
Berlin (kobinet) Das Netzwerk Artikel 3 hat angesichts der groben Übersetzungsfehler in der deutschen "amtlichen" Version der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen eine Schattenübersetzung entwickelt und ins Internet eingestellt. Dr. Sigrid Arnade wies nun darauf hin, dass noch bis zum 15. Dezember weitere Vorschläge gemacht werden können.
"Wenn wir Betroffenen bei der Übersetzung der UN-Konvention nicht einbezogen wurden und auf unsere Forderungen hinsichtlich einer korrekten Übersetzung nicht gehört wird, dann machen wir eben unsere eigene Übersetzung. Denn die UN-Konvention ist zu wichtig, um durch Übersetzungsfehler verwässert zu werden", erkläre Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des Netzwerk Artikel 3. Daher hat die Behindertenrechtlerin aus Berlin sich mit anderen dran gemacht und eine Schattenübersetzung auf der Internetseite des Netzwerk Artikel 3 veröffentlicht. Da diese Übersetzung in der weiteren Diskussion zur UN-Konvention verbreitet werden soll, nimmt das Netzwerk Artikel 3 noch bis 15. Dezember weitere Anregungen für eine korrekte Übersetzung entgegen. moh
Link zur Schattenübersetzung der UN-Konvention
Rückmeldungen zur Übersetzung bitte direkt an die Geschäftsstelle des Netzwerk Artikel 3 unter E-Mail: hgh@netzwerk-artikel-3.de senden.