
Hannover (kobinet) Das mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Niedersachsen in Kraft getretene Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen - NBGG regelt unter § 10, dass eine Landesbeauftragte / ein Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen von der Landesregierung bestellt wird. Der amtierende niedersächsische Behindertenbeauftragte Karl Finke wurde nunmehr - dem Willen des Gesetzgebers folgend - zum "Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen" bestellt.
Die Menschen mit Behinderungen dürfen davon ausgehen, dass Karl Finke mit Unterstützung des - ebenfalls neu eingerichteten Landesbehindertenbeirats, bestehend aus Wohlfahrtsverbänden, Tarifpartnern, kommunalen Spitzenverbänden und 10 Behindertenverbänden - neue und weitere Akzente in der Behindertenpolitik setzen wird, um den im NBGG formulierten Zielen "Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen" näher zu kommen, heißt es in einer Presseerklärung. moh
Peter Hilpmann schrieb am 18.04.2008, 15:06
zur Bestellung als Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Ich wünsche Ihen viel Erfolg für diese Aufgabe. Ich bin der Meinung wie
Petra, das Sie der richtige für diese Aufgabe sind.
Mit freundlichem Gruß
Peter
Petra Nöhre schrieb am 18.04.2008, 12:02
Sehr geehrter Herr Finke,
für ihre neue Aufgabe wünsche ich ihnen viel Erfolg, es ist eine gute Entscheidung des Landes Niedersachsen getroffen worden Sie für diesen Posten zu benennen.
MFG
Nöhre