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14.02.2008 - 19:38

Ratifizierung der UN-Konvention wird vorangetrieben.

Berlin (kobinet) Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat gestern Abend beim Neujahrsempfang der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer, deutlich gemacht, dass der Ratifizierungsprozess für die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen konsequent voran getrieben werden soll. Der Bundesminister hofft dabei auf die Unterstützung der Länder.

Vor vollem Haus hatte zuvor Karin Evers-Meyer dafür geworben, dass behinderte Kinder von Anfang an in die Gesellschaft und damit auch in die Schule integriert werden. Die Zahl von lediglich 13 Prozent von behinderten Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an regulären Schulen sei beschämend und im Gegensatz zum europäischen Durchschnitt von über 60 Prozent unakzeptabel. Wer behinderte Menschen nicht ausgrenze müsse diese später auch nicht wieder integrieren, so Evers-Meyer.

Der neue Bundesarbeitsminister Olaf Scholz betonte in seiner Rede die Wichtigkeit der Bürgerrechte behinderter Menschen. Er und viele andere hätten sich mit Erfolg dafür stark gemacht, dass auch die Gruppe von Menschen mit Behinderungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Benachteiligungen im Zivilrecht geschützt werden. In Verbindung mit anderen Gleichstellungsbestimmungen, die in den letzten zehn Jahren geschaffen wurden, sei dies eine wesentliche Weiterentwicklung in der Behindertenpolitik. Der Prozess der Verabschiedung der UN-Konvention sei beispielhaft gewesen und Deutschland habe dabei eine tragende Rolle eingenommen, vor allem auch durch die Beteiligung der Selbsthilfeverbände. Dieser Kurs solle fortgesetzt und die Ratifizierung der Konvention auch in Deutschland möglichst schnell voran getrieben werden. Der Beteiligungsprozess mit den Ländern habe begonnen, so dass Olaf Scholz dafür warb, diesen Prozess auch von Länderseite aus zu stärken. omp
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Peter Hilpmann schrieb am 15.02.2008, 20:58

Bleibt nur zu hoffen,

dass diese Konvention so umgesetzt wird, dass z. B Herr Alexander Drewes feststellt, diese Richtlinien bewähren sich gut in der Praxis.

Ich rechne aber mit dem Gegenteil.

Mit freundlichem Gruß

Peter

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