Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Sommercamp 2012 selbstbestimmtes Leben
Werbebanner zu Kampagne Teilhabesicherungsgesetz
Werbebanner zu Hier könnte Ihr Werbebanner sein
Werbebanner zu bifos Online Akademie
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
22.04.2008 - 18:37

Behinderte sollen über Essen und Freizeit in NRW-Heimen mitbestimmen.

Düsseldorf (kobinet) Den Entwurf für ein neues "Wohn- und Teilhabegesetz" hat heute die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen die Rechte der Menschen in sogenannten Betreuungseinrichtungen der Behinderten- und Altenpflegehilfe gestärkt werden, gab heute der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) bekannt. Damit soll das noch geltende Bundesheimrecht in Nordrhein-Westfalen ersetzt werden.

"An die Stelle von klassischen Heimen treten zunehmend individuellere Wohnformen, auf die das bisherige Bundesrecht keine klaren Antworten gegeben hat", erklärte Laumann. Das Wohn- und Teilhabegesetz berücksichtige die veränderte Heimlandschaft. Laumann weiter: "Erstmalig sehen wir in dem neuen Gesetz Mitbestimmungsrechte für Bewohnerinnen und Bewohner vor, beispielsweise bei der Speiseplanung oder der Freizeitgestaltung. Gleichzeitig sorgen wir aber auch für die lang ersehnte Entbürokratisierung. Unser neues Wohn- und Teilhabegesetz besteht nur noch aus insgesamt 54 Paragraphen, das noch geltende Bundesheimrecht hat 134 Paragraphen".

Das "Schutzbedürfnis und die Individualität der Menschen", die in stationären Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen leben, stehe im Mittelpunkt des neuen Gesetzes, betonte der Minister. "Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung müssen in einem Heim möglichst genauso selbst bestimmt leben können wie in den eigenen vier Wänden", so Laumann. Das Gesetz soll spätestens zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. hjr
 

 
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2012 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.