
Krautheim (kobinet) Wie Heike Witsch, Expertin des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter, mitteilt wurde jetzt eine Änderung zur Auslegung der Richtlinie 2001/85/EG im Verkehrsblatt veröffentlicht (siehe auch kobinet vom 4. März).
"Damit wird die Benutzung von Stadtbussen für Rollstuhlnutzer erheblich erleichtert" erklärt Witsch. "Besonders sollten alle Leser Punkt 2.1 beachten. Dort wird besonders auf die Verantwortung der Kommunen als Aufgabenträger und die der Verkehrsunternehmen hingewiesen. An diese Verantwortung sollten die Betroffenen und ihre Verbände Kommunalpolitiker und Verkehrsunternehmen immer wieder erinnern! Kein Nahverkehrsplan darf ohne die kritische Begleitung durch behinderte Menschen verabschiedet werden". elba