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kobinet-nachrichten
12.03.2008 - 00:00
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Mainz (kobinet) Die Justiz tue viel, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Gerichten und Staatsanwaltschaften zu erleichtern. Auch für behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter habe man in den letzten Jahren wichtige Fortschritte erzielt. Dies berichtete die rheinland-pfälzische Justizstaatssekretärin Beate Reich gestern beim Besuch des neuen Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Ottmar Miles-Paul, über Maßnahmen der Justiz für mehr Barrierefreiheit.
So sind Gerichte und Staatsanwaltschaften seit Juni 2007 aufgrund einer Verordnung (so genannte Zugänglichkeitsmachungsverordnung) verpflichtet, Dokumente für blinde und sehbehinderte Personen "barrierefrei" zugänglich zu machen und auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Es ist möglich, diese Form der Übermittlung auf eine Stelle zu delegieren, die über die entsprechende technische Ausstattung verfügt. So wird beispielsweise beim Landgericht Landau ein so genannter Braille-Drucker vorgehalten, den der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts allen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit zur Fertigung von Braille-Ausdrucken zur Verfügung stellt. Auch Farbdrucker zur Erstellung von Ausdrucken in bestimmten Farbkombinationen sind an mehreren Standorten vorhanden, so zum Beispiel bei den Oberlandesgerichten, dem Oberverwaltungsgericht, beim Landesarbeitsgericht, bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz sowie bei den Staatsanwaltschaften Koblenz, Trier, Mainz, Bad Kreuznach, Zweibrücken und Frankenthal. Die Präsidenten der verschiedenen Gerichtsbarkeiten und die Generalstaatsanwälte haben für den jeweiligen Geschäftsbereich das Erforderliche veranlasst.
"Die Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte unterstützen rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen wenn es darum geht, selbst ein Verfahren einzuleiten oder sich in einem laufenden Verfahren zu äußern. Die dort abgegebenen Erklärungen können den Betroffenen auf Wunsch in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden", erläuterte Reich.
Auch im baulichen Bereich habe man 2007 die Zugangsmöglichkeiten zur Justiz verbessert. So seien weitere Justizgebäude mit Aufzügen, Behindertenparkplätzen und Rampen ausgestattet worden. Darüber hinaus seien die sanitären Anlagen bei Gerichten den Erfordernissen von Menschen mit Behinderungen angepasst worden. "Wir werden 2008 mit diesen Maßnahmen fortfahren", betonte Reich.
Ein besonderes Anliegen sei auch Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderungen bei den täglichen Arbeitsabläufen. So nutze man die Möglichkeiten der modernen Technik, um stark sehbehinderten richterlichen Kräften die Aktenarbeit zu erleichtern. So arbeitet beispielsweise ein blinder Richter mit Hilfe verschiedener Geräte als Mitglied einer Zivilkammer. "Der Kollege hat die Möglichkeit, mittels eines Buchscanners Akten oder Aktenteile einzuscannen und als Dateien auf PC zu speichern. Diese Dateien können dann von ihm mit Hilfe eines Computerprogramms bearbeitet werden. Mittels eines Sprachprogramms werden Texte und Bedienungsfunktionen des PCs akustisch erkennbar und zugleich mit einer so genannten Braille-Zeile am Computer auch in Blindenschrift zugänglich gemacht. Eingescannte Texte können zudem in Blindenschrift über einen so genannten Braille-Drucker ausgedruckt werden", erläuterte Reich. Auch Datenbank Recherchen und die Nutzung des Internetportals des Justizministeriums seien möglich. "Hier ist es von Vorteil, dass wir auf unserer Internetseite weniger Grafik und mehr Text haben, dies kann von den Programmen leichter gelesen werden. Die Internetseite des Ministeriums der Justiz ist grundsätzlich barrierefrei", so die Staatssekretärin.
Von besonderer Bedeutung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schweren Sehbehinderungen seien auch die Vorlesekräfte, die die Justiz zur Verfügung stelle. Reich betonte, ohne diese Unterstützung sei die Integration sehbehinderter Kolleginnen und Kollegen kaum zu leisten. Auch die beste technische Ausstattung könne einen Überblick über Schriftsätze, Urkunden und anderen Dokumenten nicht leisten. Die Vorlesekraft schreibe darüber hinaus Verfügungen und sonstige Diktate und werde auch in der Verhandlung als Protokollkraft unterstützend tätig.
"Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass die Justiz im Rahmen ihrer Möglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger - und das schließt auch die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein - zugänglich, nahbar und offen ist. Dem Abbau von 'Barrieren' gleich welcher Art werden wir uns auch in Zukunft widmen und ich freue mich auf den wichtigen und wertvollen Austausch mit dem Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen", so Reich. elba
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