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kobinet-nachrichten 05.03.2008 - 20:01
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Mehr Teilhabe am Arbeitsleben möglich machen

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Berlin (kobinet) Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) hat sich heute auf einem Parlamentarierabend in Berlin für mehr Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt - auch außerhalb der Werkstätten.

"Gesetzgeber, Leistungsträger und Leistungserbringer stehen in der gemeinsamen Pflicht, die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben zu erhöhen", stellte BeB-Vorsitzender Michael Conty klar. Vor zahlreichen Mitgliedern des Deutschen Bundestages, hochrangigen Ministeriumsvertretern und weiteren Gästen erklärte er, es könne nicht allein Aufgabe der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sein, dafür Sorge zu tragen, dass mehr Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden. Ebenso komme es darauf an, auch Menschen mit komplexer und schwerer Behinderung noch stärker in die WfbM einzubeziehen als bisher. Außerdem gelte es geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, damit auch außerhalb der Werkstätten vielfältige Formen der Beschäftigung möglich werden.

Unter dem Motto "Arbeit ist Teilhabe - Auf dem Weg zur Inklusion" hatte der Bundesverband zu seinem 7. Parlamentarierabend in Berlin geladen. Nach Grußworten von Karin Evers-Meyer, der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, sowie Dr. Bernd Schlüter, Vorstand Zentren des Diakonischen Werkes der EKD, zeigte zunächst ein kurzer Film unter dem Titel "Wenn nichts mehr geht … geht doch noch was" Beispiele aus der Praxis, bevor Werkstattbeschäftigte der Diakonie am Thonberg in Leipzig selbst deutlich machten, worauf es aus ihrer Sicht ankommt.

In seinem Vortrag führte BeB-Vorstandsmitglied Dr. Alexander Vater zur aktuellen Situation der Teilhabe am Arbeitsleben aus, wie die Rahmenbedingungen nach Auffassung der evangelischen Behindertenhilfe dauerhaft verändert werden müssen: Zunächst setzt die Förderung der Teilhabe behinderter oder psychisch erkrankter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt die Schaffung eines dauerhaften Nachteilsausgleichs voraus. Welche Beschäftigungsform und welcher Beschäftigungsort für einen Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in Frage kommt, muss durch ein bundeseinheitliches Verfahren zur Feststellung von Behinderung und Hilfebedarf erfasst werden.

Weiterhin regte der BeB eine wissenschaftliche Studie an, um die Wirksamkeit der bisher erprobten Programme und Maßnahmen zu vergleichen. Schließlich sei festzuhalten, dass die Werkstätten für behinderte Menschen einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag erfüllen für diejenigen Menschen mit Behinderung, für die eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht - oder noch nicht oder nicht mehr - in Frage kommt. sch

 

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