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kobinet-nachrichten 20.12.2009 - 18:34
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Offenes Gespräch über Missstände in Berlin

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Berlin (kobinet) Über 150 behinderte Menschen folgten am 18. Dezember der Einladung von Dr. Manfred Schmidt, Vorsitzender des Landesbeirats und der LV Selbsthilfe, ins Rote Rathaus zum Gespräch mit Carola Bluhm, der neuen Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales über die Behindertenpolitik. Viele nutzten die Gelegenheit, der Senatorin offen ihre Meinung und Fragen zu Missständen mitzuteilen, berichtete heute Susanne Krumpholz für kobinet.

Birgit Stenger von ASL sieht in der jüngsten Entscheidung des Landes Berlin, "die Sozialdienste künftig dem Gesundheitsamt zuzuordnen, einen Rückschritt, der dazu führt, dass Behinderung in Berlin wieder ausschließlich aus der medizinischen Perspektive betrachtet wird. Dies wirkt auch der innovativen Sichtweise der UN-Konvention entgegen." Außerdem kritisierte sie die Schlussbemerkung des 2. Berichts über die Kostenverteilung der Eingliederungshilfe in Berlin, "dass es einige Menschen in Berlin gibt, die exorbitant hohe Kosten in Höhe von 12.500 Euro monatlich für ihre persönliche Assistenz verursachen".

Senatorin Bluhm bestätigte diese Diskussion in der Finanzverwaltung: "Ich weiß, dass es in der Tat von der Senatsverwaltung für Finanzen die Idee gibt, ein Controlling über den Abfluss der Mittel für Hilfe zur Pflege und Kosten der Unterkunft durchzuführen. Wir alle haben natürlich ein hohes Interesse daran, dass dies in keiner Weise zur Einschränkung der Leistungserbringung und Qualität der Leistung führt."

Thomas Geißler vom Vorstand des Gehörlosenverbands Berlin zitierte die Zielsetzung der Senatorin, "dass der Maßstab bei der Herstellung von Barrierefreiheit die hundertprozentige Teilhabe sein soll". Er forderte sie auf, gehörlosen Menschen auch bei der ehrenamtlichen Arbeit ausreichend GebärdendolmetscherInnen zur Verfügung zu stellen. Die Senatorin kündigte die Abklärung der Unterstützungsmöglichkeiten an und verfolgt zurzeit auch die Beschwerde einer Gebärdendolmetscherin, die ihre Arbeit bei einer Hochzeit in einem Bezirksamt nicht ersetzt bekam.

Hartwig Eisel, Vorstandsmitglied im Schwerhörigen-Verein Berlin und in der LV Selbsthilfe Berlin kritisierte, dass Anregungen des Landesbeirats bei der Verwaltung ins Leere laufen: "Eine Arbeitsgruppe des Landesbeirats hat unter Ihrer Vorgängerin festgestellt, dass die gemeinsamen Servicestellen in Berlin ihre Aufgabe nicht erfüllen." Mehrere Vorschläge des Landesbeirats, die vorhandenen hoch qualifizierten Beratungsstrukturen der freien Träger für die Aufgaben der Servicestellen und der Koordinierungsstellen rund ums Alter heranzuziehen und zu vergüten, seien abgelehnt worden. "Können wir uns Hoffnungen machen, dass das Thema nochmals aufgegriffen und in eine andere Richtung bewegt wird?"

Senatorin Bluhm ging auf diese Vorschläge des Landesbeirats nicht näher ein, sondern sieht in der Einrichtung der Koordinierungsstellen rund um das Alter "den Versuch, gemeinsam mit den Kassen ein Beratungsangebot zu machen, um für die jeweilige persönliche Situation Antrags- und Fördermöglichkeiten anzubieten."

Es gab zahlreiche Proteste zur mangelnden Barrierefreiheit öffentlicher Neubauten. Da diese als "Sonderbauten" die "barrierefreie Nutzbarkeit" in Berlin nicht erfüllen müssen, schlug der Bezirksbehindertenbeauftragte von Charlottenburg-Wilmersdorf, Jürgen Friedrich, die Streichung dieser Ausnahmeregelung im § 52 der Bauordnung für Berlin vor. Die Senatorin ging auf den Konflikt um die neue Zentralbibliothek der Humboldt-Universität ein, die als "Sonderbau" ebenfalls gravierende Barrieren aufweist.

Ursula Lehmann vom Spontanzusammenschluss "Mobilität für Behinderte" bemängelte, dass der "Sonderfahrdienst seinen Vertrag nicht erfüllt, da wiederholt über Stunden alle 3 Telefone nicht erreichbar sind" und forderte die Senatorin auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, dass dieser Betreiber seinen Vertrag erfüllt. Die Senatorin sicherte zu, sich schnellstmöglich darum zu kümmern. "Das haben uns auch die Abgeordneten ins Stammbuch geschrieben." sch
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Wolf Lefèvre schrieb am 25.12.2009, 21:49

Barrierefreies Denken ist gefragt?

Hallo,
die "exorbitant hohe Inkompetenz" der Verantwortlichen bei der Auslegung der "Anforderungen oder Erleichterungen" an "ungeregelte Sonderbauten", nach § 52 Abs. 1 Nr. 15 der Bauordnung für Berlin, verwundert den Laien und beschämt jeden Fachmann. Öffentlich zugängliche bauliche Anlagen, müssen entsprechend § 51 Abs. 2 der BauO Bln, barrierefrei benutzbar sein. Abweichende Erleichterungen, dürfen entsprechend § 51 Abs. 4 BauO Bln nur dann zugelassen werden, wenn durch die Barrierefreiheit, bei Abwägung der tatsächlichen Gebäudenutzung, der baulichen Bedingungen, der öffentlichen Interessen und den Bedürfnissen der Gebäudenutzer, ein unverhältnismäßiger Mehraufwand bestehen würde.
Der Mehraufwand liegt hier aber tatsächlich nur, in der Überwindung der Barrieren in den Köpfen der Verantwortlichen. Barrieren im Kopf sind allerdings nur schwer überwindbar, da diese Behinderung gegen verantwortungsbewusstes Denken und Handeln, bei den Investoren, Planern und ggf. auch bei Genehmigungsbehörden, für diese selbst mangels eigener Kompetenz zur Reflektion ihres Handelns und Tuns, erst gar nicht wahrnehmbar ist. Für mich stellt sich immer wieder die Frage, wer in unserer Gesellschaft mangels barrierefreiem Verstand, wirklich stark behindert ist?
Hirnlähmung aus Profitgier und das Unvermögen zu Verantwortung, ist die tatsächliche Barriere und Behinderung in unserer Gesellschaft.
Ich hoffe für mich selbst, dass meine Behinderung nur meine Querschnittslähmung und möglichst nicht so sehr meine persönliche Verantwortungskompetenz betrifft. Aus meiner Sicht, muss die Bauordnung von Berlin nicht unbedingt geändert, sondern nur substanziell verstanden und durchgesetzt werden.
Wolf Lefèvre (Brandsachverständiger)

Kristoff Becker schrieb am 20.12.2009, 22:24

Nichts über uns - ohne uns!

Nachdem der Grundsatz „Nichts über uns - ohne uns!“ seit März 2009 auch für die Landesregierung von Berlin durch die „Allgemeinen Verpflichtungen“ von Artikel 4 der UN-Konvention Absatz 3 verbindlich ist, sollte der Landesbeirat in die Gestaltung der Servicestellen, Pflegestützpunkte und Koordinierungsstellen rund um das Alter aktiv einbezogen werden. Eine Beteiligung in den Steuerungsgremien, bei den Beratungsaufgaben und bei der Festlegung einer angemessenen Beschäftigungsquote für behinderte Frauen und Männer als „ExpertInnen in eigener Sache“ sollten selbstverständliche Bestandteile einer inklusiven Sozialpolitik in Berlin sein.

Auch bei den Entscheidungsprozessen über die barrierefreie Nutzung von sogenannten Sonderbauten und die Vergabekriterien für den Sonderfahrdienst muss der Landesbeirat ebenfalls aktiv einbezogen werden. Empfehlungen und Vorschläge zur aktiven Teilhabe müssen vor den Entscheidungen berücksichtigt werden, damit Barrieren, Missstände und kostenintensive Nachbesserungen in Berlin künftig vermieden werden.

Hier der von der Landesregierung zu erfüllende Gesetzestext von Artikel 4 Absatz (3) der UN-Behindertenrechtskonvention:

„Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.“

Gerhard Lichtenauer, "Daheim statt Heim" Österreic schrieb am 20.12.2009, 22:23

Exorbitant hohe Inkompetenz

Dieser Hammersatz: "dass es einige Menschen in Berlin gibt, die exorbitant hohe Kosten ... verursachen" ist das Resultat der Reduzierung Unterstützungsangewiesener auf Kostenfaktoren, ohne den menschenrechtlichen Profit, den Menschenwürde-Mehrwert (für Betroffene und Angehörige) und die volkswirtschaftlichen Aspekte (www.daheim-statt-heim.at/effizienz.php), Rückflüsse und Umwegrentabilitäten (für das Gemeinwesen) zu berücksichtigen.

Dieses Denken in voneinander "isolierten Töpfen", mancher der von Steuergeldern finanzierten Beschäftigten in den Sozialverwaltungen, ist ein Armutszeugnis. Man sollte bei diesen Personen mehr danach fragen, mit welcher Inkompetenz hier exorbitant hohe Verwaltungskosten verursacht werden.

© Kooperation Behinderter im Internet e.V.
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