
Berlin (kobinet) Die Forderung der Verkehrsministerkonferenz und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz auf Einführung bundesweit geltender Parkerleichterungen für behinderte Menschen sollte nach Ansicht des christdemokratischen Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe zügig umgesetzt werden.
Der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen erklärte heute: "Die zuständigen Bundesministerien prüfen nun zusammen mit den Ländern, welcher Personenkreis und welche Parkerleichterungen für eine bundesweite Regelung in Frage kommen." Die Union bestehe weiterhin darauf, dass auch Ohnarmer von Parkerleichterungen im Sinne von § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung profitieren und in der Neuregelung berücksichtigt werden. Sie werde darauf drängen, dass eine Neuregelung noch in diesem Jahr geschaffen wird.
Momentan gibt es nur für außergewöhnlich gehbehinderte und blinde Menschen bundeseinheitliche Parkerleichterungen. Für andere Menschen mit Behinderungen gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Gegenseitige Anerkennungen von Parkerleichterungen gibt es nur in einigen Bundesländern. Diese Menschen können deshalb die ihnen zugesprochenen Parkerleichterungen nicht in ganz Deutschland nutzen. Die Betroffenen haben dieses Ärgernis schon häufig bemängelt und Änderungen eingefordert.
"Es ist ein gutes Signal für Menschen mit Behinderungen, dass endlich Bewegung in Sachen bundesweite Parkerleichterungen kommt. Bund und Länder sind gefordert, sich zügig und in Abstimmung mit den Betroffenen auf den Personenkreis der Berechtigten und auf die Parkerleichterungen zu einigen. Insbesondere die Gruppe der Ohnarmer, von denen viele Contergangeschädigte sind, müssen in den Personenkreis aufgenommen werden", betonte Hüppe. "Ohnarmer benötigen mehr Platz, um ein- und auszusteigen, weshalb sie nicht gut direkt neben anderen Fahrzeugen parken können. Ihnen ist es zudem meist nicht möglich, Einkaufswaren über eine längere Strecke zu tragen. Für diese Personengruppe scheiden übliche öffentliche Parkplätze deshalb meist aus." sch
Silvia Salfeld schrieb am 27.07.2011, 14:25
Denkste! Ich habe einen 15jährigen Sohn, der seit seiner Geburt an einem schweren Herzfehler leidet. Ist allerdings schon operiert worden.
Außerdem hatte er vor fünf Jahren einen Hirntumor, während der Operation einen Schlaganfall mit einer bis heute andauernden spastishen Hemiparese (Halbseitenlähmung) links, außerdem leidet er an einer Hemianopsie (Halbseitenblindheit) und an epileptischen Anfällen. Dieses Kind trägt eine Unterschenkelorthese und braucht ständige Begleitung.
Er hat eine GdB von 80% mit einem G und B! Uns wurde diese Parkerleichterung abgelehnt, weil er laut Gutachter die Bedingungen nicht erfüllt!!! Da fragt man sich doch, was muss man noch alles haben um so einen blöden Wisch zu bekommen??? Da sollten sich unsere Bürokraten am runden Tisch doch mal Gedanken machen...!
Mein Vater leidet übrigends an einer Colitis ulcerosa und bekommt so eine Parkerleichterung auch nicht, obwohl es ihm genauso zustehen würde. Ich bin jedenfalls stinksauer und werde weiter kämpfen!!!
Reiner Ehm schrieb am 20.02.2008, 17:48
Es ist schon mal erfreulich, wenn es auch langsam, dass es eine einheitliche Regelung geben soll.
Wenn wir schon mal dabei sind. Ich habe "nur" ein "G" und bin von allen Erleichterungen ausgeschlossen. Auch mir fällt es sehr schwer über 200 mtr. ohne große Probleme zu laufen.
Hier mein Vorschlag: Alle mit einem Merkzeichen sollten in diese Regelung aufgenommen werden. Damit benötigt man nur einen Satz, und die Sache ist erledigt.
Allein, welcher Verwaltungsaufwand gespart werden würde, ist es schon wert, einen Gang höher zu schalten - in Berlin.
Frank Schlaefke schrieb am 12.02.2008, 20:33
20 km weiter (ausserhalb meines Landkeises) bin ich wieder genesen, behinderungsfrei und einem gesunden, "normalem" Menschen gleichgestellt.
Zumindest vor dem Gesetz.
Schade, dass man sich von Diäten keinen Grips kaufen kann.
Frank Winkel schrieb am 04.02.2008, 21:21
Ich bin der Meinung, alle Behindertengesetze müssen auf Bundesebene vereinheitlicht werden. Unterschiedliche Gesetze nach Länder sind nicht so gut.