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kobinet-nachrichten 01.04.2008 - 08:34
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http://www.kobinet-nachrichten.org

Neues Waffenrecht hat auch Auswirkungen auf Behinderte

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Von kobinet-Korrespondentin Aprilia die Erste

Kassel (kobinet) Die heute am 1. April in Kraft tretenden Änderungen des Waffenrechts haben auch Auswirkungen auf behinderte Menschen. Neben der Regelung, dass Waffenattrappen und Kampfmesser zukünftig nicht mehr öffentlich getragen werden dürfen, gibt es auch eine Reihe von Verboten im Hinblick auf das Erheben von Krücken und das Stochern mit Blindenstöcken, die heute in Kraft treten.

Den neuen Regelungen zufolge dürfen täuschend echt aussehende Waffenattrappen und Kampfmesser, deren Klingen länger als zwölf Zentimeter sind, künftig nicht mehr öffentlich getragen werden. Die Imitate müssen in einem verschlossenen Behälter transportiert werden. Verstöße gegen das neue Waffengesetz können mit Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet werden, berichten heute die Medien. Spielzeugwaffen, die als solche zu erkennen und mit farbigen Aufklebern gekennzeichnet sind, sind von der Regelung ausgenommen. Worüber in der herkömmlichen Medien heute jedoch nicht berichtet wird ist, dass aufgrund der zunehmenden Gewaltbereitschaft behinderter Menschen und der fortschreitenden Techniken in Sachen Selbstverteildigung behinderter Menschen auch in diesem Bereich ein höheres Sicherheitsbedürfnis besteht. Demnach dürfen Krücken zukünftig nicht höher als 90 Grad erhoben werden. Sollten sich PolitikerInnen oder MitarbeiterInnen aus Verwaltungen in der Nähe befinden, darf der Winkel sogar maximal 80 Prozent aufgrund der Gefahr von Gewaltausbrüchen betragen.

Für blinde Menschen ergeben sich ebenfalls neue Regelungen. Aufgrund von zunehmenden Verletzungen und Attacken gegen Fahrradfahrer muss der Stock zukünftig in einem Winkel von 170 Grad vom Körper gehalten und geführt werden. Die Schlagzahl darf zudem nur noch 10 Pendler pro Minute betragen. Während diese Regelungen in einer Reihe von Behindertenverbänden auf scharfe Kritik gestossen ist und dafür extra heute am 1. April sogar eine Sondersitzung des Deutschen Behindertenrates anberaumt wurde, stößt die Regelung bei Elke Bartz vom Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) auf ein gewisses Verständnis. "Wenn ich täglich erlebe, wieviel Grund behinderte Menschen haben, sich über die Verwaltung oder Politik beim Kampf um die Assistenz zu ärgern, kann ich ehrlich gesagt Ausschreitungen nicht ausschließen", so Elke Bartz heute morgen gegenüber den kobinet-nachrichten. Auch vonseiten des Netzwerks Artikel können durchaus Gefährdungen erkannt werden. Nicht zuletzt hatte die Europäische Union kürzlich festgestellt, dass die Antidiskriminierungsbestimmungen in Deutschland nur unzureichend umgesetzt werden.
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Lichtenauer Gerhard schrieb am 03.04.2008, 07:27

Link zum Darmstädter Urteil

www.echo-online.de/3/template_detail.php3?id=576652

Thosrten Garbe schrieb am 01.04.2008, 22:45

thorsten garbe

super Aprilscherz......Ehrlich, sehr gut rüber gebracht!

Danke an die Redaktion für diesen Artikel

Gruß
Thorsten

Sascha Mysliwec schrieb am 01.04.2008, 17:56

Der Chinese macht alles zur Suppe. Der Deutsche ma

Ich kann diese Regelung nicht verstehen, warum Blindenstöcke. Krücken usw. unter das Waffengesetz fallen. Man sollte in diesem Gesetz doch bitte Ausnahmeregelungen gelten lassen. Außerdem, was haben Radfahrer auf dem Gehweg zu suchen? Ich finde die Politik sollte sich besser über das Thema Behinderte informieren, bevor mal alle mit einer Gesetzlichen Regelung über einen Kamm schert.

Christiane Creutzburg schrieb am 01.04.2008, 13:37

Erstes Urteil schon gesprochen

Das erste Urteil wurde bereits am 25.02.08 im Amtsgericht Darmstadt gesprochen. Hier wurde ein betroffener Tetraspastiker, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 15 € wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Der Richter war auch der Meinung, "Wenn es sich tatsächlich um eine ungewollte Handbewegung gehandelt hätte, wäre eine Entschuldigung angebracht gewesen."
Für alle, die dies für einen Aprilscherz halten, können den Zeitungsartikel bei mir unter meiner Mailadresse christianecreutzburg@yahoo.de anfordern.

Gerd Frank schrieb am 01.04.2008, 12:39

@Uwe Heineker

Unbedingt notwendig !!!!! Ein Betroffener wurde am 25.02.2008 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 30 Tagessätzen verurteilt. Ein Artikel erschien hiervon erschien im Darmstädter Echo.

Uwe Heineker schrieb am 01.04.2008, 12:32

Habe eine rechtliche Prüfung ...

... dahingehend veranlasst, ob auch Personen mit einer Cerebral Parese, insbesonders Athetotiker (so wie meine Person) unter die neue Waffenrechtsregelung fallen und sie wohl höchstwahrscheinlich deshalb ggf. fixiert oder ruhig gestellt, schlimmstenfalls unter Arrest gestellt werden müssen

Johann Kreiter schrieb am 01.04.2008, 12:01

Waffen

Komme gerade aus dem Polizeigewahrsam, weil ich es wagte mein Seitenteil des Rollstuhls über Kopfhöhe zu halten und sich ein Fußgänger dadurch bedroht sah. Dieser, in Kenntniss des neuen Waffengesetzes, holte sofort die Polizei. Was mir natürlich eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitz einbrachte. Der Polizist, verbot mir in Zukunft meine Seitenteile zu benutzen, weil diese als Waffe gesehen werden. Allerdings war er sich nicht im klaren darüber, als was für eine Waffe er dies deklarieren sollte.
Jedenfalls werden meine Seitenteile des Rollstuhl vorrübergehend eingezogen. Mein Widerstand nutzte nichts, auch der Verweis darauf das ich jetzt ungeschütz durch die Gegend fahre konnte das steinharte Beamtenherz nicht erweichen.

Bleif Max schrieb am 01.04.2008, 11:52

Rollator als Waffe

Fällt unter das neue Waffenrecht auch die "nicht artgerechte" Benutzung von Rollatoren, die es ihren Benutzern ja ermöglichen sollen, sich fortzubewegen, jedoch ander dabei nich über den berühmten Haufen zu fahren? *FG*

Peter Woltersdorf schrieb am 01.04.2008, 11:25

Damit ...

... dürften die Krüppelschläge von Franz Christoph endgültig in die Historie eingegangen sein und sich so nicht wiederholen - schade eigentlich, es gibt immer noch welche, die sie verdient hätten.
Aber vielleicht sieht ja morgen wieder alles ganz anders aus und der DBR erreicht eine Rücknahme der Regelung.
;-)
Peter Woltersdorf

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