
Hannover (kobinet) Wie die kobinet-nachrichten heute berichteten, wurde vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen beschlossen, dass das Sozialamt der Stadt Hannover einem behinderten Arbeitgeber die Kosten für einen Steuerberater erstatten muss. Damit wurde ein Rechtsstreit beendet, in dem die Leine-Stadt bereits in der ersten Instanz unterlegen war. gba
Kommentar von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz
Zu diesem Thema gibt es wenige Entscheidungen der ersten Instanz. Die meisten Kostenträger sehen die Kostenübernahme als Selbstverständlichkeit an. Nicht so in Hannover.
Dabei werden einem Handwerksmeister die Kosten seines Steuerberaters nicht als Privatentnahmen angelastet sondern als Betriebsausgaben diskussionslos anerkannt.
Ich bin mir sicher, dass keiner der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Sozialamt Hannover weiß, welcher Aufwand heute für eine Lohnabrechnung erforderlich ist. Dennoch forderte man dort von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, dass sie diese Arbeit selbst erledigen oder ansonsten selbst bezahlen.
Interessant wäre zu wissen. warum sich die Sozialverwaltung Hannover hier so verhalten hat, obwohl sie vom Bundesverband ForseA mit mehreren Schreiben darauf aufmerksam gemacht wurde, dass sie bundesweit mit ihrer falschen Auffassung alleine ist. Hier wurden - wieder mal - öffentliche Mittel für den Versuch missbraucht, unsinnige Rechtsauffassungen gerichtlich durchzusetzen. Es wäre angebracht, dass das Sozialamt von sich aus ablehnende Bescheide der Vergangenheit aufhebt, berichtigt und nachzahlt. Die bisherige Auffassung der Behörde, diese Kosten wären im pauschalen Pflegegeld nach § 64 SGB XII enthalten, entbehrt jeglicher Grundlage, denn dieses hat der Gesetzgeber anderen Aufwänden zugeordnet. Sollte die Sozialverwaltung dennoch versuchen, sich der gerichtlichen Festlegung durch Anrechnung beim Pflegegeld finanziell zu entledigen, wird in den kobinet-nachrichten davon zu lesen sein.
Sobald das Urteil veröffentlicht wird, nimmt ForseA dieses in seine Urteilssammlung auf.