
Berlin (kobinet) In der gerade erschienenen Juni-Ausgabe der Berliner Behindertenzeitung (BBZ) werden Fragen zum Abstimmungsverfahren über die Nachfolge des Landesbehindertenbeauftragten Martin Marquard aufgeworfen. BBZ-Autorin Ines De Nil beschreibt den Vorgang, der demokratischen Anforderungen nicht genüge und viele Fragen offen lasse:
Bei der Wahl des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wurde eine der Kandidatinnen für dieses Amt mit dem Argument abqualifiziert, mit ihrer schweren Behinderung wäre sie nicht genügend belastbar. Sie hatte in der Befragung geäußert, dass sie wöchentlich nur dreißig Stunden arbeiten kann. Um es ganz deutlich zu sagen, ihre Qualifikation wurde in der Diskussion in Frage gestellt. Ihre jahrelange berufliche Tätigkeit in der Interessenvertretung für Menschen ist bekannt.
Mit dem alten, abgegriffenen Urteil, Behinderte würden nicht genug leisten, wurde dieser Kandidatin die Fähigkeit abgesprochen, eine verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Andere Diskussionsbeiträge von Teilnehmern, die darauf hinwiesen, dass mit einer Arbeitsteilung beim Amt des Landesbeauftragten die Belastungen verringert werden, fanden keine Unterstützung. Verblüffend ist eine derartige Position in einem Landesbeirat der Menschen mit Behinderung. Wie kann eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, am demokratischen Leben erreicht werden, wenn in erster Linie die Leistungsnorm der Nichtbehinderten gelten soll? Ist es nicht sinnvoll, mit Ideen und Engagement die Arbeit in diesem Amt umzustrukturieren und dabei zugleich ein Beispiel für die Möglichkeiten der Integration zu geben? Gibt es nicht die Idee, dass bei gleicher Qualifikation der Bewerber eine Frau bevorzugt wird, damit Frauen nicht nur als Fußvolk sind? Gewählt wurde ein Herr, von dem vermutet wird, dass er die Leistung erbringt, "fünfzig Stunden" (Zitat) wöchentlich zu arbeiten ... sch
Arnd Hellinger schrieb am 03.06.2009, 16:03
Klar ist doch, dass hier die körperlich (objektiv) eingeschränkte Belastbarkeit einer muskelkranken Bewerberin in diskriminerender Weise genutzt werden soll, um ihr die Eignung als Berliner LfB insgesamt abzusprexhen. Das kann ja wohl nicht Zweck einer LfB-Wahl sein, oder? Statt dessen sollte der Landesbehindertenbeirat seine Energie eher darauf verwenden, für strukturell angepasste Arbeitsbedingungen - etwa durch Schaffung einer Stellvertreter-Poaition oder Zuordnung weiterer MitarbeiterInnen - des/der künftigen Berliner LfB zu sorgen...
Umgekehrt stimmt aus meiner Sicht aber auch: Diese Aufgabe ist kein "normaler" Bütojob, den man/frau im Rahmrn starrer Arbeitszeitvorgaben erledigen könnte, sondern beinhaltet eben auch viel Engagement "außer der Reihe". Unter angepassten Strukturen ist das aber auch für AmtsinhaberInnen mit schwerster Behinderung machbar.
A. Heinker schrieb am 03.06.2009, 13:57
50 Stunden Arbeit wöchentlich? Der Landesbehindertenbeirat hat wohl noch nix vom Arbeitszeitschutzgesetz, erst recht im öff. Dienst, gehört, noch gelesen?
Wie wäre es damit, sich mal in anderen Firmen umzusehen, was da bereits für Arbeitszeitreglungen und Arbeitsverlagerungen den Tag über praktiziert werden, zum Beispiel auch, um "Kind und Kegel" in Verbindung mit Arbeit "unter einen Hut" zu bringen.
Warum können denn solche Regelungen und Arbeitserleichterungen nicht auch im Büro der / des Landesbehindertenbeauftragten (in spe) zum Tragen kommen?
A. Heinker.