
Saarbrücken (kobinet) Das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) hat am 29. Februar entschieden (Az 4 U 318/07-115), dass es keinen Anlass gibt, einem Heimbewohner das unbegleitete Verlassen des Heimes zu verbieten, wenn sich dieser alleine fortbewegen kann.
Davon müsse sich das Pflegepersonal zuvor überzeugen. Außerdem sei "die Heimleitung nicht gehalten, den Heimbewohner beim oder nach dem Verlassen des Gebäudes ständig zu beobachten". elba
Esther Hoffmann schrieb am 09.03.2008, 21:45
Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen, da wird von Integration geredet aber erst ein Oberlandesgericht muss entscheiden ob ein Heimbewohner das Heim verlassen darf oder nicht - in welchem Jahrhundert leben wir denn? Ich kann nur jedem raten das jeder Mensch der sich dazu in der Lage fühlt gegen das Heimgesetz protestieren sollte und sich nicht in irgendwelche Zwänge hineinbegeben sollte. Auch ich lebte selber in einer Wohngruppe in der mir die Strukturen zu eng wurden und ich mir eine Wohnung mit eigener Assistenz gesucht habe Ich kann nur sagen das mir nichts besseres passieren konnte.
Viele Grüße,
Esther Hoffmann
Manfred Keitel schrieb am 03.03.2008, 14:37
Na, das ist ja großzügig. Da sieht man mal wieder, wie mit den elementaren Rechten von Menschen in diesen Anstalten verfahren wird, wenn solche Urteile erforderlich sind.
MfG
Manfred Keitel