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kobinet-nachrichten 23.10.2008 - 06:28
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32-Jähriger lebt wegen Assistenzverweigerung im Seniorenheim

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Kassel (kobinet) Matthias G. hatte vor 17 Jahren einen Badeunfall und ist seitdem ab dem 3. Halswirbel querschnittsgelähmt. Er lebte 13 ½ Jahre bei seinen Eltern, die ihren Sohn solange pflegten, bis es für sie selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich war. Anfang 2006 musste eine schnelle Lösung gefunden werden. Notgedrungen wurde Matthias G. in ein Altenheim unter gebracht, da in der Eile keine Alternative angeboten werden konnte. Das zuständige Sozialamt sah diesen Umzug nur als Übergangslösung an, "da es für einen jungen Mann nicht die passende Unterbringung sei".

Nach einer ausführlichen Beratung über die Möglichkeit für ein selbstbestimmtes Leben mit geeigneter Assistenz stellte Matthias G. im Februar 2007, in der Hoffnung aus dem Altenheim wieder herauszukommen, einen Antrag auf ein Persönliches Budget im Sinne des § 17 SGB IX. Ganz im Gegensatz zum Sozialamt sah der zuständige überörtliche Sozialhilfeträger, die Sozialagentur Sachsen-Anhalt, das aber anders und lehnte eine Hilfe außerhalb eines Heimes ab. Dies geschah entgegen der Empfehlung des örtlichen Sozialamtes: Matthias G. wird in der genannten Einrichtung aus Mangel an Zeit nicht geduscht. Er muss die meiste Zeit im Heim verbringen, eine notwendige Begleitung um am Leben in der Gesellschaft teilnehmen zu können, ist nicht vorhanden.

Der sogleich eingereichte Widerspruch, wurde bis zum heutigen Tag nicht beschieden. Obwohl weitere Prüfungen und Sachverhaltsklärungen stattgefunden haben, in denen unter anderem ein rehabilitationspädagogischer Fachdienst eingebunden war und auch zu der selben positiven Empfehlung für ein selbstbestimmtes Leben außerhalb des Seniorenheimes kam, dauert die Übergangslösung im Altenheim nun mehr als 2 ½ Jahre.

Um endlich mal wieder duschen und regelmäßig am Leben in der Gesellschaft teilnehmen zu können, reichte der junge körperbehinderte Mann beim zuständigen Gericht einen Antrag für eine einstweilige Anordnung ein. Dadurch kam es zu zwei Anhörungen vor dem Sozialgericht Dessau. Das Gericht verwies Matthias G. auf ein anderes Heim, in dem er für sechs Monate die stationäre Einrichtung erproben soll.

Der junge Mann lehnte diesen Vergleich ab, da er eingebunden in eine stationäre Struktur kein selbstbestimmtes und mit Nichtbehinderten gleichgestelltes Leben in eigener Kompetenz führen kann. So würde er nicht einmal darüber entscheiden können, welche Personen an seinem Körper Pflegdienstleistungen zu erbringen haben und würde weiterhin nur ein Pflegeobjekt sein, das sich nach dem Tagesablauf der Einrichtung, desen Personal und deren Dienstplan zu richten hat.

Seit der Antragsstellung vor mehr als 1 ½ Jahren "spielt" der überörtliche Sozialhilfeträger auf Zeit und nimmt ein übermäßig langes Antragsverfahren somit billigend in Kauf, wogegen Untätigkeitsklage erhoben wurde. Dem 32jährigen Mann der lediglich in der Gesellschaft seiner Freunde und Verwandten leben möchte, werden die grundgesetzlichen Rechte verwährt. Das bevormundete, fremdbestimmte Leben, dass er als erwachsener mündiger Mensch zur Zeit Leben muss, lässt ihn verzweifeln, da vor allem kein Ende abzusehen ist.

"Man mag sich fragen, warum es Matthias G. so unsäglich schwer gemacht wird, wo bei ähnlichen Anträgen mit vergleichbarem Hilfebedarf der Gewährung weniger entgegengestellt wird. Ist dies ein weiterer Fall von Behördenwillkür und der Vorenthaltung von Hilfe?", fragt sich Uwe Frevert von der Hotline zum Persönlichen Budget aus Kassel. moh
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Katrin Arnold schrieb am 01.02.2009, 15:14

Auch die älteren Bewohner...

Matthias G. sagt:So würde er nicht einmal darüber entscheiden können, welche Personen an seinem Körper Pflegdienstleistungen zu erbringen haben und würde weiterhin nur ein Pflegeobjekt sein, das sich nach dem Tagesablauf der Einrichtung, desen Personal und deren Dienstplan zu richten hat.

Dem stimme ich zu.

Aber: Auch die älteren "Bewohner" der Pflegeheime, vor allem der schlecht geführten oder unterbesetzten, sind dem ausgeliefert.
Manche haben am Ende ihres Lebens weniger Rechte als Strafgefangene, obwohl sie kein Verbrechen begangen haben.

Das Grundstzproblem sehe ich hier auch in der Art und Weise, wie in vielen Pflgeheimen die "Bewohner" "betreut", eher behandelt (wie Gegnstände) werden.
Daher verwendete eine Bekannte von mir auf der Suche nach einer Bezeichnung für die Menschen, die in Seniorenpflegeheimen leben, das Wort "Insassen", ohne darüber nachzudenken.

Das System ist sicher nicht perfekt und viel Personal ungeschult oder überlastet.
Trotzdem werden die Probleme und vor allem GRUNDrechte der Menschen in Altenpflegeheimen noch immer sehr oft ignoriert.

Meiner Ansicht nach ist die Geschichte von Matthias G. schlimm, schlimmer finde ich es allerdings, dass diese auch unter dem Altersaspekt (erst 32 jahre, Recht auf selbstbestimmtes Leben) gesehen wird.

Denn in keinem Gesetz steht, dass man als alter und pflegebedürftiger Mensch dieses Recht einbüßt.

Alten Menschen wird meiner Erfahrung nach "gerne" mal Demenz unterstellt, dann kann man ihre Meinung und vor allem ihre Beschwerden überhören und ignorieren ("die schreit immer so" habe ich ein paar mal gehört, als ich Angehörige in Pflegeheimen besuchte und auf Beschwerden anderer Bewohner aufmerksam machte).

Jeder möge sich fragen, ob er die Bedingungen, unter denen Bewohner von Altenpflegeheimen (auch ohne explizite Misshandlung durch das Personal) leben für sich akzeptieren könnte.

Im Normalfall kann das heißen, dass man lediglich ein Bett "sein eigen nennen" kann, keine Mitbestimmungsrecht über Grundbedürfnisse (was man isst, wann man sich waschen darf oder ob überhaupt, s. Artikel, kein Recht auf Privatsphäre, z. B. mitgehörte Telefonate, da Telefon nur im Büro und immer Pflegekraft anwesend, keine Glaubwürdigkeit bei Meinungs-, Wunschäußerung und Beschwerden, keine Bestimmung über Art und menge der "Nahrungsaufnahme", z. B. ungefragt auf Diät gesetzt werden, obwohl dies medizinisch nicht unbedingt nötig ist, keine Recht auf Bewegungsfreiheit, da einem u. U. nicht erklärt wird, wie der Türöffner funktioniert, vor allem eben keine Gleichberechtigung mit anderen Erwachsenen, obwohl hierfür objektiv kein Grund vorliegt).

Alle Beispiele habe ich als Kind/Jugendliche in den 90er Jahren bei Besuchen von Verwandten selbst gesehen bzw. von Verwandten (glaubhaft) erzählt bekommen.

Ich würde fast sagen, jeder andere Bundesbürger hat mehr Rechte als ein Bewohner eines Altenpflegeheims, und dort gibt es keine Aussicht auf Begnadigung oder vorzeitige Entlassung.

Marion K. schrieb am 27.11.2008, 17:38

Sozial ??

Unglaublich. Wieder eine Niederlage.
Matthias Widerspruch wurde vom Landessozialgericht abgelehnt.
Welche Bedeutung hat eigentlich das Wort SOZIAL in dem Verfahren. Also ich verstehe darunter was anderes.
Ich frage mich welche Instanzen Matthias noch durchlaufen muss um zu seinem Recht zu Kommen. Der nächst Schritt ist dann vielleicht das Verwaltungsgericht. Da kann man davon ausgehen ,dass Matthias noch für ein jahr oder länger im Heim leben muss.
Unsere Regierung müsste solchen Machenschaften wie sie einige Behörden und auch Gerichte an den Tag legen endlich Einhalt gebieten.
Aber es war ja schon immer so... Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuh`....
Matti, lass den Kopf nicht hängen.Wir kämpfen und hoffen mit dir.Ich wünsche dir das du deine positive Einstellung nicht verlierst.

Mary

Sylvie M. schrieb am 10.11.2008, 20:05

Albtraum

Jetzt ist mir eingefallen, wie so etwas passieren kann. Du hast einen Rechtsanspruch und wirst trotzdem jahrelang hingehalten.
Klar- mit jedem Monat, in dem Du in dem Altenheim untergebracht bist, spart Dein Kostenträger.
Wahrscheinlich warten sie nur darauf, dass Dir die Kraft für den Kampf ausgeht, aber die kennen Dich noch nicht ;)
Sie kennen sicher genau Deine Rechte ! Mich würde interessieren, ob es Anwälte gibt, die auf sowas spezialisiert sind! Kann man im Nachhinein eigentlich Schadensersatz für die verlorene Lebenszeit einklagen ?

Manuela Hoppe schrieb am 02.11.2008, 17:50

32-Jähriger lebt wegen Assistenzverweigerung im Se

Matthias,

ich bin gerade mehr als schockiert über Deine Situation.

So hoffe ich sehr, dass es schnellstmöglich eine Änderung geben wird, der Gang an die Öffentlichkeit Druck auf die zuständigen Stellen ausübt. Das kann doch nicht sein, dass Du Dein "Leben" in einem Seniorenheim schon 2,5 Jahre fristest.

Ich selbst (Para mit posttraumatischer Hirnerkrankung) werde auch immer wieder angesprochen wie ich lebe. Selbst Mediziner meinen, ich würde in einem Heim leben. Ich frage mich wie dieses "selbstverständliche Denken" in dieser Gesellschaft zustande kommt, nur, weil jemand körperbehindert ist?
Weggesperrt und abgeschoben... Problem beiseite. Oder? So schaut es doch aus.
Wahnsinn!
Ich selbst war bis zu meinem Unfall in einer Heim- Einrichtung tätig, jedoch im Bereich paliativer Medizin. Aus dieser Zeit ist mir bekannt, dass auch an meinem Wohnort etliche junge QS- und MS- Patienten in verschiedenen Heimen zubringen, so, als wäre es eine Selbstverständlichkeit.
Ich verstehe das überhaupt nicht!!!

Ich hoffe inständig, dass Dir der Gang an die Öffentlichkeit Unterstützung bietet und der Druck durch die Öffentlichkeit zeitnah eine positive Veränderung Deiner Lebenssituation bringt.

Gruß Manuela

Sylvia M. schrieb am 28.10.2008, 10:16

Abtraum

Ein Albtraum-
Du hast einen schweren Unfall - anfangs werden keine Kosten und Mühen gescheut, Dein Leben zu retten. Doch anstatt die Möglichkeit zu bekommen, dieses Leben auch zu leben, wirst Du, vermutlich weils das Billigste ist, in ein Altenheim abgeschoben und dort weggesperrt. Ein Horrorszenario ? Nein - offensichtlich traurige Realität in Sachsen-Anhalt.
Obwohl Matthias G. inzwischen seinen Rechtsanspruch kennt und durchzusetzen versucht, ist er im bis heute nicht gewährt worden.
Ich frage mich, wie so etwas passieren kann ??

Reigna Croissant schrieb am 26.10.2008, 21:30

Pers. Budget

Vielleicht sollte man in Unfallkliniken oder Querschnittzentren gehen und den dortigen Sozialarbeitern vom Pers. Budget erzählen. Damit die in ihrer Beratung den Betroffenen und deren Angehörigen auch von dieser Möglichkeit der Versorgung erzählen können. Dann kommt es vielleicht weniger vor, dass Angehörige ihre Kinder oder Partner bis zum körperlichen und seelischen Zusammenbruch pflegen.

Matthias Grombach schrieb am 26.10.2008, 17:18

Zum Grundsatzproblem

Das behinderte Menschen ein persönliches Budget beantragen können, von dieser Möglichkeit habe ich erst nach dem Auszug bei meinen Eltern erfahren. Ich hätte früher diesen Antrag gestellt, hätte ich ehr davon gewusst!

Klaus Mück schrieb am 25.10.2008, 14:06

Zu Grundsatzproblem

Ich kenne die Zusammenhänge auch nur aus diesem Artikel. Jedoch denke ich, dass wir den Eltern keinen Vorwurf machen sollten, zu lange gewartet zu haben. Vielmehr vermute ich, dass es Unkenntnis über die vorhandenen Möglichkeiten war, die zu dieser Situation führte. Aus diesem Grund sehe ich alle die in der Pflicht, die hier beratend zur Seite hätten stehen können. Das fängt bei der Erstversorgung an, geht bei der Rehabilitation weiter und endet noch lange nicht beim Arbeitsamt, die beruflichen Möglichkeiten auszuloten. Spätestens hier wären auch die Sozialbehörden aus meiner Sicht in der Pflicht, eine fundierte Beratung zu leisten, zu der sie ja auch verpflichtet sind. Da sie aber gleichzeitig als Leistungsträger zuständig sind, besteht ein Interessenkonflikt, der für Betroffene zu untragbaren Situationen führen kann. Noch schlimmer, wenn eine übergeordnete "soziale" Stelle den vor Ort agierenden Personen wider besseren Wissens widerspricht.
So verbleibt die unabhängige Beratung den Verbänden und Netzwerken, die diese Lücke zu schließen versuchen. Doch auf diese müssen Betroffene erst einmal stoßen bzw. aufmerksam gemacht werden. Insofern verbleibt uns die Aufgabe, verstärkt für Assistenz und Arbeitgebermodell zu werben, damit dies als alltäglich auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird.

Arnd Hellinger schrieb am 24.10.2008, 22:20

Ein Grundsatzproblem

Der Fall Matthias G. zeigt neben dem inakzeptablen Verhalten des überörtlichen Sozialhilfeträgers noch ein viel gravierenderes, grundsätzliches Problem. Und an dem kann kein Gesetzgeber oder Kostenträger der Welt etwas ändern.

Die Frage ist nämlich, warum Familie G. in den vorherigen 15 Jahren der Pflegebedürftigkeit Ihres Sohnes nichts unternommen hat, ihm ein selbstbestimmtes Leben mit persönlicher Assitenz zu ermöglichen. Diesen Fehler, die eigene Alterung bis zuletzt nicht zur Kenntnis zu nehmen, machen leider viele Eltern Behinderter - immer wieder. Damit verbauen sie ihren Kindern die Zukunft, machen also genau das, was sie vorgeblich nicht wollen...

Ein weites Feld bleibt hier also noch für Berater, Sozialarbeiter (jeweila m/w) etc. zu beackern.

Regina Croissant schrieb am 24.10.2008, 19:04

Viel Glück

Hallo Matthias, wir von der Stand up initiative verfolgen deinen Kampf ja schon eine ganze Weile mit. Ich hoffe und wünsche dir, dass sich mit dem Artikel hier in den kobinet Nachrichten endlich was bewegt. Liebe Grüsse Regina

Jens Merkel schrieb am 23.10.2008, 11:20

mal wieder die Sozialagentur Sachsen-Anhalt

Man mag es kaum glauben. Wieder die Sozialagentur Sachsen-Anhalt!!! Wider besseren wissens macht diese es einem MENSCHEN schwer, sein eigenes Leben in einer selbstgewählten Wohnform zu führen. Vielleicht sollte man die Sozialagentur Sachsen-Anhalt, ABER auch dem zuständigen Sozialgericht Dessau mal auf den Artikel 19 der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (die derzeit auch von Deutschland ratifiziert wird) aufmerksam machen, in dem es wörtlich heißt: „dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;

Lieber Matthias, ich denke ich kann dir im Namen vieler Menschen nur wünschen, dass es Dir mit den notwendigen Unterstützern an deiner Seite so schnell wie möglich gelingt aus dem „Heim“ auszuziehen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

© Kooperation Behinderter im Internet e.V.
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