
Jena (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat mit Empörung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Beischlaf zwischen Geschwistern reagiert. Der Verweis auf die genetischen Risiken der Kinder, die daraus entstehen können, sei Ausdruck einer behindertenfeindlichen Denkweise, erklärte Barbara Vieweg, Bundesgeschäftsführerin der ISL gegenüber den kobinet-nachrichten.
"Als ich die Urteilsbegründung gehört habe, war ich entsetzt, weil mit einer Kaltschnäuzigkeit Behinderung als zu vermeidender Schaden definiert wird. Weitergedacht bedeutet dies im Endeffekt, einen enormen Rechtfertigungsdruck für behinderte Menschen mit vererbbaren Behinderungen. Eine solche Denkweise hatten wir als überwunden geglaubt", erklärte Barbara Vieweg. hpt
Mark Zaurov schrieb am 19.03.2008, 01:09
Ich selbst bin gehörlos und habe eine gehörlose Schwester. ich kenne viele gehörlose Familien mit 3-7 Generationen, die damit keine Probleme haben.
Ich möchte hier erwähnen, dass hier von Gehörlosen eine andere Perspektive vorhanden ist und die gerne gehörlose Kinder haben. Diese betrachten sich nämlich nicht als behindert und aufgrund der gleiche Sprache (Gebärdensprache) eine kulturell-ethnische Minderheit vorhanden ist. Aber es herrscht Audism (siehe wikipedia) bei den Medizinern vor, die die Gehörlosen ausmerzen wollen wie die Nazis per Zwangssterilisierung damals (die Vergangenheit wiederholt sich hier). Audism ist eine Form von Ethnozentrismus.
Genau darum gibt es derzeit einen Streit in England, wo man Gehörlosen verbieten will Embryos mit Gehörlosengenen zu haben aufgrund dem Fall eines lesbischen gehörlosen Paar, die gehörlose Kinder haben wollten und es bekamen.
Hierzu schrieb die FAZ einen diskriminierenden Artikel, der sehr audistisch ist. Die hörende Autorin war sehr voreingenommen und nicht objektiv. Die FAZ wollte noch 1 Jahr zuvor keinen Artikel hierüber veröffentlichen, was für mich schon eine gesellschaftlich-politische Zensur darstellt.
Es sollte hier keine Bevormundung stattfinden. Die UN-Konvention hat selbst hier einen Widerspruch. In einem Artikel steht es, dass "Behinderte" das Recht hierzu haben während in einem anderen Artikel es vorgebeugt werden sollte.
Die Gesellschaft sollte nicht in freien Willen von Paaren einmischen, die es aus eigenem Willen wollen. Wofür ist sonst die Aufklärung/Humanismus entstanden?
Mfg,
Mark Zaurov
Doktorand der Universität Hamburg
Wasilios Katsioulis schrieb am 16.03.2008, 17:49
Ich selber bin behindert und eins meiner Kinder ist auch behindert. Zwischen meiner Behinderung und der Behinderung meines Sohnes besteht kein bekannter Zusammenhang. Es ist JETZT bekannt, dass die Behinderung meines Sohnes vielleicht erbliche Gründe haben könnte. Unter diesen Umständen habe ich (und meine Frau) entschieden keine Kinder mehr in die Welt zu setzen. Ich denke dies ist vernünftig:
Menschen, die mit Behinderungen leben, so wie ich, für die stellt - vorallem wenn sie mit ihr geboren sind, die Behinderung kein Problem dar, denn sie ist der "normale" Zustand mit dem sie unbefangen leben. ABER: jeder weiss, dass noch heute mit Behinderungen zahlreiche Diskriminierungen in den verschiedensten Lebensbereichen verbunden sind, die zu zahlreichen und oftmals massiven Benachteiligungen und LEID für die Betroffenen verbunden sind. Ich denke es ist auch deshalb vernünftig eine sicher eintretende Behinderung für sein Kind zu vermeiden. Aber dies ist meine persönliche Meinung.
Vielleicht kann man darüber nachdenken dies anders zu sehen wenn in Zukunft irgend wann einmal keine Diskriminierung behinderter Menschen mehr existiert, weil das Bundesverfassungsgericht bis dahin abgeholfen hat und alle Diskriminierungen gegen Behinderte abgestellt hat, die heute noch existieren!
Marc Tosenberger schrieb am 16.03.2008, 14:59
Mein Text war noch nicht ganz fertig.
Was versuche zu sagen ist, dass ein Recht auf Selbstbestimmung bei Gott nicht alles legitimiert. Eine kritische Auseinandersetzung des themas ist notwendig, die weit über das hinausgeht was man so in den Nachrichten liest.
Marc Tosenberger schrieb am 16.03.2008, 14:50
der KINDER wenn der Paragraph fällt.
Ich gebe jetzt hier einfach einen Link an, da ich keine Lust habe jeden einzelnen aufzuklären. Ich hoffe man liest das aufrichtig!!
www.melinaev.de
Übrigens in den 70ern gab es auch eine "nette" Debatte das Sexualstrafrecht komplett zu beseitigen, da
„einvernehmliche sexuelle Beziehungen [...]grundsätzlich nicht kriminalisiert werden“ düfen:
de.wikipedia.org/wiki/Abschaffung_des_Sexualstrafrechts
Dorothea Moesch schrieb am 16.03.2008, 13:54
der Eltern (!), wenn die Begründung der Ungesetzlichkeit des Vaginalverkehrs darin besteht, dass keine "Erbschäden" (sic! sic! und nochmals sic!) entstehen sollen.
ELTERN sollen keine solche "erbgeschädigten" Kinder in die Welt setzen. Also nicht nur Inzestübende, sondern auch Kleinwüchsige, MS-Kranke und andere "genetisch Geschädigte". Und DAS ist Diskriminierung der Eltern.
In den 60ern gab es ein "tolles" und weitverbreitetes Büchlein: "Sollen, können, DÜRFEN Behinderte heiraten?" (Hervorhebung von mir). Genau da ist die Diskussion jetzt wieder.
Behinderte DÜRFEN anscheinend nicht den bürgerlichen Zweck der Ehe anstreben, nämlich Kinder bekommen, wenn sie große "Gefahr" laufen, ihre "Erbschädigung" weiterzugeben.
Das würde ja dem gesunden Volkskörper, dem ebensolchen Volksempfinden und der Rassehygiene schaden, niwwaaahhhhh?
Wasilios Katsioulis schrieb am 15.03.2008, 17:09
das Urteil ist wohl (es liegt mir noch nicht vor) richtig, wenn man berücksichtigt, dass die Entscheidung mit wem man ein Kind zeugt oder nicht bei der einzelnen Person liegt. Wenn die Entscheidung mit einer SEHR HOHEN Wahrscheinlichkeit zu einer Behinderung führt und die Behinderung somit vermeidbar gewesen wäre, weil die Person sich frei entscheiden konnte, dann sollte dies m.E. vermieden werden. Bei Inzest ist diese Wahrscheinlichkeit extrem erhöht und daher m.E. zu vermeiden. Der jeweilige Partner kann jederzeit ein Kind mit anderen zeugen und hat dann nur ein Durchschnittsrisiko ein behindertes Kind zu zeugen. Es ist wohl unzweideutig dass diese Möglichkeit auch für behinderte Menschen gilt, denn hier besteht nicht die selbe extrem hohe Wahrscheinlichkeit wie beim Inzest.
Selbstverständlich sind meine Ausführungen keine Diskriminierung, denn Diskriminierung setzt voraus, dass kein freier Wille bestand in Bezug auf die Behinderung. Dies ist bei den Eltern des Kindes aber nicht der Fall. Wenn ein solches Kind dann aufgrund seiner Behinderung diskriminiert wird, dann liegt selbstverständlich Diskriminierung des Kindes (!) vor. Dies hat aber nichts mit der Entscheidung der Eltern (Geschwister) ein Kind zu zeugen zu tun.
Zu bemängeln ist hier allenfalls und dadurch sind diesbezüglich bei vielen Fragen zum Urteil aufgekommen, wie dieses Urteil schlecht durch die Medien wiedergegeben wird und auf diese Weise der Eindruck entsteht Behinderung sei nicht erwünscht. Es wäre meiner Ansicht nach positiv wenn das BVG hierzu eine Presseerklärung herausgibt und das Urteil näher erläutert.
Wasilios Katsioulis (privat!)
Marc Tosenberger schrieb am 15.03.2008, 15:58
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war eine wichtige und richtige Entscheidung. Wenn man sich die Situation von Inzestkindern in unserer Gesellschaft in sozialer als auch rechtlicher Hinsicht einmal anschaut so wird dass auch verständlich. Denn Inzestkinder sind in Deutschland rechtlich so gut wie illegal und genießen kaum Schutz von Seiten des Staates und der Gesellschaft.
Die Begründung war ein wenig missglückt, aber zu einem "Rechtfertigungsgrund für behinderte Menschen" wird es nicht kommen. Behinderte Menschen haben ein Recht auf existens und das Recht sich fortzupflanzen, dabei wird es bleiben. Karlsruhe entschied, dass nicht jeder das Recht hat körperlich oder geistig behinderte Kinder in die Welt zu setzen. Man sollte sich vielleicht mal die Menschen anschauen, die selbst Inzestkinder sind.
wirthensohn Elisabeth schrieb am 14.03.2008, 15:46
Für geburtsbehinderte Menschen, die z.B. erst nach Jahrzehnten die Diagnose: "V.a. Spastische Spinalparalyse" gestellt bekommen, d.h. diese haben Jahre zuvor "im Familienverband" Kindern das Leben geschenkt., bedeutet dieses Urteil ein Schlag ins Gesicht. -Deren Kinder können gentechnisch vorbelastet sein.
Dabei ist es die "natürlichste Sache der Welt, dass auch behinderte Eltern/Eineltern Kinderwunsch ausleben wollen"!
Sowohl in Familienpolitik, Behindertenpolitik, in der Gesellschaft wird diesen betroffenen Eltern weder Respekt, noch eine politische Interessensvertretung geboten.
Grüsse, Elisabeth Wirthensohn
Alexander Grundler schrieb am 14.03.2008, 15:08
Also mir ging es ähnlich als ich das gelesen habe. Mit diesem Urteil werden nach meiner Meinung Menschen mit Behinderung ganz klar ausgegrenzt. Ja um nicht zu sagen diskriminiert. Mit dieser Urteilsbegründung wird viel an positiver Arbeit zerstört die in den letzten Jahren geleistet worden ist.