München (kobinet) Noch zeigt sich das Pelkovenschlössl in München-Moosach winterlich verschneit. Am 3. Juli soll hier eine große Geburtstagsparty stattfinden. Drei Münchnerinnen, die 50 Jahre alt werden, haben andere Contergan-Geschädigte eingeladen, gemeinsam Geburtstag zu feiern.
Schon am Vorabend soll eine Ausstellung über die 60er Jahre eröffnet werden. Zur Geburtstagsfete sind Erinnerungen gefragt, die im Gedicht, in Pantomime, Performance, in einem Lied oder einer Geschichte den damaligen Zeitgeist einfangen.
Das war im Newsletter zu lesen, den Henning Rathjen herausgibt. Das Büffet gestalten die Geburtstagsgäste selbst und bringen Salat, Käse, Brezeln, Fleischpflanzerl, Nachspeisen und Kuchen mit. Getränke werden gegen einen Unkostenbeitrag verkauft. sch
Jenny Müller schrieb am 07.02.2010, 13:57
Daniela von Raffay, stell Dir vor, Du hättest keine Arme und keine Beine, weil Grünenthals Eignerfamilie Wirtz das Präparat Contergan aus Gründen des Profits nicht vom Markt nehmen wollte. Was würdest Du empfinden, wenn man Dich mit dem merkwürdigen Begriff Conterganovin bezeichnet? Grünenthal-Opfer sind Opfer des Conterganverbrechens und nicht Täter.
daniela von raffay schrieb am 07.02.2010, 09:57
mir gefällt der begriff "conterganoven" sehr gut, wo würden wir ohne eigenhumor bleiben? verniedlichungsformen à la "behindis" oder "schwulis" find ich allerdings auch doof.. daniela, polionautin
Mary Poppins schrieb am 05.02.2010, 18:31
...hat sie Recht! Gut Dorothea Moesch, dass du auf die Sprache aufpasst.
Ich finde Conti auch etwas unangemessen, hab aber nach kurzer Irritation drueber weg gelesen. Interessant waere, ob die Begrifflichkeit von den Feiernden selbst kam (?)
Mary Poppins
Dorothea Moesch schrieb am 04.02.2010, 12:12
Sind Contergangeschädigte Kinder oder sonstwie niedlich, dass sie so bezeichnet werden müssen?
ContIs, BehindIs, Behindi-Kindis - die selbe sprachliche Ebene.
Danke, liebe Gesundis und solche, die das Gesundisprech verinnerlicht haben.
Jenny Müller schrieb am 03.02.2010, 10:25
Jetzt, wo die Contergangeschädigten bereits 50 Jahre alt sind, sollte sich die Bundesregierung zu einer offiziellen Entschuldigung an die Opfer bereit finden. Das Aachener Landgericht hat in seinem Schlussbericht zum Conterganprozess vom Dezember 1970 die Bundesregierung kritisiert. Sie habe die letzte Verantwortung dafür, dass die schwerwiegenden Probleme der Arzneimittelkontrolle nicht in Angriff genommen wurden. Das 1. AMG in der Bundesrepublik von 1961 war eine Farce ebenso die auf die Contergan-Ereignisse Bezug nehmende erste Novellierung von 1964. Erst 1978 (!) trat in der BRD, Pharmaexportland Nr. 1, das 2. AMG in Kraft, das erstmalig in der bundesdeutschen Gesundheitsgeschichte den Nachweis auf Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Medikamentes forderte und Regeln für eine Risikoüberwachung des Arzneimittelmarktes einführte. Es wurde damals begrüßt als Beweis einer herausragenden gesellschaftlichen Konsequenz der Contergan-Katastrophe. Auch dieses Gesetz hatte viele Defizite, auch weil es allzu deutlich die Handschrift der auf die Politik nachweislich einwirkenden Pharmazeutischen Industrie trug.