
Mainz (kobinet) Der Bericht über die Auswirkungen des neuen Waffenrechts auf behinderte Menschen am 1. April in den kobinet-nachrichten war natürlich ein Aprilscherz. Krücken können also weiterhin über einen Winkel von 90 Grad hinaus erhoben und mit den Blindenstöcken wieder wild drauf los getastet werden. Hans Kreiter dürfte mittlerweile auch wieder aus dem Polizeigewahrsam frei gelassen worden sein.
Die meisten Leserinnen und Leser dürften es gestern auf Anhieb gemerkt haben, dass die zusätzlichen Auswirkungen des neuen Waffenrechtes auf behinderte Menschen ein Aprilscherz waren. Umso schöner war es, wie interessant und kreativ sich die LeserInnendiskussion dazu entwickelt hat. Also Entwarnung: Am 2. April ist alles wieder vorbei, hoch mit den Krücken und losgetastet mit den Blindenstöcken. Die zwischenzeitliche kobinet-Korrespondentin Aprilia die Erste hat sich auch wieder bis nächstes Jahr verabschiedet. Ab jetzt kann man also wieder glauben, was in den kobinet-nachrichten geschrieben wird. omp
Link zum Artikel über das Waffenrecht am 1. April
Rolf Fiessler schrieb am 06.04.2008, 06:57
Wie ich ja schon geschrieben habe, das Urteil ansich finde ich schon ist ein Skandal.
Das es dann aber auch Leute gibt, die den Zeitungsartikel lesen. Sie glauben den Zeugen, unterstellen dann dem Mann dann, er würde die Behinderung nur vorschieben. Wenn das Gericht Zweifel an der Schwerbehinderung hat könnte es ja nachfragen ob wirklich diese Behinderung vorliegt. Seine Freundin hat beim Gericht nachgefragt, ob ein Schwerbehindertenausweis vorliegt. Der Kommentar des zuständigen Richters: Was soll ich mit einem Schwerbehindertenausweis.(Ausweis wurde bei der polizeilichen Vernehmung kopiert hätte also dem Gericht vorliegen müssen) Ja, da fragt man sich doch was ist das für ein Richter, hält der etwa behinderte Menschen für Simulanten. Außerdem hätte der Richter doch den Bescheid des Versorgungsamtes vorlegen lassen können ob wirlich diese Behinderungen vorliegen. Aber nein der Richter zweifelt an der zweifelt an der Darstellung des auf den Rollstuhl angewiesenen Mannes, sowie übrigens der Staatsanwalt auch. Wie da ermitttelt wurde ist mir zumindest unverständlich.
Das hier die Leserbriefschreiberin, Petra Jonsson hingeht und glaubt den Zeugen die den Mann belasten, weil wohl Belastungszeugen in ihrer Meinung immer die Wahrheit sagen. Für mich ist das eine bodenlose Frechheit. Bei mir stößt das auf Unverständnis, zumal hätte sie ja die Möglichkeit gehabt wenn sie den den von ihr kritsierten Zeitungsartikel nicht verstanden hat. In einem der Leserbriefe war eine E-mail angegeben. Nein was macht sie. Dem Mann wird gleich unterstellt dem Mann gleich er könnte ja die Behinderung nur vorgeschoben haben. Es ist ja eigentlich nicht meine Art einem Menschen etwas zu unterstellen, aber in dem Fall mache ich mal eine Ausnahme. Frau Jonsson geht wohl davon aus das der Mann sie anlügt weil er nicht zugeben will das er das er in ihren Augen einen Schläger ist der eine harte Strafe verdient hat. und das 30 Tagessätze a 15 € eigentlich noch zu wenig sind. Wenn sie wirklich so denken sollten sie sich schämen Frau Jonsson.
Peter Hilpmann schrieb am 05.04.2008, 15:35
Liebe Leser von Kobinet!
Wir hatten im Berufbildungswerk Volmarstein eine Tetraspastikerin,
die als Hilfsmittel einen Handstock in Form einer Pyramide hatte.
Wenn die sich prügeln sollte so viel Sie gleich um,weil Sie sich ohne
Ihre Krücke gar nicht auf den Beinen halten konnte. Somit ist das
Darmstädter Urteil irgendwie realitätsfremd.
Im Jahre 1979 gab es das Frankfurter Behindertenurteil das besagt das
alle Menschen mit Behinderungen ihres Geistes und Ihrer Sprache nicht
mächtig sind.
der Grund für dieses Urteil war, das eine Deutsche Urlauberin im Urlaub
in einem ausländischen Hotel auf eine Gruppe von schwedischen Roll-
stuhlfahrerin gestoßen ist. Sie hat dafür auch vom Reiseveranstalter
eine Entshädigung bekommen.
Ich brachte diese alte Geschichte, weil ich der Auffassung bin, das die
Justiz mit Ihren Gerichtsurteilen über behinderte Menschen bis heute nichts aus Ihren Fehlern gelernt hat.
Mit freundlichem Gruß
Peter
christiane creutzburg schrieb am 04.04.2008, 22:09
Ich muss leider zu meinem Bedauern feststellen, dass eine Leserin, besonders eine Petra Jonsson, in meinen Augen, das Lesen und Verstehn von Texten leider nicht gelernt hat.... leider. Entweder kann diese Frau Texte weder richtig lesen noch verstehen,noch über die Auswirkungen Gedanken machen...... oder was sehr viel schlimmer wäre in der heutigen Realität ist oder wäre, dass sie die eine Zeugin wäre, die angeblich diesen Vorgang aus mehr als 50 Metern beoachtet haben will, obwohl Schilder im Weg gewesen sind und sie selber eine Brille trägt. Und sich dann noch selbst auf den "Schlips" getreten fühlen, wenn ihr der Spiegel vorgehalten wird. Wie heißt es doch so schön, erst vor der eigenen Tür kehren, bevor Fau Jonsson den eigenen Mund aufmacht. Fakt ist nun mal, dass es aufällig ist das sie in einem Zeitungsartikel etwas hineininterpretieren was so nicht den Tatsachen entspricht. Ein Presseartikel muß neutral sein. Im übrigen es ist auch eine Kunst zwischen den Zeilen zu lesen, dass sie anscheinend meines Erachtens nicht verstehen. Falls sie jetzt sagen warum steht es so nicht in der Zeitung. Ein Reporter kann unmöglich genaue Details au Zeugenausagen wiedergeben , da ihm sonst vorgeworfen würde er wäre nicht unabhängig.
Im übrigen si hätten ja genau nachfragen können wie es im übrigen einige hier getan haben.
Sie machen genau das Gegenteil und bilden sich gleich ein Urteil.
Rolf Fiessler schrieb am 04.04.2008, 18:08
Die Leserbriefschreiberin Fr. Jonsson schreibt hier, es würde der Zeitungsartikel kritisiert. Ich habe die Leserbriefe verfolgt und festgestellt das es hier um das Urteil geht Was ich übrigens für einen Skandal halte. Ich habe das e-mail- Angebot wahrgenommen und genau nachgefragt.
Gerd Frank schrieb am 04.04.2008, 17:52
In dem Artikel ging es um das neue Waffengesetz das behinderte Menschen davon betroffen sind. Hätten sie die Leserbriefe genau verfolgt wäre Ihnen aufgefallen das ein Aprilscherz gewissermaßen zur Realität geworden ist.
Mir ging es um den Urteilsspruch, wenn sie so wie sie ja behaupten den Artikel so genau gelesen haben. Selbst wenn ich den Mann nicht getroffen hätte er aber sowie seine Zeugin behaupten ich hätte ihn geschlagen. Entschuldigen sie sich etwas wenn sie aus dem Auto steigen, etwas unsicher und nun behauptet jemand du hast mich getreten und ein Zeuge bestätigt dies. Dieser ruft dann die Polizei und erstattet Anzeige wegen Körperverletzung.
Sie sagen was der Mann sagt stimmt nicht. Es kommt also zur Anzeige Die Sache geht vor Gericht und ihnen wird nicht geglaubt. weil der Mann und der Zeuge aussagen sie haben den Mann voll in den Bauch getreten. Können sie das auf grund ihrer Behinderung ich gehe mal davon aus das es stimmt. und das Gericht verurteilt sie trotzdem zu einer Geldstrafe.
Ps: Wenn sie die Leserbriefe genau gelesen haben hätte es ihnen eigentlich auffallen müssen das eine E-mail angegeben ist.
Das Sie nun in dieser Art und Weise angriffen wurden haben sie sich letztendlich selbst zu verantworten. Unterstellen sie nicht das ich keine anderen Meinungen akzeptiere. Sie hätten nur mal die Leserbriefe durchgehen müssen dann hätte sie die e-mail gesehen und ihnen wäre die genaue Sachlage geschildert worden.
Sie haben aus dem Artikel gleich gesehen hier handelt es sich um einen Verkehrsraudi der eine Behinderung nur vorschiebt um einer gerechten Strafe zu entgehen. Da stellt sich nun die Frage was soll man von ihnen halten.
Petra Jonsson schrieb am 04.04.2008, 16:17
Sehr geehrte Frau Creutzburg, sehr geehrter Herr Frank,
sie waren es doch selber, die mehrmals und scheinbar unabhängig voneinander auf eben diesen Artikel aufmerksam gemacht haben, den sie jetzt so heftig kritisieren. In einem stimme ich Ihnen zu: Der Artikel ist nicht besonders gut geschrieben und es ist stellenweise etwas schwierig ihm zu folgen. Auch deshalb hätte ich es besser gefunden, wenn sie einfach offen ihrer Geschichte erzählt oder wenigstens von Anfang an Ihre eigene Beteiligung erwähnt hätten.
Ob Sie mir glauben, dass ich selber behindert bin oder nicht, ist mir ehrlich gesagt egal. Ich finde es nur schade, dass aufgerechnet bei einem so wichtigen Nachrichtendienst wie kobinet eine sachliche Diskussion nicht möglich zu sein scheint, sondern Sie stattdessen Personen, die eine andere Meinung haben als Sie, lieber beleidigen und persönlich angreifen.
Mehr gibt es zu Ihren aggressiven Äusserungen eigentlich nicht zu sagen. Ich wünsche Ihnen viel Glück für die Berufungsverhandlung.
Mit freundlichen Grüssen
Petra Jonsson
Gerd Frank schrieb am 04.04.2008, 15:40
Ein guter Rat meinerseits bevor Sie einen Leserbrief schreiben sollten sie erst einmal genau über die Person genau informieren bevor sie diese angreifen und diese auf grund eines geschriebenen Zeitungartikel gleich indirekt zu urteilen hier handele es sich um einen anscheinend um einen Rüpel der hart bestraft werden muß.
Bei der Gerichtsverhandlung saß ich im Rollstuhl, nicht so wie sie anscheinend zu glauben scheinen weil er so bequem ist, nein !!!!!! ganz einfach weil ich darauf angewiesen bin. Normalerweise hätte der Richter erkennen das die betreffende Person schwerbehindert ist. Wenn er daran Zweifel gehabt hätte das schwerbehindert ist hätte er sich ja den Scwerbehindertenausweis zeigen lassen können. Zudem wurde der Richter angefragt ob ein Schwerbehindertenausweis vorliegt. Sein Kommentar:Was soll ich mit einem Schwerbehindertenausweis. Dieser wäre ein wichtiges Indiz gewesen um deutlich zu machen das die Zeugen anscheinend lügen, das sich der Vorfall so wie die Zeugen es behaupten garnicht stattgefunden haben kann, weil die Behinderung dagegen spricht. Eine solche Beweisführung empfinde ich zumindest als stümperhaft. Die Vergangenheit lässt grüßen
Gerd Frank schrieb am 04.04.2008, 14:41
Sie sollten einmal richtig lesen. Es handelt sich hier lediglich um einen Zeitungsartikel der aus der Sicht eines Reporters geschrieben wurde. Fakt ist doch zunächst einmal das die besagten Zeugen gelogen haben. Der Mann geht auf den Radfahrer zu schlägt Ihm ins Gesicht. Allein schon diese Aussage ist doch absurd. Der ihn ihern Augen "Rüpel " sagt aus das er eine Spastik habe und könne garnicht zugeschlagen haben. Nun stelle ich ihnen mal folgende Frage wissen Sie überhaupt was eine Spastik ist. Ich nehme an natürlich nicht. saonst würden sie nicht so einen Unsinn schreiben. Ich kann Ihnen eines sagen dieser besagte Mann hier ist einigen Leserbriefschreibern bekannt und die wissen sehr genau das dieser Vorfall überhaupt nicht so stattgefunden haben kann. Wie kann es sein das ein Mann der auf den Rollstuhl angewiesen, wenn er aus einem Auto aussteigt nicht sieht das er behindert ist. Allei diese Aussage ist doch schon völliger Schwachsinn. Falls Sie nun auf die hirnrissige Idee kommen, dieser ist ein Simulant; er hätte sich in den Rollstuhl um einer Strafe zu entgehen. Dem ist nicht so. Nur zu Ihrer Information der Mann hat eine Tetraspastik. Er ist zudem pflegebedürftig, bekommt sogar Pflegegeld. Fazit: Bevor Sie hier überhaupt so einen Schwachsinn schreiben sollten sie erst mal die betreffende Person überhaupt kennen sowie sich genau darüber informieren was überhaupt eine Spastik ist. Sich lediglich über einen Zeitungsartikel einen Behinderten sozusagen als Simulanten hinzustellen ist schlichtweg eine Unverschämtheit. Oder kann ich davon ausgehen das sie behinderte Menschen für doof halten. Für was fürt eine Person ich Sie halten können sie sich sicher denken.
Christiane Creutzburg schrieb am 04.04.2008, 14:03
Sehr geehrte Frau Jonsson,
dass der Verurteilte definitiv ein Tetraspastiker ist, der auf den Rollstuhl angewiesen ist, können ihnen hier viele bestätigen. Falls Sie dass nicht glauben, können Sie uns sehr gerne besuchen. Und dass Rollstuhlfahrer Autofahren und dann aussteigen müssen ist ja wohl klar. Der Betroffene fährt keines falls Rüpelhaft Auto. Auch das kann Ihnen leibhaftig demonstriert werden. Wenn ein Tetraspastiker aus dem Auto steigt und ein ANngeblich Nichtbehinderter es nicht sehen will, dass jemand BEHINDERT ist, dann muss ich absolut an dessn SEHFÄHIGKEIT zweifeln und frage ich, wer denn dann behindert ist.
Wenn Sie dem Zeitungsartikel so glauben, wie Sie es im ihrem Leserbrief schreiben, muß ich annehmen, dass Sie mit dem Amtsgreichtpräsident des Darmstädter Amtsgerichtes oder mit dem "Geschädigten" , der als Systemberater in einer Firma dür Überwachungssyteme u.a. für HEIME arbeitet, verwand sind.
Frau Jonsson, Sie scheinen selbst zu der Kategorie Mensch zu gehören, die nur sehen, was sie sehen wollen, und für die Menschen mit Behinderungen und einem gewissen Alter, in Heime gehören. Ihnen sollte bewusst sein, dass wir nicht mehr im 3. Reich leben. Menschen, die sich wie sie äußern sollten meiner Meinung nach, ganz still verhalten und sich an Ihre eigene Nase packen. Vielleicht wäre es für sie selbst am besten, wenn Ihnen dass widerfahren würde, was Herrn Frank passiert ist, und dass sie Frau Jonsson, dann keine Unterstützung bekommen
Petra Jonsson schrieb am 04.04.2008, 13:13
Ich mache mich jetzt hier vielleicht sehr unbeliebt, aber ich möchte trotzdem sagen, dass ich die ganze Aufregung um das inzwischen viel zitierte Darmstädter Urteil nicht verstehe.
Habt Ihr den Artikel wirklich ganz gelesen? Da steht nix von einem Tetraspastiker der im Rollstuhl sitzt!
Stattdessen handelt der Artikel um einen spastisch gelähmten Mann, der ziemlich rüpelhaft mit dem Auto durch die Gegend zu fahren scheint (rechts an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeiziehen; sich darüber aufregen, dass er für einen Radfahrer abbremsen muss und ordentlich auf die Hupe drücken). Wegen seines Fahrverhaltens wird er schliesslich von einem Radfahrer auf einem Parkplatz zur Rede gestellt. Der angebeblich auf einen Rollstuhl angewiesene Mann steigt daraufhin aus dem Auto aus, ohne dass seine Behinderung auffällt, also wohl ohne dass er erst noch seinen Rollstuhl auslädt. Was dann passiert, das ist umstritten: Der Radfahrer ist der Meinung, dass ihn der spastische gelähmte Mann ins Gesicht geschlagen hat. Der spastisch gelähmte Mann wiederum behauptet, dass seine Hand nicht im Gesicht gelandet ist und dass er ausserdem aufgrund seiner Lähmung überhaupt nicht zuschlagen kann. Warum das so sein soll, wird nicht näher begründet. Ich hab auch ne spastische Lähmung, fahre Auto, bin manchmal zu Fuss unterwegs und kann, wenn ich will, ordentlich zuschlagen. Aber Menschen sind ja verschieden.
Es ist sicher ne gute Idee, sich die Berufungsverhandlung anzusehen. Dann lässt sich auch besser beurteilen, ob sich ein Aufschrei wirklich lohnt, oder ob die Behinderung nicht einfach nur als Ausrede vorgeschoben wurde.
Uwe Heineker schrieb am 03.04.2008, 15:26
... und April-Scherz-Nachwirkung erreichte mich eben per weiterer Mail (Auszug):
"P.S: Ich habe unsere Ergotherapeuten zum Bau von großen
Winkelmessern angesprochen (Krückenwinkel) und einen Schlagmann vom Rudern für die Gangschule der Krankengymnasten mit dem Blindenstock (Taktzahl) engagiert. Wir haben in der kreuznacher diakonie uns gleich auf das
neue Waffenrecht vom 1.April eingestellt. Die Abrollschienen der Boccia Spieler wollen wir mit bunten Aufklebern bestücken, damit sie nicht mit Kanonenrohren verwechselt werden.
Danke für die (erheiternde) Information"
Meine Meinung hierzu: sehr fortschrittlich ... :-)
Gerd Frank schrieb am 03.04.2008, 11:41
auch ich schließe mich dem Lob an.
Ich bekam gerade folgende e-mail : Ist ja nun wirklich eine tolle Vermischung zwischen
Fiktion und Wirklichkeit.
Ich gebe zu im ersten Moment bin ich auch darauf reingefallen, dabei dachte ich zwangs-
läufig an das Darmstädter Urteil.
Uwe Heineker schrieb am 03.04.2008, 10:13
Möchte Euch als Redaktion folgenden Email-Auszug nicht vorenthalten:
"vielen Dank für die Info - denke ja schon lange, dass z.B. auch die Benutzung von E-Rollis aufgrund des Gefahrenpotentials eigentlich reglementiert werden müsste ;-)
Bin gestern mehrfach auf Aprilscherze reingefallen, aber so professionell wie die "kobinet"-Meldung war keiner..."
Gerd Frank schrieb am 03.04.2008, 08:43
Dieser Richter sprach das Urteil
www.echo-online.de/kundenservice/a_detail.php3?id=485348
Gerhard Lichtenauer schrieb am 03.04.2008, 07:29
www.echo-online.de/3/template_detail.php3?id=576652
Christiane Creutzburg schrieb am 03.04.2008, 06:58
Wer immer noch glaubt , die Sache mit der vorsätzlichen Körperverletzung dies sei ebenso ein Aprilscherz, dem ist nicht so. Es ist leider bittere Realität. Bei der anstehenden Berufungsverhandlung sollte der Gerichtssaal mit behinderten Menschen gefüllt sein. Jedem behinderten Menschen sollte klar sein, dass er in die in die gleiche Situation kommen kann wenn irgendein Nichtbehinderter ihn anzeigt wegen Körperverletzung und Zeugen angeblich gesehen haben, dass der behinderte Mensch geschlagen hat, obwohl es behinderungsbedingt überhaupt nicht möglich ist. Solchen Richtern bzw. Staatsanwälten die dann solche Urteile fällen, sollte ein für alle Male gezeigt werden, dass behinderte Menschen sich so etwas nicht bieten lassen. Wir haben Rechte. Auch wenn einige Nichtbehinderte der Meinung sind behinderte Menschen gehören weggesperrt.
Es liegt mir ein entsprechender Zeitungsartikel (Darmstädter Echo) vor. Er kann bei Interesse von mir angefordert werden unter der Mail-Adresse christianecreutzburg@yahoo.de
Gerd Frank schrieb am 02.04.2008, 08:38
Es war wiklich ein super Aprilscherz. Es ist nicht zu glauben das dieser gewissermaßen zur Realität geworden. Berufung gegen das Urteil wurde bereits engelegt.
Uwe Heineker schrieb am 02.04.2008, 07:51
... "entwarnt" werden, denn hinter den gestrigen Leserbriefbeiträgen von mir, Gerd Frank und Christiane Creutzburg besteht eine Begebenheit, die sich so, wie dort beschrieben, tätsachlich zugetragen hat - das besagte Urteil wurde wirklich so ausgesprochen und ist also KEIN Aprilscherz.
Aber dennoch Ottmar, ein wirklich gelungener Aprilscherz - mir ist - aus sicherer Quelle - eine Person bekannt, die tatsächlich darauf hereingefallen ist, indem diese im Internet bei Ministerien und Polizeibehörden das Gesetz recherchierte und dann fast eine Stellungnahme geschrieben hätte ...
Uwe Heineker