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01.02.2010 - 16:26

Schweiz aktualisiert Richtlinien für barrierefreie Webangebote.

Bonn (kobinet) Die Schweiz hat ihre Richtlinien für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten auf Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) aktualisiert. Damit sind die Eidgenossen Vorreiter im deutschsprachigen Raum. Das war heute von der Aktion Mensch in Bonn zu erfahren, die sich mit ihrer Initiative Einfach für Alle in dieser Angelegenheit engagiert.

Der Informatikrat des Bundes hat am 26. Januar 2010 einstimmig die Änderungen des Standards P028 Version 2.0 angenommen. Bestehende Webseiten des Bundes müssen demnach bis zum 31.12.2010 den Bedingungen der WCAG 2.0 entsprechen und mindestens die Konformitätsstufe AA erreichen.

Neue Webseiten müssen ab sofort diese Richtlinien einhalten. Damit ist die Schweiz das erste deutschsprachige Land, das der offiziellen und vom W3C autorisierten deutschen Übersetzung der Richtlinien faktisch Gesetzesrang verliehen hat. Diese Übersetzung hat eine von der Aktion Mensch im Rahmen der Initiative Einfach-für-Alle ins Leben gerufene Arbeitsgruppe im vergangenen Jahr erstellt. Derzeit werden unter Federführung der Aktion Mensch die Programmier- und Gestaltungstechniken zur WCAG 2.0 und weiterer erläuternder Dokumente übersetzt.

Deutsche Richtlinien veraltet

Deutsche Richtlinien sind dagegen veraltet, kritisierte die Aktion Mensch in ihrer Pressemitteilung. Die Neufassung der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) lasse weiter auf sich warten. "Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zwar wiederholt erklärt, sich bei der Überarbeitung der BITV auch an den Empfehlungen der WCAG 2.0 zu orientieren, hat aber bislang keine verbindlichen Termine genannt. Die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit der Internetangebote der Behörden der Bundesverwaltung in Deutschland beruhen damit faktisch auf den technischen Standards der 1999 erstmals veröffentlichten WCAG 1.0. Wesentliche technische Entwicklungen der vergangenen 10 Jahre sind also nicht berücksichtigt", so die Aktion Mensch.

Gleiches gelte auch für die entsprechenden Verordnungen auf Landesebene und bei nachgeordneten Behörden, die sich an der BITV orientieren. Außerdem beeinflusse die Verzögerung die Umsetzung sogenannter Zielvereinbarungen zur Barrierefreiheit von Internetangeboten, die zwischen Unternehmen und Behindertenverbänden geschlossen werden können.

Schweiz setzt auf Kontrolle und Transparenz

Auch bei der Frage nach Möglichkeiten einer kontinuierlichen Fortschreibung entsprechender Richtlinien lohnt sich nach Ansicht der Aktion Mensch ein Blick in die Schweiz. Als sogenannte Prozessvorgabe schreibt die Schweizer Regelung fest, dass sich innerhalb von drei Monaten nach Erscheinen neuer Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) die Fachgruppe "Zugänglichkeit/Accessibility" trifft, um die Erneuerungen der Richtlinie des Bundes in die Wege zu leiten. Darüber hinaus wird die Bundeskanzlei - eine Behörde vergleichbar dem deutschen Bundeskanzleramt - ab 2011 jährlich überprüfen, ob die Standards eingehalten werden. sch

 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Martin Ladstätter schrieb am 01.02.2010, 16:43

Ergänzung: Österreich ebenso weit

Kleine Ergänzung zum Text, der die Aktion Mensch zitiert: "Damit ist die Schweiz das erste deutschsprachige Land, das der offiziellen und vom W3C autorisierten deutschen Übersetzung der Richtlinien faktisch Gesetzesrang verliehen hat. "

Das ist unrichtig. Österreich - auch ein deutschsprachiges Land - hat dies schon 2009 realisiert - siehe www.bizeps.or.at/news.php?nr=11033 - und das Bundeskanzleramt schreibt unter www.austria.gv.at/site/5744/default.aspx

"Mit den - am 11.12.2008 durch World Wide Web Consortium veröffentlichten - Web Content Accessiblity Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) ist nun ein flexibler und testbarer, neuer Standard für barrierefreies Webdesign verfügbar. … Im Sinne der dynamischen Bezugnahme des § 1 Abs. 3 E-Government Gesetz auf den Stand der Technik erscheint es bedeutsam, die nun als W3C-Standard veröffentlichten WCAG 2.0 in die Überlegungen der Verwaltung betreffend die Gestaltung ihrer Webangebote einzubeziehen."

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