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12.04.2008 - 01:58

Geplante Neuregelung des Wohngeldrechtes kann Wohngruppen gefährden.

Düsseldorf/Berlin (kobinet) Die nordrhein-westfälische Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow fordert eine Überarbeitung des Entwurfes eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechtes und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften.

Gemkow: "Ich appelliere an die Bundesregierung, den 'Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechtes und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften' (Bundestagsdrucksache 16/6543) zu überarbeiten. Die geplante Neuregelung berührt nach meinen Informationen auch die Finanzierung von Wohngruppen von Menschen mit Behinderungen bzw. von älteren Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf. Der Entwurf berücksichtigt danach nicht, dass es Wohngemeinschaften in NRW gibt, in denen behinderte oder pflegebedürftige Menschen leben. Viele Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen mit Pflegebedarf nutzen Wohngemeinschaften als Alternative zum Wohnen im Heim".

Dies müsse ausgebaut werden. Hierzu gehöre insbesondere das "Betreute Wohnen" oder "Pflegewohngruppen. "Ich fürchte, dass durch die geplante Neuregelung bestehende Wohngruppen gefährdet und die sozialpolitisch gewünschte Neugründung solcher Wohngruppen verhindert werden könnten".

Nach der bisherigen Regelung habe eine Wohngemeinschaft vorgelegen, wenn mehrere Personen Wohnraum gemeinsam bewohnen. Die Beweislast, ob eine über eine Wohnungsgemeinschaft hinausgehende Wirtschaftsgemeinschaft besteht, liegt bislang bei den Wohngeldstellen. Die neue Gesetzeslage würde die Beweislast umkehren. Folge wäre, dass alle Mitglieder einer Wohngemeinschaft beweisen müssten, dass sie keine Wirtschaftsgemeinschaft sind, wenn ein Mitglied einen Antrag auf Wohngeld stellt. Ansonsten müssten Bewohnerinnen und Bewohner mit höherem Einkommen einen finanziellen Beitrag zu den Unterkunftskosten der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner leisten, die über nicht ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Eigentlich zustehendes Wohngeld würde dann nicht gewährt.

"Diese eindeutig negativen Folgen der Reform des Wohngeldrechts würden die Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen gefährden. Sie dürfen beispielsweise nicht mit Familien oder Lebenspartnerschaften gleichgestellt werden. Wir müssen den betroffenen Menschen die Wohngemeinschaften als Alternative zu Heimaufenthalt erhalten", fordert Gemkow. elba
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Dorothea Moesch schrieb am 14.04.2008, 18:12

Ob es allerdings gerade in NRW gewünscht ist

sogenannte "alternative" Wohnformen (wo, ausser bei sogenannten "Behinderten", ist heutzutage eigentlich eine Wohngemeinschaft noch "alternativ" zu nennen?) im Bestand zu erhalten bzw. noch auszubauen, ist IMHO fraglich.

Wie verhält sich die im Artikel zitierte Wollenserklärung denn zu dem Überangebot an Plätzen in den diversen AusSONDERungsstationen wie "Heimen", "Werkstätten" etc.?

Wird da nicht viel eher durch die "Hintertür" etwas "schmackhaft gemacht" oder auch erzwungen, das hier mit viel Verve abgelehnt wird?

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