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kobinet-nachrichten 08.06.2008 - 00:26
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14 Prozent schwerbehinderte MitarbeiterInnen beim LWV Hessen

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Kassel (kobinet) Der Anteil schwerbehinderter MitarbeiterInnen beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) erreicht mit 14 Prozent einen neuen Spitzenwert.

In den Verwaltungsdienstellen in Kassel, Darmstadt und Wiesbaden sowie in den übrigen Betriebsstätten des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) arbeiteten im vergangenen Jahr soviel schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie nie zuvor: Mit 199 Beschäftigten lag die Zahl schwerbehinderter MitarbeiterInnen deutlich über der Vorgabe von 71 gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtplätzen. Prozentual wuchs der Anteil schwerbehinderter MitarbeiterInnen beim Kommunalverband somit von 9,03 Prozent in 2006 auf nun 14,11 Prozent (2007). "Mit dieser Zahl können wir nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 5 Prozent übertreffen: Wir liegen auch weit über der Vorgabe unserer Verbandsversammlung, die einen Anteil von mindestens 6 Prozent erreicht sehen möchte", erläuterte LWV-Landesdirektor Uwe Brückmann die positive Entwicklung im Verwaltungsausschuss des LWV. Damit werde der LWV seiner Vorbildfunktion als Sozialverband mehr als gerecht.

Anstrengungen unternimmt der Kommunalverband auch bei der Ausbildung: Für junge schwerbehinderte Menschen werden beim LWV in verschiedenen Tätigkeitsfeldern Ausbildungsplätze angeboten. In der Integrationsvereinbarung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben wurde vereinbart, dass pro Jahr mindestens ein Ausbildungsplatz bei entsprechender Qualifikation mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt wird. Im vergangenen Jahr begann eine junge Kollegin ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten.

Hintergrund

Im Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) ist die Verpflichtung festgeschrieben, dass private und öffentliche Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt monatlich mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, 5 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen müssen. Erfüllen Unternehmen diese gesetzliche Quote nicht, zahlen sie eine Ausgleichsabgabe, die Unternehmen einsetzen können, um behinderungsgerechte Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Im vergangenen Jahr wandelte der LWV seine Zentren für Soziale Psychiatrie in gemeinnützige GmbHs um. Da er für die in eigenständiger Rechtsform geführten Gesellschaften nicht mehr die Arbeitgebereigenschaft besitzt, werden die gGmbHs bei der Berechnung der Schwerbehindertenquote für 2007 nicht mehr berücksichtigt.

Beschäftigungsanteil schwerbehinderter Menschen beim LWV Hessen 2007

Haupt- und Regionalverwaltung Kassel: 13,27 %
Regionalverwaltung Darmstadt: 17,87 %
Regionalverwaltung Wiesbaden: 16,05 %
Gesamt: 14,11 % (2006: 12,48 %; Gesamt-LWV 9,03 %) moh
 

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