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01.04.2008 - 06:30

Übersetzung der UN-Konvention überarbeiten.

Mainz (kobinet) Der rheinland-pfälzische Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen setzt sich dafür ein, dass die Übersetzung der UN-Konvention noch einmal überarbeitet wird. Wichtige Begriffe sind nach Ansicht des Gremiums, das den rheinland-pfälzischen Behindertenbeauftragten berät, falsch übersetzt.

"Deutschland gehört zu den Erstunterzeichnern der UN-Konvention und hat auch an deren Erarbeitung auf Regierungs- und Nichtregierungsebene engagiert mitgewirkt. (...) Zu kritisieren ist, dass der deutsche Text eklatante Übersetzungsfehler enthält. Zudem wurden die Betroffenen in den Übersetzungsprozess nicht kontinuierlich eingebunden", heißt es im einstimmig gefassten Beschluss des Landesteilhabebeirates von Rheinland-Pfalz

Sinnentstellende Begrifflichkeiten in der Übersetzung sind dem Beirat zufolge, dass der Begriff der "Inclusion" mit "Integration" übersetzt wurde. Obwohl dem federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seitens der Betroffenen mitgeteilt wurde, dass diese Übersetzung nicht dem Geist und Inhalt der Konvention entspricht, blieb das Bundesministerium bei diesem Begriff. Die Übersetzung von "Living independently" als "unabhängige Lebensführung" statt als "Selbstbestimmt Leben" ist nach Ansicht des Beirates ebenfalls falsch. Das Wort "Selbstbestimmung" komme in der gesamten Übersetzung nicht vor, obwohl die Konvention den Geist von Würde und Selbstbestimmung als Grundannahme hinterlegt. Auch die Übersetzung von "accessibility" mit "Zugänglichkeit" statt mit "Barrierefreiheit" sei nicht korrekt.

Aufgrund der Bedeutung der UN-Konvention fasste der Beirat folgenden Beschluss:

1. Der Beirat fordert die dem Sinn und der Zielsetzung der UN-Konvention entsprechende deutsche Übersetzung.

2. Der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz soll sich auf der Bundesebene dafür einsetzen, dass die genannten Übersetzungsfehler im vorgenannten Sinne korrigiert werden.
3. Der Beirat bittet die rheinland-pfälzische Sohzialministerin Malu Dreyer sich ebenfalls auf Bundesebene für die korrekte Übersetzung einzusetzen.

Der Beschluss wurde einstimmig verabschiedet. Mit diesem Beschluss erhält die Initiative des Deutschen Behindertenrates, der sich zusammen mit den Behindertenräten von Österreich, der Schweiz und Liechtenstein für eine Überarbeitung der Übersetzung der UN-Konvention stark gemacht hat, nun auch zunehmend Rückendeckung aus den Bundesländern. "Ich unterstütze das Votum des Beirates für die Teilhabe behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz voll und ganz. Denn die Vergangenheit hat uns immer wieder gelehrt, wie stark Begriffe das Denken der Menschen prägt. Deshalb sollten wir gerade bei der UN-Konvention verstärkt darauf achten, dass auch die Begriffe verwendet werden, die den Geist der Konvention und ihrer Väter und Mütter wiedergibt. Wichtig ist dabei allerdings, dass dadurch der Ratifizierungsprozess in den deutschsprachigen Ländern nicht behindert wird, denn dieser sollte nun schnellstmöglich voran getrieben werden", erklärte der rheinland-pfälzische Behindertenbeauftragte Ottmar Miles-Paul gegenüber den kobinet-nachrichten. elba
 

 
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