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03.06.2009 - 05:03

Treffen der Behindertenbeauftragten.

Hamburg (kobinet) In Hamburg beginnt heute das zweitägige Treffen der Landes- und Bundesbehindertenbeauftragten. Auf der Tagung stehen u.a. die Berichte der einzelnen Beauftragten sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Seien es die konkreten Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, mehr Barrierefreiheit bei der Deutschen Post oder die Entwicklungen in den einzelnen Ländern, zu beraten haben die Beauftragten aus den Ländern und des Bundes heute und morgen in Hamburg genügend aktuelle Themen. Traditionell treffen sich die Beauftragten zweimal im Jahr zum Austausch, der von der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation organisiert wird. moh
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Cordula Müller schrieb am 03.06.2009, 06:05

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Das Treffen darf das eine Ziel nicht verfehlen: DIE UMSCHREIBUNG des NRW SCHULGESETZES und wahrscheinlich vieler anderer Länder auch.
Die Förderschulen

Manche Schülerinnen und Schüler bedürfen einer sonderpädagogische Förderung. Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattfindet ( dies bestimmt den "Förderort") und was überwiegend gefördert wird (dies bestimmt den "Förderschwerpunkt").

Als Förderorte sind in Nordrhein-Westfalen drei verschiedene Möglichkeiten vorgesehen:

* Förderschulen,
* Gemeinsamer Unterricht an einer allgemeinen Schule oder
* Integrative Lerngruppen an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I

Folgende Förderschwerpunkte gibt es:

*

Emotionale und soziale Entwicklung
*

Geistige Entwicklung
*

Hören und Kommunikation
*

Körperliche und motorische Entwicklung
*

Lernen
*

Sehen
*

Sprache

Über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort entscheidet die Schulaufsicht. Der sonderpädagogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förderort neu festgelegt.

Hier muss in ZUKUNFT stehen: JEDER Schüler, jede Schülerin erhält die Förderung, die es braucht in der Schule, die Eltern und Kind sich für die Förderung wünschen.
Das Wahlrecht über den Förderort bestimmen Eltern und Schüler gemeinsam.
Die notwendige Unterstützung erhält das Kind als BEIPACK für den jeweiligen Förderort.

Das nur !! zum Schulgesetz in NRW-vielleicht wird ja auch diskutiert, ob in Bornheim eine neue FÖRDERSCHULE tatsächlich nötig ist?

Auf jeden Fall wünschen wir den Teilnehmern Erfolg mit der Durchsetzung der UN Konvention.
Elterninitiative Bornheim Gemeinsamer Unterricht

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