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20.02.2008 - 12:23

Persönliche Budgets ermöglichen.

Jena (kobinet) Die Bundesgeschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Barbara Vieweg, hat die Forderung nach der Schaffung von Möglichkeiten der Nutzung Persönlicher Budgets in der Pflege bekräftigt. Alles andere wäre nicht nachvollziehbar.

"Es kann keinem vermittelt werden, dass die Bundesregierung auf der einen Seite für die Nutzung Persönlicher Budgets wirbt, sie selbst aber nicht Willens scheint, die Nutzung der Persönlichen Budgets im Rahmen der Pflegeversicherung zu ermöglichen. Deshalb ist es für uns ein Muss, dass im Rahmen der Pflegeversicherungsreform die Tür für die Nutzung Persönlicher Budgets in der Pflegeversicherung geöffnet wird", so Barbara Vieweg. Gerade im Bereich der Pflege, in dem es für die Betroffenen um sehr intime Angelenheiten geht, sei es von entscheidender Bedeutugn möglichst viel Selbstbestimmung ausüben und sich die Personen auswählen zu können, die die Unterstützung und Assistenz leisten. "Deshalb ist die bisherige Weigerung des Bundesgesundheitsministeriums in diesem Bereich völlig unverständlich", so Barbara Vieweg.

Auch die Befürchtung der Kostenexplosion teile die ISL nicht, denn die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass die Inanspruchnahme Persönlicher Budgets einen größeren Aufwand bedeuten und vor allem von behinderten Menschen in Anspruch genommen werden, die viel Energie investieren, um möglichst selbstbestimmt leben zu können. "Wir hoffen, dass in den letzten Zügen der Pflegeversicherungsreform noch einmal ein Ruck durch die Regierung und die Abgeordneten geht und die Nutzung Persönlicher Budgets in der Pflegeversicherung ermöglicht wird, alles andere wäre eine herbe Enttäuschung", so Barbara Vieweg. hpt
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Alexander Drewes schrieb am 21.02.2008, 18:41

Persönliches Budget in der Pflegeversicherung

Ein wenig ist man schon überrascht, dass die Forderung sowohl von Karin Evers-Meyer, der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, als auch von Barbara Vieweg, Geschäftsführerin der ISL, erst jetzt kommt. Man könnte grade meinen, beide hätten zuvor noch nie ins SGB IX geschaut. Dann wäre nämlich aufgefallen, was im Behindertenrecht Tätige seit der Schaffung des Gesetzes schon beklagen, dass nämlich sowohl die Träger der Pflegeversicherung als auch die Integrationsämter gar keine Leistungsträger nach dem SGB IX sind. Mithin wäre viel eher die Forderung zu erheben, dass die Leistungsträger der Pflegeversicherung (und die Integrationsämter, wobei ich deren Abschaffung durchaus auch für diskutabel halte) endlich als Rehabilitations- und Integrationsträger nach dem SGB IX anerkannt werden. Ein gesondertes Persönliches Budget innerhalb des SGB XI ist daneben Unsinn, weil es wieder zu einer tatsächlichen Zersplitterung führen würde, die durch das SGB IX gerade minimiert werden sollte.
Daneben ist es auch nicht richtig, dass sämtliche Teilhabeleistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) einkommens- und vermögensabhängig wären. Bei der Frühförderung ist das z.B. gerade nicht der Fall.
Daneben bleibt die Hellinger´sche Forderung nach einem Teilhabesicherungsgesetz das tragende Element der Behindertenpolitik auf der Agenda. Damit ließe sich nicht nur das Problem der Einkommens- und Vermögensabhängigkeit von Leistungen der Teilhabe bewältigen, schwer wiegende Probleme wie z.B. die schulische Inklusion könnten hier endlich den Ansatz finden, den das Thema seit langem verdient, aber politisch sträflich vernachlässigt wird.

Grüße
Alex

Wasilios Katsioulis schrieb am 20.02.2008, 19:52

Behinderungsbedingte Aufwendungen

sollten in Zukunft immer einkommensunabhängig erstattet werden, denn Behinderte haben bestimmte Nachteile, die zu erhöhten Aufwendungen bei dieser Personengruppe führen. Die Aufwendungen könnten im Rahmen eines individuellen Persönlichen Budgets definiert und dann erstattet werden (durch Transferleistung).

Im Gegenzug könnten dann behinderungsbedingte Steuervorteile entfallen, weil diese bereits über das Persönliche Budget "abgegolten" wären. So besteht der Vorteil, dass die behinderungsbedingten Aufwendungen voll berücksichtigt wurden und der Verwaltungsaufwand bei Finanzämtern sich vermindern würde, nachdem einmal das Persönliche Budget definiert wurde. Desweiteren würde eine solche Massnahme dazu führen, dass annähernd alle betroffenen Personen ein solches Budget beantragen würden und die behinderungsbedingten Aufwendungen bei erwerbstätigen als auch nicht erwerbstätigen Behinderten gleichermassen berücksichtigt werden.

Die einkommensunabhängige Leistung ist wichtig, weil Menschen, die keine Behinderung haben diese Aufwendungen nicht entstehen. Es geht als bei diesem Vorschlag nicht um positive Diskriminierung sondern um eine Kompensation eines Nachteils.

Wasilios Katsioulis
Behindertenbeauftragter
Deutscher Antidiskriminierungsverband

Elke Bartz schrieb am 20.02.2008, 18:58

Falsch

ist die Annahme, dass ein Budget der Pflegeversicherung automatisch zum Einkommens- und Vermögenseinsatz führt, gleich ob es Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets wird oder ein "einfaches Budget" bliebe. Leistungen der Pflegeversicherung sind stets einkommens- und vermögensunabhängig.

"Lediglich" Leistungen nach dem SGB XII (früher BSHG) sind einkommens- und vermöegnsabhängig. Wenn also ein Pflegebudget und eine Leistung nach dem SGB XII in ein trägerübergreifendes Persönliches Budget gefasst würden, wäre das Budget einkommens- und vermögensabhängig - aber nicht wegen der Pflegeversicherungsleistung, sondern wegen der SGB XII-Leistung.

Wenn z.B. Pflegeversicherungsleistungen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (letzteres vom Arbeitsamt) in ein trägerübergreifendes Budget gefasst würden, bliebe auch das Budget einkommens- und vermögensunabhängig.

Alles klar?!

Elke Bartz
Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen, ForseA e.V.

Arnd Hellinger schrieb am 20.02.2008, 15:35

Globaler Nachteilsausgleich erforderlich

Grundsätzlich ist Frau Effenberger in allen Punkten zuzustimmen, zumal ihre Forderungen dem Wesen nach z.B. von ForseA bereits seit langer Zeit erhoben werden. Da es - wenigstens nach meiner Wahrnehmung - bei der Einführung eines "Persönlichen Budgets" n das SGB XI (Recht der Pflegeversicherung) "nur" um eine Zusammenfassung der bisher getrennten Geld- und Sachleistungen gehen kann, dürfte sich die Frage nach deren Einkommensabhängigkeit prinzipiell schon deshalb nicht stellen, weil es sich hier ja um durch Beitragszahlung erworbene Ansprüche handelt.

Ganz abgesehen von dieser konkreten Problemattik bin ich jedoch der Auffassung, dass die jetzige Zersplitterng des Leistungsrechts in Pflege, Eingliederungshilfe, Arbeitsleben usw. usf. der Lebenswirklichkeit selbstbestimmter Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung nicht mehr gerecht wird. Wir brauchen vielmehr ein globales - einkommensunabhängiges - Nachteilsausgleichsrecht mit Leistungen aus einer Hand.

Ein entsprechendes Konzept hat z.B. DIE LINKE bereits im November 2006 in den Bundestag eingebracht, ohne dass die übrigen Parteien dies bisher aufgegriffen hätten.

Es gibt also Lösungsansätze, aber - noch? - keine passenden politischen Mehrheiten, diese umzusetzen. Leider.

Sabrina Effenberger schrieb am 20.02.2008, 13:58

Einkommensanrechnung

das Pflegegeld wird einkommensunabhängig vergeben,
das Persönliche Budget hingegen einkommensabhängig

Sollte das Pflegegeld auch im Rahmen des Persönlichen Budgets vergeben werden, dann würde dies bedeuten, dass viele Personen dieses nicht mehr bekommen würden, wenn ihr Einkommen oberhalb bestimmter Limite liegt.

Es sollte daher VOR einer eventuellen Überführung in das Persönliche Budget zunächst darüber nachgedacht werden, das Persönliche Budget grundsätzlich einkommensUNABHÄNGIG zu zahlen. Die entscheidende Frage hierbei ist, warum Menschen mit Behinderungen behinderungsabhängige Kompensationen nur erhalten sollen wenn sie über ein geringes Einkommen verfügen und nicht ausschliesslich wegen ihres Merkmals Behinderung, d.h. einkommensunabhängig!

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