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14.01.2010 - 17:10

Fachtagung zur Behindertenrechtskonvention eröffnet.

Berlin (kobinet) In Anwesenheit des neuen Bundesbehindertenbeauftragten Hubert Hüppe wurde heute im Berliner Kleisthaus eine zweitägige Fachkonferenz zu den Auswirkungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen auf die Rehabilitation eröffnet.

Eingeladen hatten das Netzwerk Artikel 3, die Arbeitsgruppe Recht und Politik der Rehabilitation in der DGRW (Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften) und das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW). Vor über 150 Teilnehmenden aus Rehabilitationseinrichtungen, Fach- und Behindertenverbänden plädierte Felix Welti von der Hochschule Neubrandenburg in seiner Einführung dafür, sich wieder an die ursprüngliche Definition der Rehabilitation aus dem Jahr 1846 zu erinnern: Rehabilitation bedeute die Wiedereinsetzung in den Stand der Würde!

Klaus Lachwitz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe forderte im ersten Referat des Vormittags, die Koalitionsvereinbarung der schwarz-gelben Bundesregierung zur Behindertenpolitik ernstzunehmen und deren Umsetzung kritisch-politisch zu begleiten. Lachwitz stellte heraus, dass immer dann, wenn eine Diskriminierung vorliege, die Konvention unmittelbare Geltung habe und sie nicht nur schrittweise umgesetzt werden dürfe. Für die Rehabilitation bedeute dies im Kern die Verwirklichung eines Höchstmaßes an Selbstbestimmung für behinderte Frauen und Männer, volle Inklusion und die Abkehr vom medizinischen Denken.

Der Leiter der Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte, Valentin Aichele, führte anschließend aus, dass es im heutigen Zeitalter häufig nur um Zahlen gehe, alles werde berechenbar gemacht. Jedoch sei die Menschenwürde nicht "verrechenbar". Zur Frage, wie die Verwirklichung der Behindertenrechtskonvention trotzdem gemessen werden könne, führte er den Begriff der "menschenrechtsbasierten Indikatoren" ein. Diese seien noch zu entwickelnde Maßstäbe, die der Politik, den Behindertenverbänden, aber auch der Forschung nutzen könnten. Als Beispiel führte er die Entwicklung einer Inklusionsforschung an.

Sigrid Arnade, Vorstand beim Netzwerk Artikel 3, referierte über die Ergebnisse der letztjährigen Reha-Tagung im Rahmen der Kampagne "alle inklusive!". Kernpunkte dort seien unter anderem gewesen: die Schaffung eines bedarfsdeckenden und einkommensunabhängigen Teilhabesicherungsgesetzes, eine verbesserte Zusammenarbeit aller Rehaträger besonders unter dem Gesichtspunkt der Beratung und die Einbeziehung der Genderperspektive bei allen Maßnahmen.

In sechs unterschiedlichen Fachforen wurde die Tagung am Nachmittag fortgesetzt. Am Freitag, dem zweiten Tag der Konferenz wird es unter anderem um die Bindung der Länder an die UN-Konvention, um die Bedeutung für behinderte Frauen und um das Beispiel eines Aktionsplans aus Rheinland-Pfalz gehen. Eine Podiumsdiskussion bildet den Abschluss. sch
 

 
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