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kobinet-nachrichten 19.02.2008 - 16:56
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Waffengleicheit im Sozialrecht bleibt erhalten

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Berlin (kobinet) Die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Silvia Schmidt hat sich heute befriedigt darüber geäußert, dass Waffengleichheit im Sozialrecht erhalten bleibt. Zur Anhörung im Deutschen Bundestag über eine Änderung des Sozialgerichtsgesetzes erklärte Schmidt: "Die Waffengleicheit im Sozialrecht bleibt erhalten - den Sparplänen des Bundesrates haben die Sachverständigen eine klare Absage erteilt. Besonders der § 109 SGG muss unverändert bleiben, damit jeder Bürger auch weiterhin das Recht auf einen selbst gewählten Gutachter im Sozialrechtlichen Verfahren hat. Der Bundesrat hat sich mit seiner Meinung wieder nicht durchgesetzt - das ist ein Erfolg!"

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Anhörung auf seine vier vorliegenden Gesetzentwürfe verwiesen. Diese Gesetzentwürfe sehen unter anderem vor, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit zusammenzulegen, im sozialgerichtlichen Verfahren Gebühren einzuführen, Instrumente aus dem verwaltungsgerichtlichen in das sozialgerichtliche Verfahren zu übertragen und prozessuale Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Kassen zu beschneiden. Diese Vorschläge des Bundesrates lehnt die SPD-Bundestagsfraktion ab. Ihrer Auffassung nach berücksichtigen die Gesetzentwürfe des Bundesrats die Besonderheiten des sozialgerichtlichen Verfahrens nicht ausreichend.

Im Kern soll das sozialgerichtliche Verfahren dazu dienen, effektiven Rechtsschutz für Menschen zu gewähren, für die es um existenzielle Fragen geht und die in einem Kräfteungleichgewicht gegenüber einer spezialisierten Verwaltung stehen. Auch die geladenen Sachverständigen haben die Vorschläge des Bundesrates zur Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichte mehrheitlich abgelehnt.

Zu der Frage, ob die Einführung von Gebühren hier notwendig und sinnvoll ist, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die damit zusammenhängenden Fragen erörtern und bewerten wird. Schmidt dazu: "Die Ergebnisse dieses Gutachtens wollen wir abwarten. Für uns ist entscheidend, dass insbesondere die Barrierefreiheit des Verfahrens erhalten bleibt."

Mit der sozialgerichtlichen Änderung des Sozialgerichtsgesetzes wird auf die hohe Belastung der Sozialgerichte insbesondere seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II seit dem 1. Januar 2005 reagiert. sch
 

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