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25.09.2009 - 06:48

Eltern behinderter Kinder bangen um Kindergeld.

Düsseldorf (kobinet) Mit großer Sorge beobachtet der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) eine neue Verwaltungspraxis der Sozialämter bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Sozialhilfeleistung wird unter anderem volljährigen Menschen mit Behinderung gezahlt, die voll erwerbsgemindert sind. In aktuellen Bewilligungsbescheiden wird Leistungsberechtigten, die im Haushalt ihrer Eltern leben, neuerdings mitgeteilt, dass das Sozialamt bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergeldes beantragt hat.

Hintergrund dieser Vorgehensweise ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 2008 (Aktenzeichen III R 6/07). Danach darf das eigentlich den Eltern zustehende Kindergeld an den Sozialleistungsträger abgezweigt und damit letztlich an diesen ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte nicht zum Unterhalt seines volljährigen behinderten Kindes verpflichtet ist, weil es Grundsicherungsleistungen erhält. Eltern behinderter Kinder müssen aufgrund dieser Rechtsprechung darum bangen, dass sie das Kindergeld behalten dürfen.

Der Wegfall des Kindergeldes bedeutet für die Eltern starke finanzielle Einbußen. Denn Kindergeld wird nach dem Einkommensteuergesetz für ein behindertes Kind lebenslang gewährt, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Mit dieser Regelung nimmt das Gesetz Rücksicht auf die Mehrkosten, die Eltern aufgrund der behinderungsbedingten Beeinträchtigungen des Kindes entstehen. Der bvkm rät Betroffenen deshalb dringend dazu, sich gegen die Abzweigungsanträge der Sozialämter zur Wehr zu setzen. Argumentieren sollten die Eltern damit, dass sie für ihr Kind durchschnittlich im Monat Aufwendungen in Höhe des Kindergeldes haben. Die aktuelle "Argumentationshilfe gegen die Abzweigung des Kindergeldes" des Verbandes hilft Eltern, ihr Recht durchzusetzen. Sie enthält einen Mustereinspruch und kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden. moh

Link zum Mustereinspruch
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Gisela Maubach schrieb am 01.10.2009, 15:09

Unhaltbare Versprechen sind unseriös

Meiner Meinung nach sollte man erst gar keine politischen Versprechen abgeben, wenn man sich anschließend darauf berufen kann, dass es sich bei den dann folgenden Einschnitten um Verwaltungsmaßnahmen handelt, auf die man angeblich keinen Einfluss hätte.
In der Tat lassen die Sozialhilfeträger seit Jahren nichts unversucht, um ihre Kosten mit Hilfe des Kindergeldes senken zu können. Beispielsweise hatten wir betroffene Eltern bei ihrem Widerspruchsverfahren gegen die Anrechnung erfolgreich unterstützt, und unmittelbar mit dem ersten neuen Bescheid kam dann die Aufforderung, bei der Kindergeldkasse die Überleitung des Kindergeldes auf das volljährige Kind zu übertragen.
Diese zermürbenden Dauerkämpfe sind unseren Politikern kein Geheimnis, zumal der Deutsche Landkreistag in seinem Positionspapier „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ sogar noch härtere Eltern-Belastungen fordert:
Unter den „Konkreten Änderungsvorschlägen“ ist da beispielsweise zu lesen:
„§§ 41 ff. SGB XII: . . . Wiedereinführung des Unterhaltsrückgriffs“ !!!
Und: „§ 94 Abs. 2 SGB XII: Überleitung von Unterhaltsansprüchen volljähriger behinderter Menschen; Übergang des Kindergeldanspruchs in vollem Umfang bei stationärer Betreuung ; Klarstellung, dass für WfbM-Beschäftigte Unterhalt von den Eltern/Kindern gefordert werden kann“ !!!!!!
Da es für diese Forderungen (bisher!) keine gesetzliche Grundlage gibt, suchen die Sozialhilfeträger immer wieder nach anderen neuen Einsparmöglichkeiten. Bei der jetzt „benutzten“ Entscheidung des BFH vom 17.12.2008 handelt es sich um Eltern, die ALG II bezogen haben und in dem Rechtsstreit lediglich als Beigeladene beteiligt waren. Unter den Entscheidungsgründen findet man auch den Hinweis, dass die Auszahlung des Kindergeldes an die Eltern keine finanzielle Entlastung wäre, weil es auf das ALG II anzurechnen wäre, und aufgrund der geringen finanziellen Mittel hätten die Eltern ohnehin kaum Unterhaltsaufwendungen erbringen können. Diese Entscheidung ist also kaum allgemein übertragbar.
Nachdem das Kindergeld-Problem wiederholt durch alle Instanzen geprügelt wurde, wäre den Eltern eher mit klaren gesetzlichen Vorgaben geholfen – und nicht mit unhaltbaren politischen Versprechen.

Bernd Masmeier schrieb am 29.09.2009, 15:59

Schlimm - aber kein gebrochenes Versprechen

Die Bemühungen der Träger der Sozialhilfe, die ja mit Inkrafttreten des SGB XII auch für die Grundsicherung zuständig geworden sind, ihre finanziellen Aufwendungen durch eine Überleitung des Kindergeldes auf sich zu verringern, sind nicht neu. Zwar lässt die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs dies einerseits grundsätzlich zu, setzt andererseits aber auch von der Verwaltung zu beachtende Schranken. Diese werden - das ist der eigentliche Skandal - allerdings von der Verwaltung sehr oft ignoriert: Sie fordert einfach die Auszahlung des Kindergeldes an das Kind oder die Überleitung des Anspruchs auf sich, ohne auf die aufgestellten Schranken Rücksicht zu nehmen. Zum Glück gibt es den Musterwider- bzw. -einspruch des bvkm, von dem die Eltern in jedem Fall Gebrauch machen sollten. Zu beachten ist auch, dass in Einzelfällen die Überleitung des Kindergeldes durchaus gerechtfertigt sein kann: Wenn ein behinderter Mensch in einer Wohneinrichtung lebt und sich die Eltern überhaupt nicht um diesen Menschen kümmern, halte ich die Überleitung des Kindergeldes an den die Unterbringung finanzierenden Sozialhilfeträger für gerechtfertigt.

Die Politiker sollte man wegen der Praxis der Sozialhilfeträger allerdings nicht gleich gebrochener Versprechen beschuldigen. Dies wäre erst dann gerechtfertigt, wenn es Einschnitte durch gesetzliche Maßnahmen geben würde. Wie oben dargestellt, handelt es sich bei diesen Fällen aber um Verwaltungshandeln, auf das Politiker keinen Einfluss haben. Eine Sorge bleibt allerdings: Das Ergebnis der Bundestagswahl vom 27. September weckt bei mir Befürchtungen, dass die Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise auf diejenigen umgelegt werden könnten, die sie nicht verursacht haben; das könnte dann auch Menschen mit Behinderungen treffen.

Gisela Maubach schrieb am 25.09.2009, 16:48

Die Verlogenheit politischer Versprechen

Am 8. Januar 2009 fand in Köln eine Fachtagung zum Thema "Behinderte Menschen in den Medien" statt.
Diese Fachtagung endete mit dem politischen Versprechen der anwesenden NRW-Minister, dass man trotz angespannter finanzieller Lage auch zukünftig keine Einsparungen bei Menschen mit Behinderungen vornehmen würde.

Während nun im Wahlkampf sämtliche Parteien mit behindertenfreundlichen Fassaden auf Stimmenfang gehen, gehen parallel dazu die Sozialhilfeträger auf Kindergeldfang bei den Eltern behinderter Kinder.
Und wir haben die Erfahrung gemacht, dass hiervon nicht nur diejenigen Eltern betroffen sind, deren Kinder Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII erhalten, sondern auch Eltern, deren volljährige Kinder sich in vollstationären Einrichtungen befinden. Die Eltern haben in den vergangenen Wochen flächendeckend Post vom Landschaftsverband erhalten, worin sie aufgefordert werden, sämtliche Kosten zu belegen, die beispielsweise bei Wochenendbesuchen usw anfallen.

Sehr fragwürdig finde ich die Darstellung, dass keine Unterhaltspflicht der Eltern besteht, denn das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass jegliche Lebensqualität schwerstbehinderter Menschen, die über das bloße Existenzminimum hinausgeht, ausschließlich als lebenslängliche Belastung der Eltern zu erbringen ist - sozusagen als "Luxus-Unterhalt", auf den das eigene Kind ja eigentlich gar keinen Anspruch hat, weil es mit den Regelleistungen in Höhe von Hartz IV für den Rest des Lebens ja umfänglich versorgt ist.
Und wer keine zahlungskräftigen Eltern hat, muss halt den Begriff "Selbstbestimmung" etwas eingeschränkter definieren.
Ob wohl der eine oder andere Politiker vor (!) Sonntag noch eine Stellungnahme zu dieser Kindergeld-Eintreiberei abgeben wird, die gerade still und heimlich viele Eltern in die Situation versetzt, mal wieder einen der zahlreichen Kämpfe gegen die zuständigen Behörden aufzunehmen? Ich wage das zu bezweifeln.

Das Versprechen, keine Einsparungen bei Menschen mit Behinderungen vorzunehmen, ist zumindest jetzt schon gebrochen!

Gisela Maubach
Förderkreis Schwerkranke Kinder e.V. - www.fsk-aachen.de

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