budget fördert Selbstbestimmungsrecht.

Berlin (kobinet) Ab dem 1. Januar 2008 gibt es für Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Es bietet die Chance, so heute SoVD-Präsident Adolf Bauer, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Für den Sozialverband Deutschland ist wichtig, dass behinderte Menschen die benötigten Hilfen selbst organisieren und selbst entscheiden können, wen sie damit beauftragen. "Behinderte Menschen werden damit Arbeitgeber statt
Leistungsempfänger. Das Persönliche Budget bietet die Chance, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Im Rahmen des Persönlichen Budgets können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation sowie Leistungen der Eingliederungshilfe trägerübergreifend gebündelt werden", so Bauer.

Die Erfahrungen der dreieinhalbjährigen Erprobungsphase zeigten, dass 80 Prozent derjenigen, die das Persönliche Budget in Anspruch genommen haben, damit sehr zufrieden sind. "Damit die neue Möglichkeit auch genutzt wird, muss das Persönliche Budget noch bekannter werden. Sowohl bei den behinderten Menschen als auch bei den Sachbearbeitern der Leistungsträger besteht noch Informationsbedarf. Hier muss noch intensiver informiert und Personal geschult werden. Auch das
Beratungsangebot muss ausgebaut werden", erklärte der Verbandspräsident.

Um eine wirkungsvolle Umsetzung des Persönlichen Budgets zu gewährleisten, muss nach seiner Ansicht die Bereitschaft der verschiedenen Behörden zu einer trägerübergreifenden Zusammenarbeit noch verbessert werden. Das Persönliche Budget dürfe nicht dazu missbraucht werden, Kosten einzusparen. Die Kostensätze müssten so bemessen sein, dass der Budgetnehmer Leistungen zu ortsüblichen Tarifen und in der nötigen Qualität einkaufen kann. Es dürfe kein Preisdumping durch zu niedrige Kostensätze geben. sch

 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Cordula Müller schrieb am 30.12.2007, 11:08

danke

Danke für die schnelle Antwort. Das ist das , was ich an kobinet so schätze. Hilfe bekommen, ohne eine Gegenleistung zu erwarten. Ich werde mich schnell schlaumachen, damit ich wieder mehr weiss, als unsere behörden.

Elke Bartz schrieb am 29.12.2007, 08:48

Es ist möglich

mit einem Persönlichen Budget auch Schulbegleitung /Schulassistenz selbst zu organisieren. Somit hat man z. B. die Möglichkeit, Personen eigener Wahl und eigenen Vertrauens zu beschäftigen.

Vereinfacht gesagt ist es beim Persönlichen Budget wichtig, das (in der Zielvereinbarung vereinbarte) Ziel zu erreichen. Wie das geschieht ist fast egal - Hauptsache es ist legal. Das bedeutet, das Persönliche Budget wird ziel- und nicht wegorientiert eingesetzt - eine Tatsache, die noch lange nicht im Bewusstsein aller Behördenstuben eingedrungen ist.

Eine Hilfe zum Benatrgen und Umsetzen des PBs bietet das von mir im Auftrag von ForseA verfasste "Das Persönliche Budget - ein Handbuch für Leistungsberechtigte" (siehe www.forsea.de)

Cordula Müller schrieb am 28.12.2007, 19:26

Schulbegleitung ?

Da ich das mit dem persönlichen Budget nicht genau verstehe- vielleicht kennt sich ja jemand schon aus?? Wäre es möglich, die Schulbegleitung selber zu bezahlen mit dem persönlichen budget? Ich meine, mal angenommen, es gäbe in einer Klasse 2 Kinder, denen eine Schulbegleitung zustehen würde, gäbe es die Möglichkeit, für beide Kinder eine dann ! qualifizierte Fachkraft zu bekommen?. Man hätte ja 2 Budgets und könnte zusammen dann eventuell eine -n Sonderpädagogin-en einstellen ? Oder ist das zu viel gesponnen? Man wäre dann ,wenn ich das so richtig verstehe, nicht mehr auf spezielle Dienste angewiesen, und könnte selber jemand einstellen?

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