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kobinet-nachrichten 14.08.2009 - 06:25
URL:
http://www.kobinet-nachrichten.org

Geistig behindert per Aktenlage

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Magdeburg (kobinet) Wie langzeitarbeitslose Menschen aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verschwinden und per Aktenlage nach einem psychologischen Test als "geistig behindert" abgestempelt und auf eine Werkstatt für behinderte Menschen verwiesen werden, darüber berichtete das ARD-Magazin Monitor in einem gestrigen Bericht, der jetzt auch online zu sehen ist. moh

Link zum Fernsehbericht
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Luis Zubizarreta schrieb am 22.08.2009, 14:44

ABGEWERTET!

Lieber Herr Norbert Voigt,dass Sie so deutlich als Betroffener sich äussern,finde ich klasse !
ABGEWERTET müssen sich die Oberen der LEBENSHILFE fühlen die Sie und viele Mitmenschen immer noch abstempeln und diskriminieren!

Herzlichen Gruss und Mut

Luis Zubizarreta

Norbert Voigt schrieb am 20.08.2009, 13:54

Geistig behindert per Aktenlage

Hallo,

kein Wunder, dass die Lebenshilfe sich nicht wert. Sie bekommen durch uns Geld vom Kostenträger. Das finde ich sehr frustieren. Durch das Wort "Geistig Behindert" fühle ich mich als betroffener sehr abgewertet.

Petra Groß schrieb am 16.08.2009, 08:20

klage

also ich würde der freu mal raten eine klage zu machen

grüße aus kassel

Luis Zubizarreta schrieb am 14.08.2009, 15:22

WETTEN?

Wetten ,dass die LEBENSHILFE -Deutschland sich nicht dagegen beschwert?
Hier halten Politik Arge und Lebenshilfe alle gut zusammen!

Luis Zubizarreta

Gisela Maubach schrieb am 14.08.2009, 13:19

Auslegung von Gesetzen nach "Bedarf"

Im vergangenen Oktober wurde hier in diesem Forum noch über die Rechtsauffassung der Bundesregierung berichtet, wonach behinderte Menschen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII hätten, weil von einer Dauerhaftigkeit ihrer vollen Erwerbsminderung noch keine Rede sein könne:
www2.markus-kurth.de/uploads/080929_grundsicherung_wfbm_antworten_auf_schriftliche_fragen.pdf
In dem entsprechenden Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heißt es: "Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI versichert sind, sind voll erwerbsgemindert (§ 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB VI)". Nur von einer Dauerhaftigkeit sei im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich noch nicht auszugehen.
Während Menschen mit wirklicher Behinderung nun bei Gericht die Feststellung der Dauerhaftigkeit ihrer Erwerbsminderung einklagen müssen, können die ARGEN bei ihren "Kunden" diese Feststellung offensichtlich mit Hilfe eines IQ (?)-Tests ohne ärztliche Untersuchung treffen und eine geistige Behinderung diagnostizieren. Wofür brauchen wir dann eigentlich noch die entsprechenden Regelungen im SGB XII, die Werkstättenverordnung oder Fachausschüsse?
Leider wurde in der Sendung auch noch erwähnt, dass es sich bei dem Fallbeispiel dieser Mutter nicht um einen Einzelfall handeln würde. Wo bleibt der Aufschrei der Politik, wenn es mittlerweile der Willkür der ARGE überlassen wird, ob jemand für geistig behindert erklärt wird und zwangsweise in die Werkstatt abgeschoben wird?
Hinzu kommt, dass erklärt wurde, dass neben der Werkstatt-Tätigkeit ergänzendes ALG II bezahlt würde (also Bedarfsgemeinschaft bzw. Unterhaltspflicht), obwohl Werkstatt-Beschäftigte Anspruch auf Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII hätten.
Die in MONITOR dargestellte Praxis ist ein einziger Skandal und führt nicht nur die UN-Konvention ad absurdum.
Jede Partei, die diese Vorgehensweise (stillschweigend) duldet und ihrerseits im Wahlkampf fordert, Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren, macht sich in höchstem Maße unglaubwürdig!!!

Corina Zolle schrieb am 14.08.2009, 13:00

was nicht passt...

... wird gnadenlos aussortiert. Egal ob Schule, Arbeit oder Alltag. Anscheinend lassen sich damit gute Geschäfte machen.

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